Es ist amtlich. Die S&K-Hauptangeklagten müssen wegen Untreue jeweils eine Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verbüßen. Die Betrugsvorwürfe standen nicht mehr zur Debatte. Betroffene Anleger sollten vor diesem Hintergrund ihre Ansprüche prüfen lassen, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS).

Wirklich überraschend kommt das angewandte Strafmaß nicht. Im Zuge einer Absprache zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigern und Gericht war bereits von achteinhalb bis neuneinhalb Jahren Gefängnis für die S&K-Gründer die Rede. Damit ist der Deal komplett, der Vorwurf des schweren bandenmäßigen Betrugs nicht mehr von Belang. H. Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de). „Bezüglich der Verurteilung gilt nur noch zu klären, inwieweit Teile der Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden.“

Geschädigten Anlegern brennt jedoch eine ganze andere Frage auf der Seele. Welche Auswirkungen hat das Fallenlassen der Betrugsvorwürfe auf die Durchsetzbarkeit ihrer Ansprüche? WirtschaftsWoche Online zufolge hat der Anwalt von S. verlauten lassen, dass zivilrechtliche Klagen nur schwer durchsetzbar seien. H. Heinze: „Es ist gut möglich, dass diese Äußerung lediglich der Abschreckung dienen soll. Geschädigte sollten deshalb ungeachtet dessen ihre Ansprüche prüfen lassen, auch gegen die Hauptverantwortlichen. Daneben sind andere Anspruchsgegner in Betracht zu ziehen.“ Der DFMS unterstützt Betroffene mit einer kostenfreien Erstbewertung durch seine Vertrauensanwälte

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