Sicherheitsbeauftragte sind nah dran am Arbeitsalltag – aber ohne Weisungsbefugnis. Die BG ETEM erklärt, wie sie trotzdem wirksam für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit eintreten können und warum Führungskräfte dabei eine Schlüsselrolle spielen.

Sicherheitsbeauftragte sind ein fester Bestandteil des Arbeitsschutzes: In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten unterstützen sie ehrenamtlich die Unternehmensleitung und Führungskräfte, erkennen Gefährdungen frühzeitig und sprechen Kolleginnen und Kollegen auf sicheres Verhalten an. Ihre besondere Stärke ist die Nähe zum Arbeitsalltag, weil sie aus der Mitte der Belegschaft heraus agieren. Gleichzeitig fehlt ihnen formale Autorität – eine Herausforderung.

Umso wichtiger ist Kommunikation. Sie ist für Sicherheitsbeauftragte das zentrale Werkzeug, um Einfluss zu nehmen, ins Gespräch zu kommen und Veränderungen anzustoßen.

Nähe als Chance – und als Herausforderung

Die Nähe zu Kolleginnen und Kollegen ermöglicht es Sicherheitsbeauftragten, Risiken dort zu erkennen, wo sie entstehen. Gleichzeitig kann genau diese Nähe Gespräche erschweren – etwa dann, wenn die Ehrenamtler andere Personen aus ihrem Team auf unsicheres Verhalten ansprechen wollen. Entscheidend ist dabei die innere Haltung: Statt belehrend aufzutreten, gilt es, das Gespräch kooperativ zu führen und gegebenenfalls Fragen zu stellen. Wer gemeinsam nach Ursachen sucht und Kolleginnen und Kollegen einbindet, erhöht die Akzeptanz und die Bereitschaft zur Veränderung.

Beratungsresistenz ist Führungsaufgabe

Allerdings lässt sich nicht jede Situation allein durch Kommunikation auf Augenhöhe lösen. Wenn Kolleginnen oder Kollegen wiederholt Sicherheitsregeln missachten oder erforderliche persönliche Schutzausrüstung verweigern, stoßen Sicherheitsbeauftragte an ihre Grenzen. In solchen Fällen handelt es sich nicht mehr um eine kommunikative Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten, sondern um eine klare Führungsaufgabe. Wichtig ist dann, das Thema weiterzugeben und keine verdeckte Führungsrolle zu übernehmen. So lassen sich Überforderung und Frustration vermeiden und Zuständigkeiten bleiben klar geregelt.

Die BG ETEM hat drei konkrete Tipps für gute Kommunikation zwischen Sicherheitsbeauftragten und Kolleginnen und Kollegen: 

  1. Fragend statt belehrend auftreten
    Wer Gespräche mit offenen Fragen beginnt und echtes Interesse an den Beweggründen des Gegenübers für ein bestimmtes Verhalten zeigt, erhöht die Bereitschaft zum Mitdenken. Ziel ist es, gemeinsam zu verstehen, warum Situationen so entstehen, wie sie entstehen – und wie sie sicherer gestaltet werden können.
  2. Zeitnah ansprechen, nicht aufschieben
    Sicherheitsbeauftragte sollten unsicheres Verhalten oder gefährliche Situationen immer möglichst zeitnah thematisieren. Wird etwas wiederholt toleriert, kann es sich schnell als Normalität etablieren. Frühzeitige Ansprache signalisiert dagegen Aufmerksamkeit und Verbindlichkeit.
  3. Eigene Rolle klar halten
    Sicherheitsbeauftragte beraten, beobachten und sprechen an – sie führen jedoch nicht. Wenn sich Kolleginnen oder Kollegen dauerhaft nicht an Sicherheitsregeln halten oder andere gefährden, ist es wichtig, das Thema an die Führungskraft weiterzugeben und keine verdeckte Führungsrolle zu übernehmen.

Podcast anhören und mehr Informationen

Mehr zum Thema gibt es jetzt in der neuen Folge des BG ETEM-Podcasts „Ganz sicher“: Moderatorin Kathrin Degenhardt spricht mit Dr. Renate Mayer, Kommunikationswissenschaftlerin und Expertin für Arbeitsschutzkommunikation, über die Rolle von Sicherheitsbeauftragten im Betrieb, passende Kommunikationsarten und die Verantwortung von Führungskräften.

Der Podcast der BG ETEM ist auf der Webseite der BG ETEM unter der Adresse www.bgetem.de/ganzsicher zu finden. Ebenso bei Spotify, YouTube Music, Deezer, RTL+, Pocket Casts sowie Apple Podcasts. Zur Folge „Ganz nah dran: Kommunikation für Sicherheitsbeauftragte“ geht es hier.

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Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

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