Versicherungsbedingungen: Lesen Sie das Kleingedruckte

Die Versicherungsbedingungen sind das Herzstück einer Versicherungspolice. Sie sind die Vertragsgrundlage. Hier ist formuliert, in welchen Fällen der Versicherer leistet und in welchen nicht –es ist also der komplette Leistungsumfang der Police beschrieben. Das ist die Grundlage, auf der Sie im Schadensfall einen Rechtsanspruch begründen können – was in den Bedingungen nicht aufgelistet ist, können Sie auch nicht beanspruchen.

Die Mühe lohnt sich, zu überprüfen, ob die Lebenssituation noch zum Leistungsspektrum der jeweiligen Police passt. Das heißt nicht, dass der Leistungsumfang unbedingt aufzustocken ist, es kann auch sein, dass ein geringerer Leistungsumfang – beispielsweise der Basis- anstatt des Komfortarifs – ausreichend ist. Folgende Details können im Einzelfall in den einzelnen Versicherungssparten für Sie von Bedeutung sein (Auswahl):

Wichtige Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung

  • Deliktunfähige Kinder: Haben Sie kleine Kinder? Dann ist es vielleicht interessant, wenn die private Haftpflichtversicherung delinktunfähige Kinder mitversichert: Kinder bis sieben Jahre sind laut Gesetz für Schäden, die sie verursachen, nicht haftbar zu machen (im Straßenverkehr gilt sogar eine Altersgrenze von zehn Jahren). Eltern müssen demnach auch nicht für die Schäden aufkommen. Eltern können sich aber moralisch dazu verpflichtet fühlen. Neuere Policen schließen deliktunfähige Kinder mit ein. Oftmals umfasst der Schutz auch allgemein delikunfähige Personen, dazu gehören dann auch Familienangehörige mit einer Demenzerkrankung.
  • Internetschäden: Dieser Zusatz ist in neueren Policen inzwischen standardmäßig enthalten. Dann sind Schäden, die aus elektronischem Datenaustausch, Internet- und E-Mail-Nutzung entstehen können, abgesichert. Etwa, wenn Sie versehentlich einen Virus verbreiten und anderen auf diese Weise einen Schaden zufügen. Dieser Schutz ist auch von Interesse, wenn die Kinder im Internet surfen und nicht immer mit derselben Vorsicht unterwegs sind wie die Eltern.
  • Ehrenamt: Ehrenamtliche Tätigkeiten sind nicht in allen Verträgen abgesichert. Wer hier aktiv ist, sollte auf diesen Zusatz achten. Allerdings sind Funktionen in einem Verein wie Vereinsvorstand in der Regel nicht abgedeckt.
  • Schlüsselverlust: Wer in einem Wohnungskomplex mit Schließanlage wohnt oder als Ehrenamtlicher wichtige Schlüssel verwaltet, ist gut beraten, den Schlüsselverlust mitzuversichern – in neueren Policen ist dieser Zusatz oft automatisch enthalten. Gerade wenn mehrere Familienmitglieder mit Schlüssen ausgestattet sind, steigt das Risiko, diese auch zu verlieren. Eine ganze Schließanlage zu ersetzen, geht richtig ins Geld.
  • Allmählichkeitsschäden: Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung von Temperaturen, Gasen oder etwa Dämpfen entstehen, sollten versichert sein.
  • Abwasser: Deckung von Schäden durch häusliche Abwässer gehören in einen guten Vertrag.
  • Mietsachschäden: Dieser Zusatz ist in alten Policen oft nicht versichert, ist aber für Mieter interessant!
  • Geliehene Sachen: Früher konnte man geliehene und gemietete Sachen nicht versichern. Das geht mit neueren Policen schon.

Wichtige Leistungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sie einmal abgeschlossen haben, können Sie in der Regel nicht mehr verändern. Der Wechsel zu einem anderen Anbieter oder auch ein Tarifwechsel kommen kaum in Frage, weil die Beiträge an Ihr Alter und Ihren Gesundheitszustand gekoppelt sind. Bei einem Wechsel würden Sie ungleich mehr bezahlen.

Sollte Ihr Vertrag mit einer Nachversicherungsoptionen ausgestattet sein, können Sie aber die Rentenhöhe anpassen, sollte das nötig sein. Denn neue Lebenssituationen wie die Geburt von Kindern oder der Kauf einer Immobilie machen eine höhere monatliche Rente nötig. Sie sollte sich während der Laufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen lassen.

Wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen wollen, weil Sie noch gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung in Ihrem Portfolio haben, lassen Sie sich unbedingt gut beraten. Mehr als bei jedem anderen Vertrag kommt es hier auf Vertragsdetails an, die dann wichtig werden, wenn es zum Leistungsfall kommt. Dazu gehört, dass der Vertrag Nachversicherungsoptionen bieten sollte, so dass Sie die Rentenhöhe anpassen können, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert. Das sollte ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein.

Wichtige Leistungen bei der Risikolebensversicherung

Die Versicherungsbedingungen der Risikolebensversicherung sind eher einfach und eindeutig: Im Todesfall wird die Versicherungsleistung fällig. Hier ist nur wichtig, dass beide Elternteile in einer Familie eine Police benötigen, auch wenn nur einer von beiden das Haupteinkommen verdient. Fällt der Elternteil, der die Kinder betreut, aus, dann muss eventuell eine Haushaltshilfe, ein Au-Pair oder Kindermädchen eingestellt werden. Auch das kostet Geld.

Wichtige Leistungen bei der Hausratversicherung

  • Elementarschäden: Dieses Extra zu versichern, ist inzwischen obligatorisch geworden. Das Risiko von Starkregen ist in den letzten Jahren extrem gestiegen. Es kann dann zum sogenannten Rückstau kommen: Wasser fließt aus der Kanalisation zurück und überflutet Keller. Sollten Sie allerdings im fünften Stock wohnen und keinen Keller haben, können Sie auf den Baustein möglicherweise auch verzichten.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Grob fahrlässiges Handeln des Versicherungsnehmers ist inzwischen in neueren Policen versichert. Dann zahlt der Versicherer auch, wenn der Kunde beispielsweise das Fenster gekippt gelassen hat und Einbrecher die Wohnung leergeräumt haben.

Wichtige Leistungen bei der Auslandsreisekrankenversicherung

  • Rücktransport: Der medizinische Rücktransport aus dem Urlaubsland zurück in die Heimat sollte abgesichert ein und auch dann bezahlt werden, wenn er als „sinnvoll und vertretbar“ erachtet wird und nicht nur, wenn er als „medizinisch notwendig“ gilt.
  • Assistanceleistungen: Gerade für Familien sind Zusatzleistungen wichtig. Ein Übersetzungsdienst im Ausland ist hilfreich, müssen kranke Kinder nachhause geflogen werden, sollte die Police auch Reisekosten für eine Begleitperson übernehmen. Genauso wichtig ist, dass die Kinder begleitet werden, wenn die Eltern aus Krankheitsgründen in die Heimat zurückkehren müssen.
  • Nachleistungspflicht: Eine Police gilt meist für einen Auslandsaufenthalt von sechs Wochen. Ist der Versicherungsnehmer aber über diesen Zeitraum hinaus krank und benötigt im Ausland Behandlung, sollte die Versicherung trotzdem für die Kosten aufkommen und zwar für einen möglichst langen Zeitraum.

Wichtige Leistungen bei der Unfallversicherung

  • Gebrechen: Häufig sind Stürze oder Unfälle, die infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls zustande kommen, nicht mitversichert. Ebenso der Oberschenkelhalsbruch, der bei altersschwachen Knochen schon beim Aufstehen aus einem Sessel passieren kann. Günstig ist, wenn der Versicherer auch bei derartigen Unfällen leistet und Vorschäden erst dann mit einbezieht in die Berechnung der Leistung, wenn sie zu 40 Prozent an der Invalidität mitgewirkt haben.
  • Assistance-Leistungen: Oft kann man zu Senioren-Unfallversicherungen sogenannte „Assistance-Leistungen“ versichern. Hierbei handelt es sich um praktische Hilfeleistungen nach einem Unfall wie Menüdienst, Wäscheservice, Fahrdienste bei Behördengängen oder Arztbesuchen, Hilfe im Haushalt oder ein Einkaufsdienst. Die Kosten betragen in etwa rund 20 Prozent der monatlichen Prämie der Unfallversicherung. Wichtig ist, dass der Versicherer diese Hilfe nicht nur organisiert, sondern auch in gewissem Umfang bezahlt!

