Zu diesem Zwecke schließen die BAUER AG und die SD Thesaurus GmbH eine entsprechende Delisting-Vereinbarung. Die SD Thesaurus GmbH kann nunmehr das ausgelöste Pflichtangebotsverfahren zugleich auch als Delisting-Erwerbsangebot ausgestalten und hierzu den Aktionären ein Angebot nach Maßgabe von § 39 Abs. 2 Ziff.1 BörsG unterbreiten.
Die Gesellschaft hat sich verpflichtet während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen, so dass ein Delisting spätestens kurz nach Vollzug des Delisting-Erwerbsangebots wirksam werden sollte. Die BAUER AG wird keine Einbeziehung ihrer Aktien in den Freiverkehr einer Börse beantragen.
Der Beschluss zum Delisting erfolgte, da der wirtschaftliche Nutzen der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Regulierten Markt den damit verbundenen Aufwand nicht mehr rechtfertigt. Die durch die Kapitalmarktnotierung verursachten regulatorischen Rahmenbedingungen schränken das Unternehmen zunehmend ein und verursachen deutliche Mehrkosten zur Einhaltung und Umsetzung der zahlreichen gesetzlichen Vorgaben. Mit dem Rückzug ist eine Reduzierung des künftigen Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft verbunden.
Vorstand und Aufsichtsrat werden nach Vorlage der Angebotsunterlage seitens der SD Thesaurus GmbH hierzu noch gesondert Stellung nehmen.
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