Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Münchner Flughafens ist unbefristet gültig
Die Flughafen München GmbH hat bei der zuständigen Regierung von Oberbayern einen Feststellungsantrag zur Frage der Bestandskraft des 98. Änderungsplanfeststellungsbeschlusses in Sachen Erweiterung des Flughafens München gestellt. In der jetzt vorliegenden Entscheidung der Regierung wird festgestellt, dass durch die FMG Mehr







