Am 18. August 2025 jährt sich das Inkrafttreten der zentralen Anforderungen der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 zum ersten Mal. Die neue Verordnung regelt den gesamten Lebenszyklus von Batterien – von der Rohstoffgewinnung über die Nutzung bis zur Wiederverwertung – und schafft erstmals ein europaweit einheitliches Rechtsinstrument mit direkter Gültigkeit. TÜV SÜD zieht eine erste Bilanz und wirft einen Blick auf die nächsten regulatorischen Meilensteine, darunter CO2-Footprint, Batteriepass und erweiterte Herstellerverantwortung.

Rückblick: Ein herausfordernder Start in ein neues Zeitalter

Die EU-Batterieverordnung ersetzt die bisherige Batterierichtlinie 2006/66/EG und adressiert u. a. elektrische Fahrzeugbatterien, LMT-Batterien, industrielle Energiespeicher und stationäre Systeme. Ziel ist es, den Markt in Richtung Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Produktsicherheit zu transformieren.

„Viele Unternehmen hatten zunächst Schwierigkeiten, ihre Rolle korrekt zu definieren – etwa ob sie als bspw. Lieferant, Erzeuger, Importeur gelten“, erklärt Nicholas Bellino, Senior Account Manager und Batterie-Experte bei TÜV SÜD. „Insbesondere die technische Dokumentation – das Kernstück der Nachweisführung für die Konformität der Batterie – stellte unsere Kunden vor Herausforderungen und erforderte häufig mehrere Überarbeitungen, bis sie den Anforderungen entsprach.“

Die verpflichtende CE-Kennzeichnung und das Konformitätsbewertungsverfahren gelten seit dem 18. August 2024, doch gerade kleinere Marktakteure fühlten sich mit den Anforderungen überfordert. Hinzu kam: Die Verordnung war zu Beginn so neu, dass viele sekundäre Rechtsakte noch in der Entstehung waren und auch immer noch sind. „Der Markt suchte Orientierung – und viele fanden sie bei TÜV SÜD. Unsere Kunden schätzen uns als Prüfer ebenso wie als Sparringspartner mit internationalem Überblick und tiefem technischem Verständnis“, so Bellino weiter.

CO2-Footprint: Der Gamechanger ab 2025

Gemäß Artikel 7 der Verordnung sind Erzeuger von bestimmten Batterietypen (u.a. EV-& Industriebatterien) zur Erstellung und unabhängigen Verifizierung einer CO2-Bilanz pro Batteriemodell und Fertigungsstandort verpflichtet. Die finale Version der Delegierten Verordnung wird im dritten oder vierten Quartal 2025 erwartet – sie gilt als regulatorischer Wendepunkt.

Die Berechnung erfolgt gemäß der PEF-Methodik (Product Environmental Footprint) und umfasst alle Lebensphasen – von der Rohstoffbeschaffung über die Herstellung bis hin zum Zeitpunkt des „Inverkehrbringens“. Besonders kritisch: Für bestimmte Prozesse sind Primärdaten heranzuziehen, wobei herangezogene Daten einer Datenqualitätsbewertung (Data Quality Rating) unterzogen werden müssen. „Die Umsetzung der aktuellen Version des Delegated Act stellt die betroffenen Unternehmen vor starke prozessuale, strategische und ressourcenintensive Herausforderungen – wir unterstützen hierbei die Komplexität und Fehleranfälligkeit durch Trainings und Konformitätsprüfungen zu reduzieren“, betont Bellino.

Weitere Etappen: Verantwortung und Transparenz

  • Due Diligence verschoben auf 2027
    Die Sorgfaltspflichtregelung für kritische Rohstoffe (z. B. Kobalt, Lithium, Nickel) wurde auf Februar 2027 verschoben – doch schon jetzt sollten Unternehmen beginnen, ihre Lieferketten auf Umwelt- und Sozialrisiken zu analysieren und transparente Kontrollsysteme zu etablieren.
  • Erweiterte Herstellerverantwortung ab 2025
    Ab August 2025 greift die erweiterte Rücknahmeverpflichtung. Die Hersteller (≠ Erzeuger) müssen sich in jedem EU–Mitgliedsstaat, in dem sie Batterien zu Vertriebszwecken einführen, im Herstellerregister eintragen. Damit übernehmen Sie die Verantwortung dafür, dass gebrauchte Batterien gesammelt und in autorisierten Einrichtungen recycelt werden – inklusive Nachweisführung.
  • Batteriepass ab 2027
    Der digitale Batteriepass wird für LMT-, EV- und Industrie-Batterien mit >2 kWh Kapazität Pflicht. Er enthält unter anderem Informationen zu State of Health, Lebensdauer, chemischer Zusammensetzung und Herkunft der Materialien. Die Anforderungen bauen auf dem Digital Product Passport der EU auf. Einige Unternehmen nutzen die Auflage zum Batteriepass als Chance, dem Endkunden über die Verpflichtung hinaus für ihn interessante Zusatzinformationen bereitzustellen.

Notifizierte Stellen: TÜV SÜD strebt Benennung an

Konformitätsbewertungen – beispielsweise für die CO2-Bilanz, den recycelten Materialanteil oder auch die Sicherheit stationärer Batteriespeicher – dürfen nur durch notifizierte Stellen durchgeführt werden. TÜV SÜD hat die Benennung beantragt und bereitet sich mit seinem globalen Netzwerk auf diese Rolle vor. „Unser global eng vernetztes Team ermöglicht es uns, weltweit effektiv zu agieren und unseren Kunden optimalen Service zu bieten. Dies ist besonders hilfreich, wenn Werke vor Ort auditiert werden müssen.“, sagt Bellino.

Unterstützung durch TÜV SÜD

TÜV SÜD bietet ein umfassendes Leistungsportfolio rund um die EU-Batterieverordnung:
• Konformitätsbewertungen
• Verifikation von CO2-Footprints (PCF) und Recyclinganteilen
• Trainings und Workshops
• Unterstützung bei Batteriepass-Anforderungen
• Vorbereitung auf Due Diligence und Lieferkettentransparenz
• In Kürze: Abnahme als notifizierte Stelle (inkl. CE-Kennzeichnung)

„Die EU-Batterieverordnung sollte keine Bürde sein – sondern der Fahrplan in eine nachhaltige Industrie“, fasst Nicholas Bellino zusammen. „Wer jetzt handelt, sichert seine Marktzulassung und verschafft sich langfristige Vorteile.“

Weitere Informationen

• https://www.tuvsud.com/de-de/dienstleistungen/produktpruefung-und-produktzertifizierung/eu-batterieverordnung-2023-1542

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen.
Rund 30.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de

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