FSM-Eignungsprüfung von „JusProg“ ist rechtlich unbedenklich
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hält die von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) durchgeführte Eignungsprüfung mehrerer Versionen des Jugendschutzprogramms „JusProg“ für rechtlich unbedenklich. Die FSM hatte eine plattformübergreifende Eignungsbeurteilung der Softwareangebote „JusProg-Jugendschutzprogramm für iOS“ (Version 2.2), „JusProg-Jugendschutzprogramm für Android“ (Version Mehr