Wichtige Leistungen bei der Krankentagegeldversicherung

Auch diese Police lässt sich wie die Berufsunfähigkeitsversicherung kaum mehr verändern, ist sie einmal abgeschlossen. Denn auch hier sind Alter und Gesundheitszustand maßgebliche Parameter für die Beitragsberechnung. Aber Sie können in der Regel Ihr versichertes Krankentagegeld anpassen, solle es zu niedrig sein.

Wenn Sie erwägen, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen, achten Sie auf diese Leistungen:

  • Anpassung: Gute Verträge gestatten dem Versicherten eine nachträgliche Anpassung der Höhe des Krankengeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit bei Einkommenssteigerungen.
  • Rückfall: Leistungen bei Rückfallerkrankungen und wiederholter Arbeitsunfähigkeit ohne Wartezeit sind wichtig.

Wichtige Leistungen bei der Wohngebäudeversicherung

  • Grobe Fahrlässigkeit: Grob fahrlässiges Handeln des Versicherungsnehmers ist ein Detail, das in älteren Verträgen oft nicht abgesichert ist, das aber im Schadensfall eine große Wirkung zeigen kann. Klassisches Beispiel: Der Adventskranz, der unbewacht ist und einen Brand auslöst. So ein Schaden sollte abgesichert sein.
  • Elementarschadenschutz: Früher hat man Elementarschäden – Schäden, die durch Hochwasser, Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen entstehen – nur in Gegenden abgesichert, die ein spezielles Risiko mit sich brachten. Heute sollte dieser Baustein immer abgesichert sein, denn inzwischen können Starkregenereignisse und alle damit einhergehenden Folgen wie vollgelaufene Keller überall in Deutschland vorkommen.

Wichtige Leistungen bei der Kfz-Versicherung

Diese Police können Sie eigentlich jedes Jahr genau anschauen und durch einen – wenn Sie motiviert sind, sogar jährlichen – Wechsel viel Geld sparen. Überprüfen Sie vor allem Ihre gefahrenen Kilometer pro Jahr. Sollten Sie inzwischen weniger Auto fahren, dann ist das ein Sparfaktor bei der Beitragszahlung. Überprüfen Sie auch, ob Ihre Police folgendes leistet beziehungsweise abdeckt:

  • Grobe Fahrlässigkeit: Der Versicherer zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit, also wenn der Versicherungsnehmer einen Unfall durch grob fahrlässiges Handeln verursacht hat, etwa weil er noch schnell bei roter Ampel über die Kreuzung gefahren ist. Das wichtige Detail ist in neueren Policen enthalten.
  • Verzicht auf Abzug neu für alt: Dieser Zusatz in der Kaskoversicherung schützt davor, dass der Versicherer besonders bei einer Lackierung oder bei Reifenersatz nicht die volle Summe der Kosten übernimmt, sondern das Alter des Fahrzeugs berücksichtigt und deshalb der Kunde auf einem Eigenanteil sitzen bleibt.
  • Auslandsschutz: Fahren Sie ins Ausland, empfiehlt sich ein Auslandsschadenschutz. Er sichert das Risiko ab, dass die Deckungssumme des ausländischen Unfallgegners unter Umständen nicht ausreicht, um den Schaden zu decken. In den meisten Policen gehört dieser Schutz inzwischen zum Standard.
  • Mallorca-Police: Dieses Extra ist inzwischen eigentlich Standard. Die Police garantiert richtigen Versicherungsschutz im Ausland, wenn der Versicherungsnehmer einen Mietwagen bucht.
  • Neupreisentschädigung: Fahren Sie ein neues Auto? Dann ist es nicht unerheblich, ob der Versicherer 18 Monate lang oder sogar 24 Monate lang den Neupreis bei Totalschaden ersetzt.
  • Schäden durch Tiere: In älteren Policen ist meist nur der Wildschaden versichert – das gilt als überholt. Neuere Policen versichern Schäden durch Tiere aller Art. Bei Marderbissen sollten auch Folgeschäden gedeckt sein.

Verwendete Quellen:

Verbraucherzentrale:

Bund der Versicherten:

https://www.bundderversicherten.de/de/gut-beraten/versicherungsrechner/bedarfscheck

Experteninterview: Philipp Opfermann, Versicherungsexperte, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

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