Silver Storm Mining Ltd. („Silver Storm“ oder das „Unternehmen“) (TSX.V: SVRS | FWB: SVR) freut sich bekannt zu geben, dass die zweite und letzte Tranche (die „letzte Tranche“) seiner im Vorfeld angekündigten „Best-Efforts“-Privatplatzierung mit Brokerbeteiligung (die „Platzierung“) abgeschlossen wurde. Aus dem Verkauf von 11.315.000 Wertpapiereinheiten des Unternehmens (jeweils eine „Einheit“) zum Preis von 0,13 $ pro Einheit (der „Platzierungspreis“) wurde ein Gesamt-Bruttoerlös in Höhe von 1.470.950 $ erzielt. Im Rahmen der Platzierung konnte das Unternehmen insgesamt 92.400.000 Einheiten zum Platzierungspreis veräußern und daraus einen Gesamt-Bruttoerlös von 12.012.000 CAD erzielen. In diesem Betrag enthalten ist auch der Erlös aus der Ausübung der Agenten-Option, die zur Gänze ausgeübt wurde. Die Firma Red Cloud Securities Inc. fungierte im Rahmen der Platzierung als Lead Agent und Bookrunner, die Firma Ventum Financial Corp. trat als Co-Agent auf (zusammen die „Agenten“). Die Platzierung wurde ursprünglich am 20. Mai 2025 angekündigt. In weiterer Folge wurden dann am 29. Mai 2025, 30. Mai 2025 und 5. Juni 2025 entsprechende Updates veröffentlicht.

Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens (jeweils eine „Einheits-Aktie”) und einem Stammaktienkaufwarrant (jeweils ein „Warrant”). Jeder Warrant berechtigt dessen Inhaber zum Erwerb einer Stammaktie (jeweils eine „Warrant-Aktie“) zum Preis von 0,20 $. Die Ausübung kann zu einem beliebigen Zeitpunkt an oder vor dem Datum, das sechsunddreißig (36) Monate nach dem Ausgabetag liegt, erfolgen.

Die Ausgabe von Einheiten an kanadische Käufer erfolgte im Rahmen der Ausnahmeregelung für Finanzierungen börsennotierter Emittenten gemäß Teil 5A der Vorschrift National Instrument 45-106 – Prospectus Exemptions („NI 45-106“) sowie unter Bezugnahme auf den Coordinated Blanker Order 45-935 – Exemptions From Certain Conditions of the Listed Issuer Financing Exemption („Listed Issuer Financing Exemption“). Die Einheits-Aktien und die den Einheiten zugrunde liegenden Warrant-Aktien sind nach den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen an keine Haltedauer gebunden, wenn sie an Käufer mit Wohnsitz in Kanada veräußert werden. Der Verkauf von Einheiten in Offshore-Märkte und an Käufer in den Vereinigten Staaten erfolgte im Rahmen der Platzierung im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften (OSC Rule 72-503 – Distributions Outside Canada/„OSC Rule 72-503“). Der Verkauf von Einheiten an Käufer in den Vereinigten Staaten erfolgt auf Basis einer Privatplatzierung, und zwar unter Wahrung einer oder mehrerer Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Registrierungspflicht nach dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der „U.S. Securities Act“).

Das Unternehmen hat die Absicht, den Nettoerlös aus der Platzierung für folgende Zwecke zu verwenden: (i) die Beschaffung von Flotationszellen für die Erzverarbeitung; (ii) den Beginn der Sanierungsarbeiten in der Verarbeitungsanlage La Parrilla, einschließlich des Neuankaufs und der Erneuerung der Gerätschaften, der Rekrutierung von Arbeitskräften und der Beschaffung von Betriebsmitteln; (iii) die Bestellung von Spezialteilen mit langen Vorlaufzeiten, einschließlich Anzahlungen für Bergbauausrüstung und Belüftungskomponenten; (iv) die Finanzierung des laufenden Betriebs in den nächsten zwölf Monaten; sowie (v) für allgemeine betriebliche Zwecke und als Working Capital. Alle Einzelheiten dazu finden Sie in den abgeänderten und neu verfassten Angebotsunterlagen zur Platzierung laut Pressemeldung vom 30. Mai 2025, die unter dem Firmenprofil auf www.sedarplus.ca bzw. auf der Website des Unternehmens unter www.silverstorm.ca eingesehen werden können.

Als Gegenleistung für ihre Dienste im Rahmen der letzten Tranche der Platzierung erhielten die Agenten eine Barzahlung in Höhe von insgesamt 82.416,10 $ sowie 633.970 nicht übertragbare Warrants, die zum Erwerb von Stammaktien berechtigen (die „Broker-Warrants“). Jeder Broker-Warrant kann innerhalb eines Zeitraums von sechsunddreißig (36) Monaten nach dem Ausgabedatum ausgeübt und gegen eine Stammaktie des Unternehmens eingetauscht werden. Die Finanzierung erfolgt vorbehaltlich der endgültigen Genehmigung durch die Börsenaufsicht der TSX Venture Exchange (die „TSXV“).

