Geländer nicht zwingend erforderlich
Gehört eine Treppe zu einem öffentlichen Weg, muss ein Geländer oder ein Handlauf nur angebracht werden, wenn Gefahren ausgeräumt werden müssen, die für einen sorgsamen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind. Die bei der Klägerin versicherte Geschädigte war im Mehr