Der Winter kommt langsam, aber stetig. Zwar gibt es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht für einen festen Zeitraum, aber die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit „geeigneter Bereifung“ unterwegs sein darf. Auf was Autofahrer achten sollten.

Als geeignet gelten Winterreifen und Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung M+S (Matsch und Schnee). Ab 2018 produzierte Räder müssen zusätzlich ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Wer dagegen verstößt, riskiert nicht nur ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg, sondern kann nach einem Unfall auch bei der Versicherung auf Probleme stoßen, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa. In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann der Versicherer bis zu 5.000 Euro Regress verlangen. Bei der Kaskoversicherung kann das Fahren ohne geeignete Bereifung als grob fahrlässig eingestuft werden und zu einer Leistungskürzung führen. „Hier kommt es auf den Einzelfall und auf die Schwere des Verschuldens an, über das schlimmstenfalls ein Gericht entscheiden muss“, so Bösl. Auf der sicheren Seite ist, wer im Winter rechtzeitig die Reifen wechselt und darauf achtet, dass die Reifen nicht zu alt sind und über ausreichendes Profil verfügen. Zudem gibt es in der Kfz-Kaskoversicherung Angebote, die auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit verzichten. Dies ist laut Bösl ein lohnender Zusatz, der die Schadenregulierung beschleunigt und auch bei anderen grob fahrlässig verursachten Schäden Versicherungsschutz bietet, wenn beispielsweise ein Stoppschild übersehen wurde, man durch das Bedienen des Navis oder Radios abgelenkt war oder die Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst hat.

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