Mieterhöhungen und Inflation
„Für eine 1:1 – Übersetzung der Inflationsrate in Mieterhöhungen gibt es weder einen wirtschaftlichen Grund noch eine mietrechtliche Zulässigkeit in der weit überwiegenden Zahl der Mietverhältnisse“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Wenn Butter gegenüber dem Vorjahr um Mehr