Abcourt Mines Inc. („Abcourt“ oder das „Unternehmen“) (TSX Venture: ABI) (OTCQB: ABMBF) gibt bekannt, dass es eine weitere Tranche seiner bereits angekündigten nicht vermittelten Privatplatzierung abgeschlossen hat, wodurch sich der Bruttoerlös aus dem Verkauf der folgenden Anteile auf insgesamt 4.613.004 $ erhöht (die „Privatplatzierung“):

–          85.620.000 Einheiten des Unternehmens (die „Einheiten“) zu einem Preis von 0,05 $ pro Einheit; und

–          5.533.400 Stammaktien des Unternehmens, die als „Flow-Through-Aktien“ im Sinne von Unterabschnitt 66(15) des Income Tax Act (Kanada) und Abschnitt 359.1 des Taxation Act (Québec) gelten (jeweils eine „FT-Aktie“), zu einem Preis von 0,06 $ pro FT-Aktie

Insgesamt hat das Unternehmen kürzlich im Rahmen einer Privatplatzierung einen Gesamtbetrag von 9.281.044 $ aufgenommen, darunter 3.000.000 $ im Rahmen einer strategischen Investition der Groupe Minier Technica (siehe Pressemitteilung von Abcourt vom 3. März 2025) und einen Betrag von 1.668.040 $ in einer früheren Tranche der nicht vermittelten Platzierung (siehe Pressemitteilung von Abcourt vom 3. April 2025).

Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens (eine „Stammaktie“) und einem Stammaktienkaufwarrant (ein „Warrant“). Jeder Warrant berechtigt den Inhaber zum Kauf einer Stammaktie zu einem Preis von 0,08 $ innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten nach dem Abschlussdatum der Privatplatzierung (das „Abschlussdatum“).

Falls der volumengewichtete durchschnittliche Handelspreis der Stammaktien während des Zeitraums zwischen 12 Monaten und 36 Monaten nach dem Abschlussdatum an 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen 0,12 $ pro Stammaktie übersteigt, kann das Unternehmen nach Ablauf dieser 20-tägigen Frist nach eigenem Ermessen das Ablaufdatum der Warrants durch Zustellung einer Mitteilung an die registrierten Inhaber (eine „Beschleunigungsmitteilung“) und durch Veröffentlichung einer Pressemitteilung (eine „Pressemitteilung zur Beschleunigung der Warrants“) vorverlegen, und in diesem Fall gilt als Verfallsdatum der Warrants 17:00 Uhr (Montreal-Zeit) am 30. Tag nach dem späteren der folgenden Zeitpunkte gilt: (i) dem Datum, an dem die Beschleunigungsmitteilung an die Inhaber der Warrants versandt wurde, und (ii) dem Datum der Veröffentlichung der Pressemitteilung zur Beschleunigung der Warrants.

Das Unternehmen beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Privatplatzierung für die Wiederinbetriebnahme der Mine und der Mühle Sleeping Giant sowie für Working Capital und allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

Die Privatplatzierung stellt aufgrund des Erwerbs von insgesamt 20.000.000 Einheiten und 400.000 FT-Aktien durch Insider des Unternehmens eine „Transaktion mit verbundenen Parteien“ im Sinne des Multilateral Instrument 61–101 – Protection of Minority Security Holders in Special Transactions („MI 61–101“) dar. Das Unternehmen stützte sich auf die Ausnahmen von den formellen Bewertungs- und Minderheitsgenehmigungsanforderungen, die in den Abschnitten 5. 5(a) und 5.7(1)(a) von MI 61-101 in Bezug auf die Beteiligung verbundener Parteien an der Privatplatzierung enthalten sind, da weder der Marktwert (gemäß MI 61-101) des Gegenstands der Transaktion noch der Marktwert der Gegenleistung für die Transaktion 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens (gemäß MI 61-101) übersteigt.

Alle im Zusammenhang mit der Privatplatzierung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen einer Sperrfrist, die vier Monate und einen Tag nach dem Datum ihrer Ausgabe endet.

Die angebotenen Wertpapiere wurden nicht und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act oder einem Wertpapiergesetz eines Bundesstaates registriert und dürfen ohne Registrierung oder eine Befreiung von diesen Registrierungsanforderungen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder auf Rechnung oder zugunsten von US-Personen angeboten, verkauft oder geliefert werden. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar, noch darf ein Verkauf von Wertpapieren in einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten erfolgen, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre.

Im Zusammenhang mit der Privatplatzierung zahlte das Unternehmen Vermittlungsprovisionen in Höhe von 6.900,24 $ in bar und gab 128.004 Finders-Warrants an unabhängige Dritte aus, die das Unternehmen durch die Vermittlung von Zeichnern für die Privatplatzierung unterstützt haben. Diese Finder-Warrants sind ebenso wie die 1.535.040 Warrants, die als Gegenleistung im Zusammenhang mit der vorherigen Tranche der Privatplatzierung ausgegeben wurden, innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten zu einem Preis von 0,05 $ ausübbar. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Pressemitteilung vom 3. April 2025 angegeben wurde, dass das Unternehmen im Zusammenhang mit dem Abschluss der vorherigen Tranche Vermittlungsprovisionen in Höhe von „1,051,20 $“ in bar gezahlt hat. Der Betrag hätte jedoch „1.051,20 $“ lauten müssen.

