Für kleine und mittelständische Unternehmen könnte 2026 zu einem entscheidenden Jahr für die Digitalisierung werden. Grund ist eine derzeit besonders attraktive steuerliche Konstellation: Durch diese lassen sich IT-Investitionen nahezu vollständig steuerlich absetzen. Möglich macht das die Kombination aus Investitionsabzugsbetrag (IAB) gemäß § 7g EStG, Sonderabschreibungen und regulärer Abschreibung.

Erhebliche steuerliche Entlastung möglich

Unternehmen können bereits im Jahr vor der geplanten Investition bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten als Investitionsabzugsbetrag steuerlich ansetzen. Im Jahr der tatsächlichen Anschaffung sind zusätzlich bis zu 40 Prozent Sonderabschreibung möglich – ergänzt um die reguläre Abschreibung.

Die Folge: Eine erhebliche Liquiditätsentlastung, die Digitalisierungsprojekte deutlich erleichtert.

Wer profitiert?

Anspruch auf den Investitionsabzugsbetrag haben kleine und mittelständische Unternehmen mit einem steuerlichen Gewinn von bis zu 200.000 Euro pro Jahr.

Während der IAB ausschließlich für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter gilt – also insbesondere für Hardware – kann Software seit 2021 innerhalb eines Jahres vollständig abgeschrieben werden. Durch die Kombination beider Regelungen entsteht gerade bei umfassenden Digitalisierungsprojekten ein erheblicher steuerlicher Hebel.

ERP-Einführung strategisch planen

Insbesondere bei der Einführung von ERP-Systemen, neuen Arbeitsplatzinfrastrukturen oder Cloud-Lösungen kann die steuerliche Entlastung die Gesamtinvestition signifikant reduzieren. Unternehmen, die eine ERP-Einführung oder größere IT-Modernisierung planen, sollten die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten frühzeitig in ihre Investitionsplanung einbeziehen.

Planung beginnt 2025

Wichtig: Der Investitionsabzugsbetrag muss bereits im Jahr vor der Anschaffung gebildet werden. Wer 2026 investieren möchte, muss die voraussichtlichen Kosten daher in der Steuererklärung 2025 berücksichtigen.

Die geplanten Investitionen müssen innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden. Andernfalls wird der Abzug rückwirkend gestrichen, was zu Steuer- und Zinsnachzahlungen führen kann.

Zeitfenster strategisch nutzen

Für den Mittelstand eröffnet sich damit ein seltenes Zeitfenster, IT-Investitionen vorzuziehen und nahezu vollständig steuerlich wirksam zu machen. Da unklar ist, wie lange diese günstige Konstellation bestehen bleibt, empfiehlt sich eine frühzeitige strategische Planung.

Weitere Informationen zur steuerlichen Planung von ERP- und IT-Projekten erhalten Unternehmen unter: https://business-one-consulting.com/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

conesprit GmbH
Hans-Gaugler-Weg 14
71522 Backnang
Telefon: +49 (160) 99538999
Telefax: +49 7191 34 55 354
https://www.conesprit.de

Ansprechpartner:
Steffen Kienzle
Marketing
Telefon: +49 7191 34 55 356
E-Mail: steffen.kienzle@conesprit.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel