Raser und Drängler im Straßenverkehr führen oftmals zu großer Verunsicherung bei den übrigen Verkehrsteilnehmern. Auch illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen oder Hochgeschwindigkeitsfahrten Einzelner sorgen immer wieder für Entsetzen in der Bevölkerung, besonders wenn dabei Unbeteiligte zu Tode kommen. Gerade jetzt zur Urlaubszeit rät der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) dazu, besonnen und aufmerksam am Steuer zu sein, um möglichst entspannt und sicher am Reiseziel anzukommen.

Jeder hat es schon einmal erlebt – wenn man sich nach dem stressigen Arbeitstag durch den Feierabendverkehr quält oder wenn man zur Ferienzeit eigentlich möglichst entspannt nach stundenlanger Fahrt auf der Autobahn am Reiseziel ankommen möchte: Von hinten kommen sie in halsbrecherischer Geschwindigkeit angerast, die Lichthupe ist im Dauereinsatz. Ständige Spurwechsel inklusive rechts überholen im Stadtverkehr und konsequentes Fahren auf der linken Spur der Autobahn sind dabei die Regel. Gebremst wird nur im allerletzten Moment. Raser und Drängler verunsichern Autofahrer allerorten und sorgen im schlimmsten Fall für schwere Unfälle. Ebenso drastische Folgen kann es haben, wenn sich Autofahrer auf öffentlichen Straßen illegale Rennen liefern. So kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Unfällen, die mit dem Tod Dritter endeten. Verkehrsvorschriften ignorieren die Raser dabei bewusst und nehmen zugleich in Kauf, dass Leib und Leben anderer Menschen gefährdet werden.

Kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat
Der Gesetzgeber hat hier im vergangenen Jahr entsprechend reagiert und mit Wirkung zum 13.10.2017 unter anderem die Teilnahme an nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen sowie das Fahren mit unangepasster und höchstmöglicher Geschwindigkeit nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, sondern als Straftat bewertet. Diese kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren geahndet werden. Darüber hinaus drohen der Entzug der Fahrerlaubnis, drei Punkte in Flensburg und der entschädigungslose Einzug des Kraftfahrzeugs.
Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. „Solches Verhalten muss rigoros verfolgt und bestraft werden, denn die Sicherheit im Straßenverkehr hat oberste Priorität.“ Gerade zur Urlaubszeit, zu der oftmals eine lange Autofahrt gehört, will man sich schließlich erholen und keine nervenaufreibende Fahrt wegen drängelnden Verkehrsrowdys erleben. Der KS rät daher allen Autofahrern, aufmerksam und defensiv zu fahren und gerade bei längeren Strecken zahlreiche Pausen einzulegen und sich die Beine zu vertreten.

Über den KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.

Der KS e.V. ist mit rund 600.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei zirka 115 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.
Uhlandstr. 7
80336 München
Telefon: +49 (89) 53981-0
Telefax: +49 (89) 53981-250
http://www.automobilclub.de

Ansprechpartner:
Isabella Finsterwalder
Telefon: +49 (8095) 870223
Fax: +49 (8095) 870-222
E-Mail: finsterwalder@die-pressefrau.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel