Selbstständig tätige Trainerinnen und Trainer haben in der Fitness- und Gesundheitsbranche seit vielen Jahren eine feste und bewährte Tradition. Gleichzeitig kam es immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen über ihren sozialversicherungsrechtlichen Status zwischen den Beteiligten. Während Fitnessunternehmen und Trainer von einer selbstständigen Tätigkeit ausgingen, bewertete die Deutsche Rentenversicherung die Situation häufig anders.

In der Folge wurden Fitnessunternehmen regelmäßig geprüft und es wurden zahlreiche Statusfeststellungsverfahren durchgeführt. Aufgrund mangelnder Transparenz und unterschiedlicher Auslegung der Kriterien bestehen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Fitnesswirtschaft teilweise gravierende und existenzbedrohliche Risiken. Um diese Risiken zu minimieren, empfiehlt der DSSV e. V. seinen Mitgliedern seit vielen Jahren, nur dann selbstständige Trainer einzusetzen, deren Status durch die Deutsche Rentenversicherung festgestellt und bestätigt wurde.

Eine weitere Verschärfung ergab sich im Juni 2022 durch das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts. Auf dieser Grundlage passte die Deutsche Rentenversicherung ihre Prüfpraxis an. Die Politik reagierte darauf mit einer befristeten Übergangsregelung im Sozialgesetzbuch (§ 127 SGB IV), die bis 2027 Zeit für die Entwicklung einer rechtssicheren gesetzlichen Neuregelung schaffen sollte.

Der DSSV e. V., Europas größter Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen, warnt jedoch vor erheblichen wirtschaftlichen und strukturellen Schäden, da bislang kein Referentenentwurf für diese Neuregelung vorliegt. Obwohl die Übergangsfrist am 1. März 2025 begann, ist zur Halbzeit kein konkreter Gesetzesvorschlag in Sicht. Aus diesem Grund hat der DSSV einen Brandbrief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie an die zuständige Bundesministerin Bärbel Bas verschickt.

„Trotz mehrfacher und eindringlicher Nachfragen unsererseits sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist bislang keine ernsthafte Aktivität des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erkennbar. Dieses Vorgehen ist grob fahrlässig“, erklärt Prof. Dr. Thomas Wessinghage, 1. Vorsitzender des DSSV e. V.

Der Verband befürchtet, dass ein späterer Entwurf eine sachgerechte Beteiligung der betroffenen Verbände faktisch unmöglich macht. Dies würde den Grundsätzen guter Gesetzgebung widersprechen und das Vertrauen von Unternehmen und Selbstständigen gleichermaßen gefährden.

Bundesweit trainieren mehr als 11,7 Millionen Menschen in über 9.100 Fitnessanlagen. Mehr als 157.700 Menschen sind in der Branche direkt und indirekt beschäftigt. In seinem Brandbrief fordert der DSSV eine Verlängerung der Übergangsregelung sowie die zeitnahe Erarbeitung eines praxistauglichen Gesetzesvorschlags, um Rechtsunsicherheit und den Abbau von Arbeitsplätzen zu vermeiden. Zugleich signalisiert der Verband seine Gesprächsbereitschaft für eine praxisnahe und rechtssichere Lösung.

Über DSSV e. V. – Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen

Der DSSV ist Europas größter Arbeitgeberverband für die Fitnesswirtschaft. Er zählt zu den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft, ist Mitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und über die Arbeitgebervereinigung BusinessEurope auf EU-Ebene vertreten. Seit mehr als 40 Jahren ist es das Ziel des DSSV, die Interessen der Fitnesswirtschaft in der Öffentlichkeit gegenüber politischen Entscheidungsträgern, Verbänden und anderen Organisationen und Kammern zu vertreten. Weitere wichtige Ziele: Stärkung der Anerkennung von Fitness und Gesundheitsanlagen als Teil des Gesundheitssystems und Erhöhung der Marktdurchdringung in Deutschland: www.dssv.de.

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