Kaum wird ein Flachdach vorgeschlagen, wird abgewunken. Leider ist das immer noch Alltag bei Besprechungen mit Planern, Bauherren oder in Gemeinderatssitzungen. Es folgen Argumente – oder besser: Vorurteile – wie „zu problembehaftet, zu kurze Lebensdauer“ und viele angebliche Ablehnungsgründe.

Dabei ist ein modernes Flachdach ebenso „alltagstauglich“ und sicher wie jedes andere Dach. Voraussetzung dafür ist – wie bei jeder Dachart – dass die Ausführung einem qualifizierten Dachdecker-Fachbetrieb überlassen wird. Optimal ist es, wenn dieser Betrieb bereits im Planungsstadium eingebunden wird. So wird eine fachgerechte Ausführung unter Berücksichtigung aller technischen Randbedingungen ermöglicht.

Der schlechte Ruf von Flachdächern resultiert aus den 1960er Jahren, als in der Zeit des Wirtschaftswunders der Flachdach-Bungalow das Statussymbol schlechthin war. Mangelnde Erfahrung der Bedachungsindustrie, aber auch bei vielen Dachdeckern, führte zu einer hohen Mängelquote, aus der schließlich der zweifelhafte Ruf des Flachdaches resultierte. Besonders berücksichtigt werden muss bei einem Flachdach die Wasserabführung, die bei einem Steildach durch das höhere Gefälle zwangsläufig gegeben ist.

Beim Flachdach ist der aktuelle Maßstab die Fachregel für Abdichtungen (Flachdachrichtlinie) in ihrer aktuell geltenden neuesten Fassung. Hier werden die Flachdachrichtlinien und die DIN 18531 weitgehend angepasst. Grundsätzlich unterschieden wird hier bei der Planung und Ausführung zwischen nicht genutzten Dachflächen mit und ohne extensive Begrünung, genutzten Dachflächen (z. B. intensive Dachbegrünung, Dachterrassen, Loggien, Dächer mit Solaranlagen) und befahrenen Dach- und Deckenflächen auf Stahlbeton, wie sie etwa bei Parkdecks oder über Tiefgaragen üblich sind.

In den neuen Flachdachrichtlinien werden neben dem Mindestgefälle von 2 % auch Material-Mindeststärken oder höhere Mindestüberlappungen bei Kunststoff-Dachbahnen verbindlich vorgeschrieben.

Um Schnittstellenprobleme zwischen einzelnen am Bau beteiligten Gewerken auszuschließen, wurden in die neueste Fassung der Flachdachrichtlinien auch die barrierefreien Übergänge mit aufgenommen, wie sie z. B. bei Dachterrassentüren vorkommen. Ebenso wie für jedes andere Dachgelten auch für das Flachdach je nach Standort und benachbarter Bebauung die aktuellen Vorschriften zur Windsogsicherung.

All diese Aspekte zeigen, dass ein Flachdach von der Planung bis zur Ausführung ein enormes Fachwissen voraussetzt. Daher werden besonders die Dachdecker-Innungsbetriebe über aktuelle Änderungen stets informiert und entsprechende Fortbildungen angeboten. So gehen Planer und Bauherren auf Nummer Sicher bei ihrem Flachdach.

Adressen entsprechend von qualifizierten Fachbetrieben gibt es bei den regionalen Dachdecker-Innungen und unter www-dach-rlp.de

Über Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Rheinland-Pfalz

Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Rheinland-Pfalz vertritt rund 470 Dachdecker-Innungsbetriebe, die sich den 18 regionalen Innungen angeschlossen haben. Das Verbandsgebiet reicht von Eifel bis Hunsrück, vom Westerwald bis an den Rheingau.
An der Verbandsspitze steht der Lahnsteiner Dachdecker- und Klempnermeister Johannes Lauer als Landesinnungsmeister. Die Verbandsgeschäftsführung liegt bei Andreas Unger. Sitz des Verbandes ist die Mittelrhein-Metropole Koblenz.

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