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Möglichkeit 1: Für wen eine lebenslange Rente ohne Extras in Frage kommt

Sie wollen sich um nichts kümmern, kein Geld selbst anlegen und benötigen jeden Monat ein kleines Zusatzeinkommen. Dann können Sie sich Ihre Riester-Rente einfach ganz klassisch als lebenslange Zusatzrente auszahlen lassen. Sie sollten aber auf jeden Fall einmal vorher ausrechnen, wie lange es dauert, bis Sie über die Auszahlungen den Betrag wieder hereingeholt haben, den Sie über Jahre und Jahrzehnte eingezahlt haben. Daran können Sie erkennen, wie fair und wie rentabel für Sie das Verrentungsangebot Ihres Anbieters überhaupt ist.

Eine lebenslange Verrentung lohnt sich vor allem dann,

  • wenn Ihre Monatsrenten möglichst hoch sind. Je höher die Riester-Rente, desto eher erreichen Sie den Punkt, an dem Sie mehr herausbekommen, als Sie eingezahlt haben.
  • wenn Sie noch vor Erreichen der durchschnittlichen Lebenserwartung mit Ihrem Vertrag in die Gewinnzone kommen. Leider sind die meisten Verträge so teuer und so zuungunsten der Sparerinnen und Sparer gestaltet, dass diese erst mit 90, 95, 100 oder noch mehr Lebensjahren mit den Auszahlungen ihr Investment wieder hereinholen. Die Lebenserwartung beläuft sich aber laut Statistischem Bundesamt für Männer auf 78,5 Jahre, für Frauen auf 83,2 Jahre.

Biallo-Tipp: Auf Extra-Abschlusskosten achten!

Immer mehr Riester-Sparer mit einem Riester-Banksparplan beschweren sich über neue, nicht korrekt ausgewiesene Abschlusskosten, die für den in der Auszahlungsphase nötigen Rentenversicherungsvertrag fällig werden. Diese Kosten werden den Kunden zum Eintritt in die Auszahlungsphase vom zusammengesparten Kapital abgezogen. Auch darüber wird vor Gericht gestritten. Kunden von Riester-Banksparplänen, Riester-Fondssparplänen und Riester-Bausparverträgen sollten deshalb ihre Ansprüche prüfen und eventuell zu Unrecht erhobene Kosten für den Übertritt in den nötigen Verrentungsvertrag zurückfordern. Dabei können Sie sich gegebenenfalls von einer Verbraucherzentrale helfen lassen.

Möglichkeit 2: Warum sich die Teilauszahlung lohnen kann

Sie können sich auch dafür entscheiden, einen Teil der Auszahlung auf einen Schlag zu kassieren. Hier gibt es Obergrenzen:

  • Bis zu 30 Prozent des Gesamtkapitals können Sie bei Verträgen erhalten, die Sie von 2005 an unterschrieben haben.
  • Bis zu 20 Prozent des Gesamtkapitals können Sie auf einen Schlag kassieren, falls Sie den Vertrag vor 2005 abgeschlossen haben.
  • Der einmalig gezahlte Betrag verringert allerdings die monatliche Riester-Rente, da ja nur noch 70 Prozent Kapitals für die Verrentung zur Verfügung stehen.
  • Außerdem ist die Teilauszahlung voll zu versteuern. Die Besteuerung erfolgt mit Ihrem persönlichen Steuersatz, der abhängig von der Einkommenshöhe gestaffelt ist. Dadurch kann Ihr persönlicher Steuersatz im Auszahlungsjahr deutlich nach oben gehen.

Trotzdem kann es gute Gründe geben, sich für eine Teilauszahlung zu entscheiden:

  • Das gilt vor allem dann, wenn Sie einen Vertrag haben, bei dem Sie erst mit 90 Jahren und älter in die Gewinnzone kommen (siehe oben).
  • Ihr Alterseinkommen ist gesichert. Sie sind nicht auf eine möglichst hohe laufende Riester-Rente angewiesen beziehungsweise es macht Ihnen nichts aus, wenn die Riester-Rente nach der Teilauszahlung schmaler ausfällt.

Biallo-Tipp: Auszahlungen in Tagesgeld oder Festgeld anlegen!

Laut Alterssicherungsbericht beliefen sich die Teilauszahlungen 2022 im Durchschnitt auf 5.477 Euro. Wer solches Geld anlegen will, kann den Biallo-Vergleich für Tagesgeld und Festgeld nutzen.

