TÜV SÜD hat die Konformität der Status-Code-Listen von Vestas nach FGW TR 10 Rev. 0 bestätigt. Damit ist Vestas der erste Hersteller, der eine vollständige Konformitätsbescheinigung für seine Windenergieanlagen vorlegen kann.

Die TR 10 definiert Verfahren zur Ermittlung und Überprüfung der Standortgüte von Windenergieanlagen auf der Grundlage von Betriebsdaten. Die Überprüfung ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 nach 5, 10 und 15 Jahren durchzuführen. „Die Richtlinie beschreibt, wie mit den Betriebsdaten einer Anlage der Standortertrag und die Standortgüte nachzurechnen sind“, sagt Henri Avila vom Wind Service Center der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Die exakte Bestimmung der Standortgüte ist ausschlaggebend für die Vergütung nach EEG 2017.

Die Grundlage für die Berechnung der Standortgüte sind die Betriebszustände der jeweiligen Windenergieanlage. Diese werden als Anlagenstatus mit verschiedenen Status Codes erfasst. „Je nach Hersteller können das bis zu 20.000 verschiedene Status Codes sein“, erklärt Henri Avila. Die TR 10 definiert fünf Kategorien, denen diese Status Codes zugeordnet werden müssen. Die Zuordnung zu den Kategorien 0, 1, 3 und 4 besagt, dass eine Anlage verfügbar war. Die Zuordnung zur Kategorie 2 bedeutet, dass eine Anlage eingeschränkt oder nicht verfügbar war und dass die entgangenen Erträge für die entsprechenden Zeiträume nachgerechnet werden müssen.

Die Zuordnung der Status Codes hat erheblichen Einfluss auf die Vergütung nach EEG 2017 und damit auf den Ertrag einer Windenergieanlage. Aus diesem Grund ist nach TR 10 die Überprüfung der Status-Code-Listen eines Herstellers durch eine konformitätsbewertende Stelle erforderlich. Nach einer umfangreichen Überprüfung hat TÜV SÜD die Konformität der Status-Code-Listen von Vestas nach FGW TR 10 Rev. 0 bestätigt. Damit ist Vestas der erste Hersteller, der geprüfte und zertifizierte Status-Code-Listen für seine Anlagen vorlegen kann.

Die Überprüfung durch TÜV SÜD erfolgte im Rahmen der TR 10 Revision 0. In den Revisionen 1 und 2 werden sich voraussichtlich die Anforderungen bezüglich der Testpersonen ändern. Das wird aber nach Aussage von Henri Avila keine Auswirkungen auf die Konformitätsbescheinigung für Vestas und die in der TR 10 vorgesehenen Folgeprüfungen haben.

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