Ab dem 28. Juni 2025 wird es ernst: Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erhalten erstmals auch Wirtschaftsakteure die gesetzliche Verpflichtung, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Was bislang primär für Behörden und öffentliche Einrichtungen galt, betrifft ab dem kommenden Jahr auch Unternehmen, Organisationen und Verbände. Betroffen sind insbesondere Webseiten, Online-Shops sowie digitale Dienstleistungen. Doch anstelle von Pflichtdenken birgt das Thema auch großes strategisches Potenzial für alle, die jetzt handeln.

Inklusion im Netz wird zur unternehmerischen Verantwortung

Barrierefreiheit bedeutet: Alle Menschen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, sollen Informationen und Dienstleistungen gleichberechtigt nutzen können. Für Unternehmen bedeutet dies, ihre digitalen Inhalte so zu gestalten, dass sie z. B. auch von blinden Menschen mit Screenreadern gelesen, per Tastatur navigiert oder bei eingeschränktem Sehvermögen angepasst (Kontrast, Schriftgröße) werden können.

Laut WHO leben weltweit rund 15 % der Menschen mit einer Form der Behinderung. Allein in Deutschland betrifft das mehr als 13 Millionen Menschen – eine Zielgruppe, die nicht länger ignoriert werden darf, wenn es um digitale Erreichbarkeit, Usability und Kundenansprache geht.

Rechtlicher Hintergrund: Das BFSG und die WCAG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA) in deutsches Recht um. Im Kern verlangt das BFSG die Umsetzung barrierefreier Standards auf Webseiten, in Apps sowie bei digitalen Kommunikationswegen. Grundlage sind hierbei die sogenannten WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), die international anerkannten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte.

Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  • Kontrastreicher Text und visuelle Klarheit
  • Tastatur-Navigation ohne Maus
  • Textalternativen für Bilder
  • Logische Struktur im HTML-Code
  • Einfach verständliche Sprache
  • Responsives Design für mobile Nutzung

Wer diese Standards nicht einhält, riskiert ab Mitte 2025 nicht nur empfindliche Strafen, sondern auch rechtliche Konsequenzen durch Klagen oder Abmahnungen. Eine frühzeitige Vorbereitung ist daher dringend zu empfehlen.

Drei konkrete Schritte für barrierefreie Online-Kommunikation

1. Integration eines innovativen Barrierefreiheitstools

Eine schnelle und effiziente Möglichkeit, die eigene Website auf barrierefreie Nutzung vorzubereiten, ist die Integration eines spezialisierten Tools. Moderne Softwarelösungen bieten eine Vielzahl von Funktionen, die Nutzer:innen mit Einschränkungen den Zugang erheblich erleichtern:

  • Veränderung von Schriftgrößen und Zeilenabständen
  • Einstellung von Farbkontrasten und Farbschemata
  • Maushilfen und visuelle Marker
  • Fokus-Hervorhebung von Elementen zur besseren Orientierung
  • Vorlesefunktion von Textinhalten

Solche Tools lassen sich meist per JavaScript unkompliziert einbinden und greifen direkt auf der Website, ohne bestehende Inhalte verändern zu müssen. Für Nutzer:innen bedeutet das ein individuell anpassbares Interface – für Unternehmen ein starker erster Schritt in Richtung digitale Inklusion.

2. Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung

Nach Vorgabe des BFSG ist eine Barrierefreiheitserklärung Pflicht. Sie informiert die Öffentlichkeit transparent über den barrierefreien Status der Website, erklärt umgesetzte Maßnahmen und bietet Kontaktmöglichkeiten für Feedback oder Barrierenmeldung. Inhaltlich sollte die Erklärung folgende Punkte enthalten:

  • Beschreibung des aktuellen Barrierefreiheitsgrades
  • Hinweise auf nicht-barrierefreie Inhalte
  • Zeitpunkt der letzten Überprüfung
  • Verweis auf ein Durchsetzungsverfahren

Die Erklärung wird in der Regel als separate Unterseite eingebunden und sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern auch für Vertrauen bei Nutzer:innen.