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar, noch darf ein Verkauf der Wertpapiere in einer Rechtsordnung erfolgen, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „U.S. Securities Act“) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an US-Personen angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß dem US-Wertpapiergesetz und den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates registriert oder von einer solchen Registrierung befreit.

Über Silver Storm Mining Ltd.

Silver Storm Mining Ltd. verfügt über Silberprojekte in einem fortgeschrittenen Stadium, die sich in Durango (Mexiko) befinden. Im Jahr 2023 erwarb Silver Storm 100 % des Silberminenkomplexes La Parrilla – ein ehemals sehr ertragreicher Betrieb mit einer Aufbereitungsanlage (Kapazität: 2.000 Tonnen pro Tag), fünf Untertageminen und einem Tagebau, in denen zwischen 2005 und 2019 insgesamt 34,3 Millionen Unzen Silberäquivalent gefördert wurden. Das Unternehmen hält auch sämtliche Rechte und Anteile am Projekt San Diego, das zu den größten unerschlossenen Silberkonzessionen in Mexiko zählt. Weitere Informationen über das Unternehmen und seine Projekte finden Sie auf unserer Website unter www.silverstorm.ca.

Nähere Informationen erhalten Sie über:

Greg McKenzie, President & CEO
Tel: +1 (416) 504-2024
greg.mckenzie@silverstorm.ca

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Bestimmte Aussagen in dieser Pressemeldung sind zukunftsorientiert und beinhalten eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Solche zukunftsgerichteten Aussagen fallen unter den Begriff „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der Vorschrift National Instrument 51-102 – Continuous Disclosure Obligations der Canadian Securities Administrators. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine historischen Fakten. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen gehören Schätzungen und Aussagen, die die zukünftigen Pläne, Zielsetzungen oder Ziele des Unternehmens beschreiben, einschließlich Formulierungen, die besagen, dass das Unternehmen oder das Management das Eintreten eines bestimmten Zustands oder Ergebnisses erwartet. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch Begriffe wie „glaubt“, „geht davon aus“, „erwartet“, „schätzt“, „kann“, „könnte“, „würde“, „wird“ oder „plant“ gekennzeichnet sein. Da zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen beruhen und sich auf zukünftige Ereignisse und Bedingungen beziehen, sind sie naturgemäß mit Risiken und Ungewissheiten behaftet. Obwohl diese Aussagen auf Informationen beruhen, die dem Unternehmen derzeit zur Verfügung stehen, kann das Unternehmen nicht garantieren, dass die tatsächlichen Ergebnisse den Erwartungen des Managements entsprechen werden. Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die mit zukunftsgerichteten Informationen verbunden sind, können dazu führen, dass die tatsächlichen Ereignisse, Ergebnisse, Leistungen, Aussichten und Möglichkeiten wesentlich von jenen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Zu den zukunftsgerichteten Informationen in dieser Pressemitteilung gehören unter anderem: die beabsichtigte Verwendung der Erlöse aus dem Angebot, die endgültige Genehmigung des Angebots durch die TSXV, die Pläne und Erwartungen des Unternehmens für La Parrilla und die Fähigkeit, den La Parrilla-Komplex schließlich wieder in Produktion zu bringen.

Bei der Erstellung der zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung hat das Unternehmen mehrere wesentliche Annahmen getroffen, darunter, dass das Unternehmen den Nettoerlös aus dem Angebot wie erwartet verwenden wird; dass das Unternehmen alle erforderlichen Genehmigungen in Bezug auf das Angebot erhalten wird; dass sich die Finanzlage und die Entwicklungspläne des Unternehmens nicht aufgrund unvorhergesehener Ereignisse ändern und die Fähigkeit des Managements, seine Geschäftsstrategie umzusetzen, sowie keine unerwarteten oder nachteiligen regulatorischen Änderungen in Bezug auf La Parrilla, die Entscheidung, La Parrilla möglicherweise in Produktion zu nehmen, andere produktionsbezogene Entscheidungen oder die sonstige Durchführung des Bergbau- und Verarbeitungsbetriebs, die weitgehend auf internen, nicht öffentlichen Daten des Unternehmens und Berichten aus früheren operativen Betrieben basieren und nicht auf NI 43-101-konformen Reservenabschätzungen, vorläufige wirtschaftliche Bewertungen, Vor- oder Machbarkeitsstudien, was zu höheren Risiken führt, als dies der Fall wäre, wenn eine Machbarkeitsstudie abgeschlossen und als Grundlage für eine Produktionsentscheidung herangezogen worden wäre. Zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen unterliegen verschiedenen bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten, von denen viele außerhalb der Kontroll- und Vorhersagemöglichkeiten des Unternehmens liegen und die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den hierin ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Sie werden auf der Basis von Annahmen zu solchen Risiken, Unwägbarkeiten und anderen hierin dargelegten Faktoren entwickelt.

Solche zukunftsgerichteten Informationen stellen die beste Einschätzung des Managements auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen dar. Keine zukunftsgerichtete Aussage kann garantiert werden, und die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse können wesentlich abweichen. Dementsprechend wird den Lesern geraten, sich nicht vorbehaltlos auf zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen zu verlassen.

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