„Together We Master the Upcoming Challenges“ lautet das Motto von TÜV SÜD auf der interlift 2025. TÜV SÜD unterstützt die Aufzugsbranche bei der Umstellung auf die Normen ISO 8100-1 und 8100-2 und beim Nachweis von ASME-Anforderungen für den Markteintritt in den USA und Kanada. Ein weiteres Thema ist die Cybersicherheit von Aufzügen. Die interlift findet vom 14. bis 17. Oktober 2025 in Nürnberg statt. (Halle 1, Stand A606)

Die Aufzugsbranche steht vor einem Umbruch. Die Normen EN 81-20 und EN 81-50 werden durch die internationalen Normen ISO 8100-1 und ISO 8100-2 ersetzt, die auch in einer europäischen Fassung als EN ISO 8100-1 und EN ISO-8100-2 erscheinen. Das Ziel ist die weltweite Harmonisierung von Sicherheits- und Konstruktionsanforderungen für Personen- und Lastenaufzüge. Die Veröffentlichung der neuen Normen ist für Ende 2025 geplant, in Europa werden die Normen erst nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union im Lauf des Jahres 2026 offiziell gültig.

„Aufgrund der Umstellung müssen auch alle gültigen Zertifikate analysiert und neu ausgestellt werden, in denen die EN 81-20 und EN 81-50 genannt sind“, sagt Jonas Conrady, International Manager Certification in der Business Unit Lifts, Cranes and Conveyors von TÜV SÜD. Hinzu kommt, dass die neuen Normen umfangreicher sind und teilweise auch detaillierte Anforderungen enthalten. Das kann dazu führen, dass Hersteller weitere Unterlagen einreichen oder zusätzliche Tests durchführen müssen. Mit ReCert Easy stellt TÜV SÜD auf der interlift 2025 einen Service vor, der einen möglichst reibungslosen Übergang auf die neuen Normen gewährleisten und die Ausstellung der neuen Zertifikate so einfach wie möglich machen soll.

Für den Zugang zum US-amerikanischen Markt ist der Nachweis hilfreich, dass die Anforderung des ASME-Codes eingehalten werden. In den USA werden Aufzüge erst nach dem Einbau abgenommen, wobei die Anforderungen in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich sein können. „Die Zertifizierung von Komponenten nach ASME 17.1 vereinfacht in der Regel die Abnahmen, auch wenn sie nicht zwingend erforderlich ist“, erklärt Conrady. Zudem kann ein Hersteller entscheiden, welche Punkte bei der Zertifizierung berücksichtigt werden sollen. Damit lässt sich der Umfang eines ASME-Zertifikats beispielsweise an den Umfang eines europäischen Zertifikats anpassen. Entscheidend für die Akzeptanz ist, dass ein Zertifikat von einem National Recognized Testing Laboratory (NRTL) wie TÜV SÜD ausgestellt wird.

Auch für die Aufzugsbranche wird das Thema Cybersecurity immer wichtiger. Das zeigt sich unter anderem daran, dass Cyberrisiken auch in den neuen Normen ISO 8100-1 und 8100-2 berücksichtigt werden. Mittels klarer Verweise wird hier für die Zukunft geregelt, wie vernetzte Systeme „secure“ bzw. cybersicher gestaltet werden.

Fachvortrag: Gurte und ummantelte Seile als Tragmittel aus Sicht eines Notified Bodies, Chadi Noureddine, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, 14.10.2025, 16:30 Uhr, Halle 4, VFA-Forum.

Weitere Informationen zu den Leistungen von TÜV SÜD für Hersteller von Aufzügen und Aufzugskomponenten gibt es im Internet unter tuvsud.com/eu-baumusterpruefung.

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 30.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Dr. Thomas Oberst
Unternehmenskommunikation INDUSTRIE
Telefon: +49 (89) 5791-2372
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: thomas.oberst@tuev-sued.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel