Mit dem heutigen Tage läuft die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen im Schallschutzprogramm BER aus. Für die ca. 26.500 Wohneinheiten innerhalb der Schallschutzgebiete sind nach Informationen des Flughafens bis September 2025 22.818 Anträge eingegangen. 22.161 Anträge wurden durch die FBB bearbeitet. In der Praxis ist damit die Mehrzahl der Antragsverfahren abgeschlossen.

Das Thema Schallschutz bleibt nach Ansicht von Helmut Barthel, Vorsitzender des Dialogforums Airport Berlin Brandenburg, auch in den nächsten Jahren ein wichtiges Thema: „Es geht nicht nur um den schnellen Abschluss der offenen Verfahren und die Umsetzung des notwendigen Schallschutzes für die betroffenen Menschen, sondern auch um den zukünftig notwendigen Interessenausgleich. Der ergibt sich aus dem Bemühungen des Flughafens um mehr Passagiere und der damit verbundenen Lärmbelastung des Umfeldes. Davor müssen die Menschen geschützt werden.“

Barthel fordert: „Wir brauchen deshalb verbindliche Zusagen der Flughafeneigner, alles zu tun, um die Lärmbelastung des Flughafenumfeldes zu minimieren. Dazu gehört auch ein konsequentes Festhalten am im Planfeststellungsbeschluss definierten Nachtflugverbot. Versuche des Aufweichens, insbesondere von Berliner Seite, halten wir für kontraproduktiv. Die Menschen in der Region verlieren sonst weiter Vertrauen in die Verlässlichkeit von Politik.

Ich bin der festen Überzeugung, dass andere Faktoren die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes negativ beeinflussen. An erster Stelle steht hier sicher die Luftverkehrssteuer.“

Markus Mücke, Vorsitzender der AG 1 des Dialogforums und Bürgermeister von Schulzendorf, sagt dazu: „Obwohl noch nicht alle Anträge auf Schallschutz abschließend bearbeitet und noch nicht alle Baumaßnahmen zum Schallschutz umgesetzt sind, ist jetzt schon absehbar, dass die von der FBB für die Umsetzung eingeplanten finanziellen Mittel nicht vollständig verbraucht werden. Diese Mittel sind gut geeignet, sie für Schallschutzmaßnahmen an sensiblen Gebäuden (Kindergärten, Schulen, Seniorenheime usw.) zu verwenden.“

Der Bürgermeister schlägt vor: „Für Schulzendorf kann der Bau der Interkommunalen Grundschule an der Miersdorfer Straße als geeigneter Verwendungszweck genannt werden. Das Geld, das für Schallschutzmaßnahmen vorgesehen ist, soll nicht in den Tiefen des Finanzplans der FBB verschwinden. Es soll vollständig für Schallschutzmaßnahmen verwendet werden, auch wenn es sich um öffentliche Gebäude handelt, die nicht im Anspruchsgebiet liegen.“

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