Die Privatplatzierung unterliegt weiterhin der endgültigen Genehmigung durch die TSX Venture Exchange.

Frühwarnbericht

Im Rahmen der Privatplatzierung hat Abcourt 20.000.000 Einheiten zu einem Preis von 0,05 $ pro Einheit für einen Gesamtbetrag von 1.000.000 $ an SAS Metavet ausgegeben, ein Unternehmen, das von François Mestrallet, dem Direktor des Unternehmens, kontrolliert wird.

Vor der Privatplatzierung hielt Herr Mestrallet zusammen mit seinen verbundenen Unternehmen und Partnern 139.486.000 Aktien, 87.100.000 Warrants zum Kauf von Aktien und 1.500.000 Aktienoptionen, was 15,50 % der 899.407.119 Aktien entsprach, die zu diesem Zeitpunkt auf nicht verwässerter Basis ausgegeben und im Umlauf waren (22,98 % unter der Annahme der Ausübung der wandelbaren Wertpapiere).

Zum Datum dieser Mitteilung hält Herr Mestrallet zusammen mit seinen verbundenen Personen und Unternehmen 159.486.000 Aktien, 107.100.000 Warrants und 1.500.000 Aktienoptionen, was 16,09 % der derzeit ausgegebenen und im Umlauf befindenden Aktien auf nicht verwässerter Basis entspricht (24,27 % unter der Annahme der Ausübung der wandelbaren Wertpapiere).

Herr Mestrallet hat an der Privatplatzierung teilgenommen, um das kurz- und mittelfristige Wachstum des Unternehmens zu unterstützen. Er beabsichtigt, seine Wertpapiere zu Anlagezwecken zu halten und kann unter bestimmten Umständen, einschließlich der Marktbedingungen, seinen wirtschaftlichen Anteil an den Aktien, Warrants oder anderen Wertpapieren des Unternehmens oder seine Kontrolle darüber erhöhen oder verringern.

Das Formular 62-103F1 – Offenlegungspflicht gemäß den Frühwarnvorschriften im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung ist im Unternehmensprofil auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca erhältlich. Um eine Kopie des Berichts zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Pascal Hamelin, President und CEO von Abcourt, unter (819) 768-2857 oder phamelin@abcourt.com.

ÜBER ABCOURT MINES INC.

Abcourt Mines Inc. ist ein Explorationsunternehmen aus Kanada mit strategisch günstig gelegenen Konzessionsgebieten im Nordwesten der kanadischen Provinz Québec. Abcourt besitzt die Mine und Mühlenkomplex Sleeping Giant sowie das Konzessionsgebiet Flordin, wo es seine Erschließungsaktivitäten konzentriert.

Weiterführende Informationen zu Abcourt Mines Inc. erhalten Sie auf unserer Website unter www.abcourt.ca und in unseren Unterlagen unter dem Profil von Abcourt auf www.sedarplus.ca.

Pascal Hamelin
President und CEO
T.: (819) 768-2857
E-Mail: phamelin@abcourt.com

Dany Cenac Robert, Investor Relations
Reseau ProMarket Inc.
T.: (514) 722-2276, DW 456
E-Mail: dany.cenac-robert@reseaupromarket.com 

Zukunftsgerichtete AUSSAGEN

Bestimmte in dieser Pressemitteilung enthaltene Informationen können „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetzgebung darstellen. Im Allgemeinen können zukunftsgerichtete Informationen durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, wie z.B. "plant", "strebt an", "erwartet", "projiziert", "beabsichtigt", "antizipiert", "schätzt", "könnte", "sollte", "wahrscheinlich" oder Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen oder Aussagen, die angeben, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse "erreicht werden können", "sollten", "werden" oder " erzielt werden" oder andere ähnliche Ausdrücke. Zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich der Erwartungen des Unternehmens hinsichtlich der Verwendung der im Rahmen der Privatplatzierung erzielten Erlöse, basieren auf Schätzungen von Abcourt und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Errungenschaften von Abcourt erheblich von denjenigen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen geschäftlichen und wirtschaftlichen Unwägbarkeiten und anderen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, einschließlich der relevanten Annahmen und Risikofaktoren, die in den öffentlichen Unterlagen von Abcourt dargelegt sind, die auf SEDAR unter www.sedarplus.ca verfügbar sind. Es kann nicht garantiert werden, dass sich diese Aussagen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen erwarteten abweichen können. Die Leser sollten sich daher nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen verlassen. Obwohl Abcourt der Ansicht ist, dass die Annahmen und Faktoren, die bei der Erstellung der zukunftsgerichteten Aussagen verwendet wurden, angemessen sind, sollte kein unangemessenes Vertrauen in solche Aussagen gesetzt werden. Abcourt lehnt jede Absicht oder Verpflichtung ab, solche zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist nach den geltenden Wertpapiergesetzen erforderlich.

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