Im Juni 2025 ist die novellierte Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg in Kraft getreten. Ziel ist der Abbau bürokratischer Hürden und die Erweiterung des Bestandsschutzes, um schnelleres und einfacheres Bauen zu ermöglichen. Auch der Brandschutz wurde neu geregelt. TÜV SÜD hat die wichtigsten brandschutzrechtlichen Änderungen der LBO in einer Fachinformation zusammengefasst.

Das Ziel der novellierten LBO Baden-Württemberg besteht darin, baurechtliche Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen. Das soll durch ein optimiertes Genehmigungsverfahren erreicht werden. Zugleich stärkt die neue Regelung den Schutz von bestehenden Gebäuden und schafft dafür auch die Möglichkeit, brandschutztechnische Anforderungen pragmatisch und risikoorientiert umzusetzen.

Eine weitere Vereinfachung dürfte die Einführung einer Typengenehmigung für wiederholt ausgeführte bauliche Anlagen und Maßnahmen bringen. „Durch die Typengenehmigung wird das bauaufsichtliche Verfahren zwar nicht ersetzt, aber die Pflicht zur erneuten Prüfung bereits genehmigter Aspekte entfällt“, sagt Matthias Thuro, Leiter des Kompetenzzentrums für Brandschutz der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Das führe zu einer deutlichen Entlastung von Bauherren und Behörden bei wiederkehrenden Bauvorhaben.

Mit der Änderung der LBO und weiterer damit zusammenhängender Regelwerke wird das Bauen in Baden-Württemberg nach Einschätzung von Matthias Thuro tatsächlich schneller, einfacher und kostengünstiger. Damit könnte die LBO Baden-Württemberg auch zu einem Vorbild für die LBO anderer Bundesländer werden.

Eine Fachinformation von TÜV SÜD fasst die wichtigsten Änderungen der novellierten LBO zusammen. Die Experten des Prüf- und Zertifizierungsdienstleisters unterstützen Bauherren, Architekten, Planer und Errichter bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und bei der Abstimmung mit den Behörden. Weitere Informationen zu den Leistungen und die Fachinformation gibt es im Internet unter tuvsud.com/is-brandschutz.

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