Im Vogelsbergkreis haben alle Flüchtlinge, die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und kein oder nur geringes Erwerbseinkommen haben, eine Bezahlkarte. „Wir waren bei den ersten Landkreisen mit bei, die diese Karte eingeführt haben“, resümiert Erster Kreisbeigeordneter und Sozialdezernent Patrick Krug, „mittlerweile sind knapp 120 dieser Karten ausgegeben worden.“

Seit Februar 2025 wurden die dem Vogelsbergkreis neu zugewiesenen Flüchtlinge mit diesen Karten ausgestattet; die Karten die schon in der Erstaufnahme ausgestellt worden waren, wurden weitergeführt. Im nächsten Schritt wurden dann die Flüchtlinge, die bereits im Vogelsberg lebten, mit Bezahlkarten ausgestattet. Damit wurde im Juni begonnen, schildert Rene Lippert, Leiter des Amtes für Soziales und Ausländerwesen, das Procedere.

Die Umstellung der Leistungen auf die Bezahlkarte verlief größtenteils problemlos, bis auf einen Widerspruch wurden die Karte von allen angenommen, erläutert der Erste Kreisbeigeordnete Patrick Krug.

Bei der Bezahlkarte handelt es sich um eine Debitkarte ohne Kontobindung, auf der die Sozialleistungen monatlich gutgeschrieben werden. Die Karte ist optisch nicht von einer normalen Kreditkarte zu unterscheiden. Sie kann zum Bezahlen an der Kasse und zum Abheben von Bargeld in begrenzter Höhe genutzt werden. In bar abgehoben werden können monatlich maximal 50 Euro pro Person sowie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.

„Die Karte kann nur in Deutschland genutzt werden, im Ausland ist das nicht möglich. Somit sollen Zahlungen an Schleuser oder ins Ausland verhindert werden“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete.

Zudem wird der Landkreis durch die Einführung der Bezahlkarte in seiner Verwaltung langfristig entlastet, da die Auszahlung von Bargeld durch die Kreiskasse entfällt. Bei illegaler Abwesenheit oder bei Abschiebungen der Flüchtlinge können die Leistungen gesperrt und das Restguthaben sofort zurückgebucht werden.

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