„Wir begrüßen die Bereitstellung der Mittel“, so VPKA-Geschäftsführer Michael Strobach. „Dass sich Bund und Länder auf diese Soforthilfen verständigt haben, werten wir als ein klares Bekenntnis zur aktuellen Notlage vieler Kliniken und deren Bedeutung für die medizinische Versorgung der Bevölkerung.“ Strobach unterstreicht deutlich, dass die Verteilung der Mittel gerecht und flächendeckend erfolgen muss. „Es darf keinesfalls dazu kommen, dass ausschließlich bestimmte Versorgungssegmente – etwa Notfallkrankenhäuser – profitieren, während andere, ebenso systemrelevante Einrichtungen leer ausgehen. Gerade kleinere, oftmals privat getragene Häuser wie zum Beispiel spezialisierte Fachkliniken oder auch Besondere Einrichtungen, müssen zwingend miteinbezogen werden, um strukturelle Ungleichgewichte zu vermeiden.“ Ziel müsse es sein, alle Krankenhäuser, die in den Krankenhausplänen der Länder aufgeführt sind, zu berücksichtigen. Nur so lasse sich eine bedarfsgerechte Versorgung in der Fläche sicherstellen.
Auch die angekündigte Weiterentwicklung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) stößt beim VPKA auf ein positives Echo. Michael Strobach: „Die im Rahmen der GMK angekündigte Verständigung zwischen Bund und Ländern auf einen konkreten Zeitplan – mit einem Referentenentwurf im Juli und einem Kabinettsbeschluss im September – ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt, um verhärtete Fronten abzubauen und gemeinsam in Richtung Praxistauglichkeit zu gehen. Auch dass Bundesgesundheitsministerin Warken in ihrer ersten Teilnahme an der GMK auf Dialog mit den relevanten Akteuren setzt und die Länder stärker in die Umsetzung einbinden will, bewerten wir ausdrücklich positiv. Wir sehen darin einen Neuanfang im politischen Stil, der der Komplexität der Krankenhauslandschaft besser gerecht wird.“
Fotocredit: Thomas Kiehl
Bild: VPKA-Geschäftsführer Michael Strobach
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