3. Technische Optimierung der Website für barrierefreies Browsing

Ergänzend zur Tool-Integration und rechtlichen Absicherung durch eine Erklärung sollte auch die technische Infrastruktur der Website auf Barrierefreiheit hin überprüft und angepasst werden. Dabei stehen unter anderem folgende Punkte im Fokus:

  • Saubere HTML-Struktur mit semantischen Elementen
  • Implementierung sogenannter "Sprungmarken" für Tastaturbedienung
  • Screenreader-Kompatibilität durch ALT-Texte und Aria-Labels
  • Verzicht auf Barrieren wie Pop-ups ohne Tastaturzugang
  • Visuelle Kennzeichnung aktiver Elemente (z. B. Fokuszustand)

Solche Anpassungen erfordern technisches Know-how, wirken aber nachhaltig auf die Performance, Nutzerfreundlichkeit und Auffindbarkeit in Suchmaschinen.

Praxisbeispiele: Wie Barrierefreiheit bereits erfolgreich umgesetzt wird

Einige Vorreiter machen vor, wie es gehen kann: Die Lese- und Wissensplattform INNOLIBRY etwa bietet eine zentrale Infrastruktur, um Publikationen von Unternehmen, Stiftungen und Verbänden barrierefrei bereitzustellen. Neben der konformen Darstellung nach BFSG- und WCAG-Richtlinien ermöglicht das System auch:

  • automatische Übersetzung in mehrere Sprachen
  • Text-to-Speech-Funktionen
  • Volltextsuche
  • PDF- und EPUB-Integration
  • Monetarisierungsoptionen für Inhalte

Ein weiteres Beispiel ist die Website des Sozialunternehmens "Pfennigparade", die durch kontrastreiche Farben, klare Navigationsstruktur und integrierte Vorlesefunktionen eine breite Zielgruppe erreicht und digitaler Inklusion Rechnung trägt.

Über den Tellerrand hinaus: Vorteile für alle Nutzer:innen

Barrierefreiheit ist kein Nischenthema. Vielmehr profitieren alle Besucher:innen einer Website von gut lesbaren Texten, strukturierter Navigation, responsivem Design und visueller Klarheit. Insbesondere ältere Menschen, Personen mit temporären Einschränkungen (z. B. durch Unfälle) oder Menschen mit niedrigem Technikverständnis erleben durch barrierefreie Webstandards eine erhebliche Verbesserung ihrer Nutzererfahrung.

Nicht zuletzt wirkt sich Barrierefreiheit auch positiv auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO) aus: Strukturierter Code, Alt-Texte und klare Hierarchien verbessern das Crawling durch Suchmaschinenbots und damit die Sichtbarkeit der Seite. Ist Ihre Website bereit für das BFSG?

Fazit: Jetzt starten, bevor es verpflichtend wird

Abwarten kann teuer werden. Spätestens ab Mitte 2025 wird Barrierefreiheit keine Option mehr, sondern gesetzlich gefordert. Wer schon jetzt handelt, sichert sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern verschafft sich Wettbewerbsvorteile in Kommunikation, Markenwahrnehmung und Nutzerbindung. Informieren Sie sich gerne über weiterführende Maßnahmen direkt auf unserer Website.

M3-Communication als starker Umsetzungspartner

Als erfahrene Agentur im Bereich digitaler Kommunikation begleitet M3-Communication Unternehmen, Verbände und Organisationen bei der barrierefreien Neugestaltung ihrer Online-Präsenz. Von der technischen Analyse über die Integration moderner Barrierefreiheitstools bis hin zur Erstellung gesetzeskonformer Erklärungen bietet M3 nicht nur einzelne Bausteine, sondern ganzheitliche Konzepte mit Weitblick. So wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein wirkungsvolles Plus für die digitale Zukunft.

Über M3-COMMUNICATION Medien – Märkte – Management Kommunikationsagentur Gregor Pchalek

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