Beispiele für Anlagemöglichkeiten:

Die spanische Suresse-Bank bietet aktuell für Tagesgeld einen Aktionszins von 3,00 Prozent für vier Monate, danach gibt es immer noch 1,90 Prozent. Bei der Volkswagen Bank bekommt man sechs Monate lang 2,90 Prozent, dann gilt der Basiszins von 1,00 Prozent und die ING zahlt für Tagesgeld momentan 2,75 Prozent für die ersten vier Monate, danach 0,75 Prozent.

Für Festgeld gibt es beispielsweise aktuell bei der niederländischen Garanti Bank 2,40 Prozent (sechs Monate), beim schwedischen Anbieter Rediem 2,55 Prozent (ein Jahr), bei Grenke Bank 2,65 Prozent (drei Jahre), bei der Volkswagen Bank 3,00 Prozent (fünf Jahre). Für zehn Jahre Festgeld zahlt der liechtensteinische Vermögensverwalter willbe 3,16 Prozent Zinsen, Umweltbank und Fürstlich Castell’sche Bank beide 3,00 Prozent. Alle genannten Konditionen sind Stand: 09.02.2026.

Möglichkeit 3: Warum es sich lohnen kann, die Riester-Rente zu kündigen

Auf den ersten Blick erscheint es wenig sinnvoll, den Riester-Vertrag vor der Auszahlung aufzulösen. Denn nach einer Kündigung müssen Sie sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Man spricht im Fachjargon von einer „förderschädlichen“ Kündigung. Wann sich dies eher nicht lohnt und wann doch:

  • Je höher Ihre Eigenbeiträge sind und je geringer die Zulagen im Verhältnis zum Gesamtguthaben, desto mehr bleibt nach einer Auflösung des Vertrags übrig und desto eher lohnt sich eine Kündigung. Eine Faustregel der Verbraucherzentrale Bayern: Der Vertrag lohnt sich, eine Kündigung ist nicht ratsam, wenn der Eigenanteil höchstens ein Drittel bis die Hälfte des Gesamtguthabens ausmacht. In diesem Fall wäre es ein schlechtes Geschäft, auf die Zulagen nachträglich zu verzichten.
  • Wenn die Steuerbelastung im Ruhestand sehr hoch ist. Denn bei vorher gekündigten Riester-Verträgen besteuert das Finanzamt laut Stiftung Warentest nur den Betrag, „der nach Abzug von Eigenbeiträgen, Zulagen und Kosten vom Vertragsguthaben übrigbleibt“, das sind unterm Strich die Erträge, also in erster Linie die Zinsen. In vielen Fällen wird sogar nur die Hälfte des Restbetrags besteuert, sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang bestanden hat und das Kapital erst vom 60. oder bei Verträgen von 2012 an ab dem 62. Geburtstag ausgezahlt wird. Das kann sogar ein kleiner Vorteil sein verglichen mit klassischen Zinsanlagen wie Tagesgeld oder Festgeld, die voll der Abgeltungsteuer unterliegen, und gegenüber der nachgelagerten Besteuerung einer vollen Riester-Rente, wie dies bei einer Verrentung ohne Teilauszahlung der Fall ist.

Möglichkeit 4: Sich die Riester-Kleinstbetragsrente auszahlen lassen

Ist das angesparte Guthaben zu niedrig, können Sie sich das Geld auf einen Schlag auszahlen lassen. Dabei gibt es bestimmte Grenze zu beachten, die sich jährlich ändern: Eine Kleinstbetragsrente liegt 2026 vor, wenn sich die monatliche Auszahlung der Riester-Rente auf bis zu 39,55 Euro beläuft. In diesem Fall gibt es das Kapital zurück. Die staatliche Förderung ist dann nicht zurückzuzahlen. Das ausgezahlte Geld ist aber zu versteuern. Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe wenden die Finanzämter aber – wie bei Abfindungen – die sogenannte Fünftelregelung an. Damit werden Steuerzahler so gestellt, dass der Steuersatz niedriger bleibt, als es die Steuerprogression vorsieht.

Biallo Tipp: Auszahlung steueroptimal planen!

