Wie die Familienversicherung im Detail funktioniert
Familienangehörige von gesetzlich Krankenversicherten (ob pflicht‑ oder freiwillig versichert) können beitragsfrei in der Krankenkasse eines Mitglieds mitversichert sein, wenn diese ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und „schutzbedürftig“ sind. Die Krankenkassen prüfen dabei zwei Punkte: Gehören die Angehörigen Mehr








