Seit 1. Januar 2026 gilt das neue Vergütungssystem der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für Rehabilitationseinrichtungen. Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) übt deutliche Kritik: Verzögerte Angebotslegung und ein stark vereinheitlichtes Preissystem setzen Einrichtungen unter erheblichen Druck und gefährden spezialisierte Versorgungsangebote. Nun gelte es, gemeinsam Verhandlungsspielräume zu nutzen und pragmatische Entscheidungen zu treffen.

VPKA-Hauptgeschäftsführerin Dr. Ann-Kristin Stenger erklärt: „Nach dem von der DRV kommunizierten Zeitplan sollten die Vergütungsverhandlungen für das neue System bis spätestens 15. November 2025 abgeschlossen sein. Die Einrichtungen haben ihre diesbezüglichen Pflichten bereits im Mai erfüllt. Die DRV jedoch hat ihrerseits die Fristen nicht eingehalten.“ Fast alle Häuser hätten erst in der letzten Dezemberwoche 2025 überhaupt ein erstes Angebot erhalten, das einer BDPK-Umfrage zufolge rund 80 Prozent von ihnen nicht annehmen wollten. „Das heißt, zum Start des neuen Systems hatte das Gros der Häuser keine abgeschlossene Vereinbarung, sondern kann jetzt erst in die – mitunter zeitraubenden – Verhandlungen gehen. Die neuen Vergütungssätze gelten dann erst ab dem Folgemonat nach der Einigung.“

Der VPKA empfiehlt den betroffenen Kliniken, nicht vorschnell zuzustimmen. Wir raten den Einrichtungen, Angebote nur dann zu akzeptieren, wenn der vorgeschlagene Vergütungssatz mindestens beim Richtwert von 4,08 % über dem Vergütungssatz 2025 liegt.“ Stenger moniert: „Durch die Verschleppung wurde den Einrichtungen die Möglichkeit genommen, rechtzeitig zu planen und geordnet in das neue System zu starten. Das gesamte Vorgehen der DRV ist für eine verantwortungsvolle Betriebsführung unzumutbar!“

Als weiteren Kritikpunkt benennt der Verband das Vergütungssystem selbst: Künftig sollen alle Rehabilitationseinrichtungen den Basispreis abrechnen. Weiterer Vergütungsbestandteil ist die sogenannte Einrichtungsspezifische Komponente (ESK). In den meisten Fällen sind die von den Einrichtungen geforderten Positionen jedoch von der DRV pauschal und ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt worden. „Nach einer verbandsinternen Auswertung liegt die ESK im Median bei 2,68 Euro – mit der Folge, dass Vergütungssätze in vielen Fällen ab dem Jahr 2027 sinken könnten, in Einzelfällen sogar um bis zu 25 Euro pro Tag“, weiß Stenger. Sie betont, mit dem Einheitspreis werde man der Vielfalt moderner Rehabilitation mit ihren unterschiedlichen Konzepten und spezialisiertem Leistungsprofil nicht gerecht.

„Damit die dringend wichtige spezialisierte Versorgung erhalten bleibt, muss die einrichtungsspezifische Komponente zu einem echten Verhandlungselement werden, in dem alle individuellen Besonderheiten berücksichtigt werden können und ein weitreichender Verhandlungsspielraum eingeräumt wird. Wenn wir Qualität, Vielfalt und Zugang zur Rehabilitation sichern wollen, braucht es jetzt pragmatische Korrekturen.“

 

Über den Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 75 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 170 Einrichtungen mit knapp 25.000 Betten. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.
Kreillerstr. 24
81673 München
Telefon: +49 (89) 5730-99
Telefax: +49 (89) 5734-88
http://www.vpka-bayern.de

Ansprechpartner:
Ulrike Messenzehl
Telefon: 08319607290
E-Mail: info@denkstroeme.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel