
BGH: Jetzt bestimmt die tatsächliche Wohnfläche die Nebenkostenabrechnung!
Seit dem Urteil vom BGH vom 30. Mai 2018 erfolgt die Berechnung der Nebenkosten nach der tatsächlichen Wohnfläche. Bisher wurde die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche herangezogen. Nebenkostenabrechnungen sind oft unzulässig Der BGH löst mit seinem Urteil (Az. VIII ZW 220/17) Mehr