Verfahren bei der DPR beendet
K+S hat der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. ("DPR") fristgerecht mitgeteilt, dass das Unternehmen gemäß § 342b Abs. 5 HGB mit dem Prüfungsergebnis der DPR einverstanden ist. Nach Weiterleitung des Prüfungsergebnisses und des Einverständnisses von K+S durch die DPR an Mehr






