Mit dem Brexit haben sich die Vorgaben für das Inverkehrbringen von Druckgeräten auf dem britischen Markt geändert. Spätestens am 1. Januar 2022 ist für alle Produkte eine UKCA-Kennzeichnung verpflichtend. Dann endet die Übergangsfrist. UKCA (UK Conformity Assessed) ist die neue britische Kennzeichnung, die mit der CE-Kennzeichnung für den Europäischen Binnenmarkt vergleichbar ist. Die neuen Vorgaben gelten auch für bereits zertifizierte Produkte. Diese benötigen für den britischen Markt eine eigene Zertifizierung, welche von einem für Großbritannien akkreditierten "Approved Body" neu ausgestellt werden muss.

In Online-Veranstaltungen am 12. August und 7. September 2021 erklärt TÜV SÜD, was Hersteller von Druckgeräten in Zukunft beachten müssen und wie die neuen Anforderungen möglichst unkompliziert und vor allem fristgerecht umgesetzt werden können. Nach einem 30-minütigen Vortrag haben die Teilnehmer die Möglichkeit, sich mit ihren individuellen Fragestellungen an die TÜV SÜD-Experten zu wenden.

Die Online-Veranstaltung „UK-Zertifizierung für Druckgeräte“ findet an beiden Tagen von 14:00 bis 15:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis einen Tag vor der Veranstaltung möglich unter www.tuvsud.com/is-anmeldung.

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 25.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com

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