Ab 1. Januar 2027 ersetzt das neue Altersvorsorgedepot die weitgehend gescheiterte Riester-Rente — mit staatlicher Förderung von bis zu 60 Prozent für Familien mit zwei Kindern. Das unabhängige Finanzvergleichsportal Capitalo Finanzservices GmbH hat die Reform im Detail analysiert und kommt zu einem differenzierten Urteil: Das Altersvorsorgedepot ist ein echter Fortschritt gegenüber dem Riester-System, doch die Förderarchitektur begünstigt Familien massiv, während rund 4 Millionen Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung vollständig von der staatlichen Unterstützung ausgeschlossen bleiben.

Key Facts: Altersvorsorgedepot 2027

  • Starttermin: 1. Januar 2027 (Bundestag-Beschluss vom 27. März 2026)
  • Drei Produktvarianten: Altersvorsorgedepot (frei wählbare Investments), Standardprodukt (Kosten max. 1,5 %/Jahr), Garantieprodukt
  • Grundzulage: bis zu 480 EUR/Jahr — ab 2029 steigt sie auf bis zu 540 EUR/Jahr
  • Kinderzulage: bis zu 300 EUR pro Kind und Jahr
  • Frühstart-Rente: 10 EUR/Monat (120 EUR/Jahr) vom Staat für jedes Kind ab dem 6. Geburtstag
  • Berufseinsteigerbonus: 200 EUR einmalig für unter 25-Jährige
  • Förderquoten im Vergleich:
    o Berufseinsteiger (24 J.) bei 1.200 EUR/Jahr: 46,7 % im ersten Jahr (inkl. Bonus)
    o Familie mit 2 Kindern bei 1.800 EUR/Jahr: 60 % — entspricht 1.080 EUR Förderung
    o Gutverdiener ohne Kinder: 480 EUR Grundzulage + steuerlicher Sonderausgabenabzug
  • Maximale Einzahlung: 1.800 EUR/Jahr (geförderter Teil); bis zu 13.680 EUR/Jahr gesamt (max. 2 Verträge)
  • NICHT förderberechtigt: Selbstständige ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Mehr Informationen: capitalo.de/depot/ratgeber/altersvorsorgedepot

Das Ende von Riester: Warum ein Neustart nötig war

Die Riester-Rente galt seit Jahren als reformbedürftig: hohe Kosten, intransparente Vertragsstrukturen und eine Förderlogik, die in der Praxis kaum jemand vollständig durchschaute. Gut 16 Millionen Riester-Verträge existieren noch, aber Neuabschlüsse sind seit Jahren rückläufig. Der Bundestag hat mit dem am 27. März 2026 final beschlossenen Gesetz zur privaten Altersvorsorge einen klaren Schlussstrich gezogen und ein modernes, depotbasiertes Modell eingeführt.

Das Altersvorsorgedepot (kurz: AVD) unterscheidet sich grundlegend von Riester: Anstelle klassischer Versicherungsprodukte können Sparerinnen und Sparer ab 2027 direkt in Wertpapiere investieren — darunter UCITS-konforme Fonds, ETFs auf breite Indizes sowie EU-Staatsanleihen. Nicht erlaubt sind hingegen Einzelaktien, Kryptowährungen, Zertifikate und Gold. Die Förderstruktur basiert auf einem Zulagensystem mit direkter staatlicher Unterstützung pro investiertem Euro — ähnlich wie bei Riester, aber transparenter und flexibler.

Wer profitiert? Die Förderquoten im Überblick

Das Herzstück des neuen Systems ist das zweistufige Zulagensystem: Für die ersten 1.200 EUR Eigenleistung pro Jahr zahlt der Staat 30 Cent je eingesetztem Euro — das ergibt eine maximale Grundzulage von 360 EUR. Für den nächsten Block von 601 EUR (also 1.201 bis 1.800 EUR) fließen noch 20 Cent je Euro, was weitere 120 EUR Förderung entspricht. In der Summe winken bis zu 480 EUR Grundzulage pro Jahr. Ab 2029 steigt der erste Fördersatz auf 35 Cent je Euro — die maximale Grundzulage erhöht sich dann auf 540 EUR/Jahr.

