Aufgrund zahlreicher Medienanfragen informiert der Grosso-Verband heute über den aktuellen Stand des gerichtlichen Vorgehens mehrerer seiner Mitglieder gegen die Duldung des Fit for Future-Modells durch das Bundeskartellamt und die anschließenden, konzertierten Kündigungen der Grosso-Belieferungsverträge seitens der FFF-Verlage.

Wie berichtet, hält der Verband die Duldung des FFF-Modells durch das Bundeskartellamt nicht nur für medienpolitisch verfehlt, sondern auch für kartellrechtlich falsch. Diese Einschätzung deckt sich im Übrigen mit der Überzeugung renommierter Kartellrechts-Professoren, nach deren übereinstimmender Einschätzung die als Grundlage für die Duldung herangezogene Ausnahmevorschrift des § 30 Abs. 2a GWB auf das Vorhaben der FFF-Verlage von vornherein nicht anwendbar ist, und das aus zwingenden europarechtlichen Gründen.

Hinzu kommt, dass die Umsetzung des FFF-Modells

·           die strukturelle Neutralität des Presse-Grosso zerschlagen,

·           die Gefahr für den diskriminierungsfreien Marktzugang für Presseerzeugnisse kleiner Verlage wesentlich erhöhen und

·           die flächendeckende Versorgung mit Presseerzeugnissen ernsthaft gefährden wird, u.a. wegen des zu befürchtenden disruptiven Übergangs der Versorgung in den Vertriebsgebieten der verdrängten Grossisten.

Um die drohenden, mit Vollzug des FFF-Modells größtenteils nicht mehr reversiblen Auswirkungen auf den deutschen Pressevertrieb abzuwenden, haben Mitglieder des Verbandes mittlerweile offiziell Beschwerde gegen die Duldung des FFF-Modells durch das Bundeskartellamt eingelegt. Über diese Beschwerde wird letztlich das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Flankiert wird dieses Vorgehen durch verschiedene Maßnahmen, um den Vollzug des FFF-Modells und die Beendigung der bestehenden Grosso-Belieferungsverträge im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagen zu lassen, bis eine endgültige gerichtliche Klärung über die Unzulässigkeit des FFF-Vorhabens herbeigeführt ist.

Die betroffenen Mitglieder des Grosso-Verbandes zeigen sich optimistisch, dass die Umsetzung des FFF-Modells noch vor der Sommerpause zumindest vorläufig gestoppt werden kann durch entsprechende gerichtliche Anordnungen. Über dem Vorhaben der FFF-Verlage schwebt also das Damoklesschwert der rechtlichen Unzulässigkeit.

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