Insbesondere bei größerem Vermögen ist es ratsam, dass Sie sich gemeinsam mit dem Thema Erbschaftsteuer auseinandersetzen. Steuerlich werden Erbschaften und Schenkungen gleich behandelt, es gelten also identische Freibeträge und Steuersätze.

Ehe und Steuern: Wie hoch ist der Erbschaftsteuerfreibetrag?
Wie bei Schenkungen liegt der Freibetrag für Ehepaare bei 500.000 Euro. Hinzu kommt, dass Sie das gemeinsam genutzte Eigenheim steuerfrei erhalten, wenn Sie weitere zehn Jahre darin wohnen bleiben und Ihr Ehegatte bis zu seinem Tod darin gewohnt hat oder im Pflegeheim lebte. In welcher Höhe Erbschaftsteuer fällig wird, hängt von der Summe ab, die vererbt wird: Für Ehegatten gilt hierfür die Steuerklasse 1.

Ehe und Steuern: Wie hoch ist der Erbschaftsteuersatz?
Für die Berechnung der Erbschaftsteuer nach Steuerklasse 1 wird zunächst der Freibetrag von 500.000 Euro sowie etwaige Schulden und eine Erbfallkostenpauschale von 15.000 Euro abgezogen, auf den Restbetrag fällt folgender mit der Summe steigender Steuersatz an:

So viel Erbschaftsteuer zahlen Ehegatten

Wert (abzüglich Freibetrag) / Steuersatz
Bis 75.000 Euro / 7 %
Bis 300.000 Euro / 11 %
Bis 600.000 Euro / 15 %
Bis 6.000.000 Euro / 19 %
Bis 13.000.000 Euro / 23 %
Bis 26.000.000 Euro / 27 %
Über 26.000.000 Euro / 30 %
Quelle: biallo.de; nach eigener Recherche; Stand: Dezember 2025.

Wichtig zu wissen: Ob Sie oder Ihr Ehegatte erbschaftsteuerpflichtig werden, hängt auch von der Zusammensetzung des Vermögens ab. Der Grund: Neben den 500.000 Euro gibt es weitere Freibeträge:

Wie wirkt sich die Zugewinngemeinschaft auf die Erbschaftsteuer aus?
Überwiegend entscheiden sich Ehepaare bewusst oder unbewusst für die Zugewinngemeinschaft und in diesem Fall erbt der Ehepartner mit Kind(ern) de facto die Hälfte des Vermögens und die Kinder die andere Hälfte. Bei kinderlosen Ehen erbt der Ehegatte drei Viertel des Nachlasses, Eltern sowie Geschwistern steht das übrige Viertel zu.

Bei der so genannten erbrechtlichen Regelung setzt sich der Erbanspruch aus einem Viertel des Nachlasses sowie einem weiteren Viertel als pauschalen steuerfreien Zugewinn zusammen. Erbt ein Ehegatte beispielsweise insgesamt eine Million Euro, gilt die Hälfte als pauschaler Zugewinn und die andere Hälfte wäre aufgrund des Freibetrags erbschaftsteuerfrei. 

(Wann) Lohnt es sich, das Erbe auszuschlagen?
Ist der Zugewinn sehr hoch, kann die taktische Ausschlagung des Erbes eine Überlegung wert sein. Bei dieser güterrechtlichen Regelung erhält der Ehegatte die Hälfte des tatsächlichen anstelle des pauschalen Zugewinns – und zwar steuerfrei. Zudem kann der sogenannte kleine Pflichtteil geltend gemacht werden, der sich auf ein Achtel des Nachlasses beläuft. Erbschaftsteuer wird erst fällig, wenn dieser Betrag 500.000 Euro übersteigt.

Wie wirkt sich die Gütertrennung auf die Erbschaftsteuer aus?
Bei Gütertrennung erben Sie je nach Anzahl von Kindern weniger als in der Zugewinngemeinschaft. Bei zwei Kindern erben Sie zu gleichen Teilen je ein Drittel, bei mehr als drei Kindern erben Sie ein Viertel. Da der Zugewinnausgleich bei Gütertrennung nicht stattfindet, ist der Freibetrag schneller aufgebraucht und es kann eher Erbschaftsteuer anfallen.

Gut zu wissen: Entscheiden Sie sich für die so genannte modifizierte Zugewinngemeinschaft, können Sie diesen steuerlichen Nachteil für den Todesfall ausschließen und vereinbaren, dass dann ein Zugewinnausgleich erfolgen soll.

Wie wirkt sich die Gütergemeinschaft auf die Erbschaftsteuer aus?
Gemäß § 1416 Absatz 1 wird aus Ihrem und dem Vermögen Ihres Ehegatten das gemeinschaftliche Vermögen. Mit Kindern oder Enkeln oder Urenkeln erbt der hinterbliebene Ehegatte ein Viertel des Nachlasses. Leben Erben zweiter Ordnung wie Eltern, Geschwister und deren Kinder, beträgt der Erbteil die Hälfte.

Biallo-Tipp: Mit dem Erbschaftsteuerrechner von biallo.de können Sie mit wenigen Klicks verschiedene Steuerszenarien durchspielen. Sie wollen tiefer in das Thema einsteigen? In unserem umfangreichen Ratgeber Erbschaftsteuer finden Sie detaillierte Informationen.

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