Familien mit Kindern profitieren zusätzlich erheblich: Für jedes Kind zahlt der Staat 25 Cent je Euro, bis zu maximal 300 EUR pro Kind und Jahr. Dazu kommt die neue Frühstart-Rente: Ab dem 6. Geburtstag des Kindes fließen automatisch 10 EUR monatlich (120 EUR/Jahr) vom Staat in den Vertrag des Kindes — unabhängig von eigenen Einzahlungen. Für Berufseinsteiger unter 25 Jahren gibt es außerdem einmalig einen Bonus von 200 EUR.

Förderquoten im direkten Vergleich:

Personengruppe / Eigenleistung/Jahr / Staatliche Förderung / Förderquote
Berufseinsteiger (24 J., 1. Jahr) / 1.200 EUR / 560 EUR (inkl. 200 EUR Bonus) / 46,7 %
Familie, 2 Kinder / 1.800 EUR / 1.080 EUR / 60,0 %
Single/Gutverdiener, keine Kinder / 1.800 EUR / 480 EUR + Steuervorteil / bis 26,7 %

„Das Altersvorsorgedepot ist ein echter Fortschritt — endlich können Menschen direkt in kostengünstige ETFs investieren statt in teure Versicherungsmäntel. Aber die Förderarchitektur spiegelt eine politische Wertentscheidung wider: Familien werden massiv bevorzugt, und das ist auch in Ordnung so. Was mich stört, ist die klare Ausgrenzung von Selbstständigen — hier hat der Gesetzgeber eine riesige Gruppe der Gesellschaft einfach vergessen."
— Alexander Senger, Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Geschäftsführer der Capitalo Finanzservices GmbH

Die blinde Stelle des Gesetzes: Selbstständige gehen komplett leer aus

Ein gravierender Kritikpunkt an der Reform betrifft die Förderberechtigung: Das Altersvorsorgedepot steht ausschließlich Personen offen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind — also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie freiwillig versicherten Selbstständigen. Wer als Selbstständiger nicht der gesetzlichen Rentenversicherung angehört — und das trifft auf die große Mehrheit der rund 4 Millionen Selbstständigen in Deutschland zu —, erhält keine staatliche Zulage.

Diese Gruppe ist damit beim Aufbau privater Altersvorsorge vollständig auf eigene Mittel angewiesen. Dabei trifft die Rentenlücke Selbstständige oft besonders hart: Anders als Angestellte bauen sie keine gesetzlichen Rentenansprüche auf. Das neue Altersvorsorgedepot hätte eine Chance geboten, diese strukturelle Ungleichheit zumindest teilweise zu adressieren — diese Chance wurde verpasst.

„Für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung ist das Altersvorsorgedepot faktisch nicht existent — zumindest was die Förderung betrifft. Man kann das Depot natürlich trotzdem nutzen und die steuerlichen Vorteile mitnehmen, aber die Zulagen, auf die Familien und Angestellte zugreifen können, bleiben verschlossen. Das ist eine erhebliche Ungerechtigkeit in einem System, das für sich beansprucht, die private Altersvorsorge zu demokratisieren."
— Alexander Senger

Die Kostenfalle: Standardprodukt vs. ETF-Depot

Das neue Gesetz sieht drei Produktvarianten vor: das freie Altersvorsorgedepot, das Standardprodukt und das Garantieprodukt. Das Standardprodukt darf Kosten von maximal 1,5 Prozent pro Jahr auf das verwaltete Vermögen erheben — ein Wert, der im Vergleich zu kostengünstigen ETF-Lösungen erheblich erscheint.

Zum Vergleich: Wer das freie Altersvorsorgedepot mit breit diversifizierten ETFs bestückt, zahlt typischerweise nur 0,1 bis 0,2 Prozent Jahreskosten. Der Kostenunterschied von bis zu 1,4 Prozentpunkten klingt gering — entfaltet über einen Anlagehorizont von 30 Jahren jedoch eine enorme Wirkung: Bei einem monatlichen Investment von 150 EUR kann der Unterschied zwischen einer Standardprodukt-Lösung und einem ETF-Depot bei Rentenbeginn einen fünfstelligen Betrag ausmachen.

Rechenbeispiel Kostenvergleich über 30 Jahre (150 EUR/Monat, 6 % Rendite p.a. vor Kosten):

Produktvariante / Jährliche Kosten / Endvermögen (geschätzt) 
Freies AVD mit ETFs / 0,15 % p.a. / ca. 143.000 EUR
Standardprodukt / 1,50 % p.a. / ca. 121.000 EUR
Unterschied / – / ca. 22.000 EUR

Capitalo empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern daher, beim Altersvorsorgedepot die freie Produktvariante zu wählen und Anbieter mit transparenter Kostenstruktur zu vergleichen, bevor sie einen Vertrag abschließen.