Falls es möglich ist, sollten Sie die Auszahlung auf den Beginn des ersten vollen Rentenjahrs verschieben. In der Regel ist Ihr Alterseinkommen geringer als Ihr Einkommen während der Berufstätigkeit. Dann müssen Sie weniger Steuern auf die einmalige Auszahlung zahlen.

Möglichkeit 5: Das Riester-Kapital in Wohneigentum stecken

Sie können das angesparte Riester-Kapital gegebenenfalls auch komplett in selbst genutztes Wohneigentum investieren. Sie müssen dafür keinen Wohnriester-Vertrag, wie zum Beispiel einen Riester-Bausparvertrag, abgeschlossen haben. In Frage kommt dies gerade für andere Verträge, wie der weit verbreiteten klassischen Riester-Rentenversicherung, bei denen kein Geld in die eigene Immobilie geflossen ist. „Das ist eine gute Möglichkeit, der oft unattraktiven Verrentung zu entfliehen“, sagt Thomas Hentschel, Baufinanzierungsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Man spricht dann von einer Entnahme, nicht von einer Auszahlung.

Die Voraussetzungen für eine Entnahme für eine selbst genutzte Wohnimmobilie

Entnahmen sind für Immobilieneigentümer während der Ansparphase bis zum Beginn der Auszahlungsphase möglich. Geld lässt sich je nach Vertrag teilweise oder vollständig aus einem angesparten Riester-Guthaben entnehmen, wenn das Geld in eine selbst genutzte Wohnimmobilie fließt, und zwar entweder für den Kauf oder den Bau eines solchen Hauses oder einer solchen Eigentumswohnung. Außerdem sind Entnahmen möglich, um die eigenen vier Wände barrierefrei umzubauen oder für eine energetische Sanierung bis zum Beginn der Auszahlungsphase. Für vermietete Immobilien sind solche Entnahmen nicht möglich.

Laut der Verbraucherzentrale NRW sind diese weiteren Voraussetzungen zu beachten:

  • Die Entnahme muss sich auf mindestens 6.000 Euro belaufen, wenn innerhalb von drei Jahren nach Kauf oder Bau der Wohnimmobilie der Betrag für den Umbau verwendet wird.
  • Mindestens 20.000 Euro sind zu entnehmen, wenn das dafür entnommene Kapital zu 50 Prozent auf Maßnahmen entfällt, die der DIN 18040 Teil zwei, Ausgabe 2011 entsprechen. Klingt kompliziert, ist aber leicht zu verstehen: Es geht darin um Umbauten, die helfen sollen, Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu verringern oder ganz abzubauen. Ebenso gilt dieser Mindestbetrag unter anderem für energetische Maßnahmen im Sinne des § 35c, Satz 3 und 4 des EstG. Hier geht es unter anderem um die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder die Erneuerung von Fenstern.

Der besondere Vorteil bei dieser Art von Entnahme

Wer diese Form der Entnahme in Anspruch nehmen kann, muss weder die bereits kassierten Zulagen noch gewährte Steuervorteile zurückzahlen. „Das macht diesen Weg verglichen mit der förderschädlichen Kündigung einer Riester-Rente wirklich attraktiv“, sagt Experte Hentschel.

Die Tilgung von Hypothekenschulden

Wer ein Haus oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung abbezahlt, hat oft noch nach Jahrzehnten Restschulden aus dem Hypothekendarlehen einer Baufinanzierung. Diese Schulden lassen sich zu Beginn der Auszahlungsphase mit der Entnahme aus einem Riester-Vertrag ganz oder teilweise tilgen, je nachdem wie hoch die Schulden und das Riester-Guthaben ist. Wie das im Detail geht, hängt maßgeblich davon ab, wann das Hypothekendarlehen ausläuft und ob es möglich ist, dies zum passenden Zeitpunkt zu kündigen. Entscheidend ist dabei Paragraph 489 im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 489 BGB). Demnach darf ein Darlehensnehmer sein Hypothekendarlehen mit einer Zinsbindungsfrist von mehr als zehn Jahren, also zum Beispiel mit einer Laufzeit von 15 oder 20 Jahren, bereits nach zehn Jahren vorzeitig kündigen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung für die kreditgebende Bank anfällt. Die Kündigungsfrist beträgt dabei sechs Monate.

Daraus ergeben sich zwei mögliche Szenarien:

1. Das Ende der Zinsbindungszeit fällt idealerweise mit dem Auszahlungsdatum des Riester-Vertrages zusammen

Entspricht nun das ersparte Riester-Guthaben der Restschuld oder ist dies sogar höher, kann der Kreditnehmer die Schuld komplett tilgen. Sollte Riester-Kapital übrigbleiben, wird dies ganz normal verrentet. Hentschel rät: „Für diesen Fall sollte man auch überlegen, ob eine 30-prozentige einmalige Kapitalentnahme möglich ist und sinnvoll ist.“ Bei so einer Teilauszahlung zu Beginn der Auszahlungsphase gilt: Bis zu 30 Prozent des Gesamtkapitals können Sie bei Verträgen erhalten, die Sie von 2005 an unterschrieben haben. Nachteile: Der einmalig gezahlte Betrag verringert die monatliche Riester-Rente, da ja nur noch 70 Prozent Kapitals für die Verrentung zur Verfügung stehen. Außerdem ist die Teilauszahlung auf einen Schlag zu versteuern, dadurch kann Ihr persönlicher Steuersatz im Auszahlungsjahr deutlich nach oben gehen.

2. Das Ende der Zinsbindung fällt nicht mit dem Auszahlungszeitpunkt des Riester-Vertrages zusammen

„In diesem Fall muss man prüfen, ob sich das besser koordinieren lässt, in dem man versucht, den Auszahlungszeitpunkt zu verschieben“, rät Hentschel. Dazu müsse man das Gespräch mit dem Riester-Vertragspartner suchen. Vielleicht lasse sich dann doch durch die Entnahme die Restschuld ganz oder teilweise tilgen.

Die Möglichkeiten, wenn das Hypothekendarlehen noch nicht gekündigt werden kann

Angenommen, das Hypothekendarlehen ist noch einige Jahre bis zum Ende der Zinsbindungszeit oder zur möglichen Kündigung nach § 489 BGB entfernt. Dann können Sie trotzdem Hypothekenschulden tilgen, sofern Teilentnahmen aus dem Riester-Guthaben vereinbart sind. Ebenso setzt das voraus, dass im Darlehensvertrag ein Recht auf Sondertilgung in Höhe von mindestens 3.000 Euro pro Jahr festgelegt ist. Hentschel nennt dafür zwei Beispiele:

Beispiel 1: Der mögliche Auszahlungsbeginn ist das 62. Lebensjahr. Das angesparte Riester-Kapital beläuft sich auf 30.000 Euro, eine bei vielen Verträgen realistische Größe. Es besteht das Recht auf eine jährliche Sondertilgung von 6.000 Euro bei dem erst in einigen Jahren kündbaren Hypothekendarlehen. „Dann kann der Kreditnehmer und Riester-Sparer fünf Jahre lang jeweils 6.000 Euro bis zum vollendeten 67. Lebensjahr tilgen“, sagt der Experte. Einzige Einschränkung: In dem Riester-Vertrag muss laut Hentschel eine sogenannte Abrufoption, zum Beispiel für fünf Jahre, vereinbart sein. Dies müsse man mit dem Vertragspartner klären. Ebenso brauche man die Erlaubnis, dass das jeweilige Restguthaben auf dem Riester-Konto „stehen bleiben kann“.

Beispiel 2: Bei einer Riester-Sparerin wird während der Ansparphase ihres Vertrags eine Anschlussfinanzierung nötig, weil ihr Hypothekenkredit nach 15 Jahren ausgelaufen ist. Sie hat mit 50 Jahren noch eine zu finanzierende Restschuld von 200.000 Euro. Sie kann nun das Riester-Guthaben von zum Beispiel 20.000 Euro zur Reduzierung der Restschuld auf 180.000 Euro einsetzen. Bei ihrem neuen Kredit spart sie so Zinsen und kann gegebenenfalls die Laufzeit entsprechend verkürzen.

Laut Hentschel besteht die Möglichkeit, jederzeit vereinbarte Sondertilgungsrechte zu nutzen, wenn der Riester-Vertrag Teilentnahmen zulässt. Bei Teilentnahmen müssten allerdings im Vertrag als Guthaben 3.000 Euro verbleiben. „So kann man zum Beispiel auch weiter den Riester-Vertrag besparen und die Zulagen mitnehmen, um dann Guthaben für weitere Sondertilgungen aufzubauen“, sagt er.

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