Steuerliche Vorteile gegenüber dem normalen Depot

Ein echter Mehrwert des Altersvorsorgedepots gegenüber einem normalen Wertpapierdepot sind seine steuerlichen Besonderheiten:

  • Keine Vorabpauschale: Anders als beim regulären Fondsdepot entfällt die jährliche Vorabpauschale auf Buchgewinne — das Kapital kann ungestört wachsen.
  • Steuerfreie Umschichtungen: Fondswechsel innerhalb des Altersvorsorgedepots sind steuerfrei möglich. Das erlaubt eine laufende Optimierung der Anlagestrategie ohne steuerliche Reibungsverluste.
  • Sonderausgabenabzug: Einzahlungen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden — besonders interessant für Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz.
  • Automatisches De-Risking: Das Gesetz schreibt vor, dass fünf Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn mindestens 50 Prozent des Portfolios konservativ angelegt sein müssen; zwei Jahre vor Rentenbeginn steigt dieser Anteil auf 70 Prozent.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot (FAQ)

Wer ist förderberechtigt?
Förderungsberechtigt sind Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind — also in erster Linie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie freiwillig versicherte Selbstständige. Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung erhalten keine staatlichen Zulagen.

Wie hoch ist die maximale Förderung?
Die maximale Grundzulage beträgt ab 2027 bis zu 480 EUR pro Jahr (ab 2029: 540 EUR). Hinzu kommen bis zu 300 EUR Kinderzulage pro Kind und Jahr sowie ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 EUR für unter 25-Jährige.

Was darf im Altersvorsorgedepot investiert werden?
Erlaubt sind UCITS-konforme Investmentfonds, ETFs auf breite Indizes sowie EU-Staatsanleihen. Nicht erlaubt sind Einzelaktien, Kryptowährungen, Zertifikate und Gold.

Wie viele Verträge sind möglich?
Jede Person darf bis zu zwei Altersvorsorgedepot-Verträge abschließen. Der maximal geförderte Eigenbeitrag beträgt 1.800 EUR pro Jahr; insgesamt dürfen bis zu 13.680 EUR pro Jahr eingezahlt werden.

Was unterscheidet das Altersvorsorgedepot von der Riester-Rente?
Das Altersvorsorgedepot erlaubt direkte Investments in kostengünstige Wertpapiere wie ETFs — ohne Versicherungsmantel und mit deutlich niedrigerem Kostenpotenzial. Zudem sind Umschichtungen innerhalb des Depots steuerfrei, was die Flexibilität gegenüber Riester erheblich verbessert.

Über die Capitalo Finanzservices GmbH

Capitalo Finanzservices GmbH ist ein unabhängiges Finanzvergleichsportal für die DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz). Seit der Gründung 2014 bewertet das Unternehmen systematisch über 500 Bank- und Versicherungsprodukte — von Tagesgeld über Kreditkarten bis hin zu Depots und Altersvorsorgelösungen. Alle Vergleiche sind kostenlos, ohne Registrierungszwang und basieren auf datengetriebenen Bewertungen statt auf Marketing-Superlativen.

Gründer und Geschäftsführer Alexander Senger ist Diplom-Finanzfachwirt (FH), Versicherungs- und Finanzfachwirt (IHK) sowie registrierter Finanzanlagenvermittler (Registernummer: D-F-152-DPJW-16). Mit über zehn Jahren Erfahrung in der Analyse und dem Vergleich von Finanzprodukten gehört er zu den ausgewiesenen Experten für private Altersvorsorge und Kapitalanlage im deutschsprachigen Raum.

Weiterführende Informationen: Vollständiger Ratgeber zum Altersvorsorgedepot 2027: capitalo.de/depot/ratgeber/altersvorsorgedepot

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Capitalo Finanzservices GmbH
Zeisigweg 2A
56170 Bendorf
Telefon: +49 (176) 13700496
http://www.capitalo.de

Ansprechpartner:
Alexander Senger
Gründer & Geschäftsführer
E-Mail: alexander.senger@capitalo.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel