Der Eigenheimerverband Deutschland e.V. begrüßt die jüngsten Äußerungen der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, die eine zusätzliche Abgabe für Mieterinnen und Mieter mit steigenden Einkommen in Sozialwohnungen vorgeschlagen hat. Frau Verena Hubertz verwies dabei auf bestehende Modelle, etwa in Hessen, wo es eine sogenannte Fehlbelegungsabgabe gibt. Diese sieht Zuschläge vor, wenn das Einkommen die festgelegte Bedürftigkeitsgrenze überschreitet.

Drei Säulen des Wohnungswesens in Schieflage

Das Wohnungswesen in Deutschland befindet sich in allen drei seiner Säulen in einer Schieflage. Die Mehrheit der Bevölkerung sorgt sich zunehmend, die stetig steigenden Mieten noch bezahlen zu können. Die Bildung von Wohneigentum – einst ein wichtiger Weg aus der Mietspirale – ist für viele inzwischen zu einer Illusion geworden.

Während die frühere Bundesbauministerin Klara Geywitz insbesondere die dritte Säule, das Wohneigentum, kritisierte und dabei ältere, alleinstehende Hausbesitzerinnen als vermeintliche „Wohnraumbesetzerinnen“ darstellte, übersah sie häufig, dass diese Witwen meist von geringen Renten leben und sich eine Mietwohnung auf dem freien Markt kaum leisten könnten. Erstmals seit langer Zeit wird nun mit dem Vorstoß von Frau Hubertz ein zentrales Problem der ersten Säule, des sozial geförderten Mietwohnungsmarktes, offen angesprochen.

Soziale Gerechtigkeit und Verantwortung

Es ist sehr zu begrüßen, wenn Menschen aus einer sozial schwachen Lage heraus durch eigene Leistung sozialen Aufstieg erreichen. Problematisch wird es jedoch, wenn diese weiterhin dauerhaft in gefördertem Wohnraum leben, obwohl sie längst nicht mehr bedürftig sind – und damit dringend benötigten Wohnraum blockieren.

Der Systemfehler liegt darin, dass zwar bei der Vergabe von Sozialwohnungen eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt, danach aber keine regelmäßige Kontrolle mehr stattfindet. Es ist daher richtig und notwendig, dass die Bundesregierung diesen Missstand erneut aufgreift.

Verwaltung, Digitalisierung und gerechte Verteilung

Zwar wurden Fehlbelegungsabgaben in der Vergangenheit mehrfach eingeführt und wegen hohen Verwaltungsaufwands wieder abgeschafft.
Doch heute stehen den Verwaltungen digitale Werkzeuge und KI-Anwendungen zur Verfügung, die eine effizientere Kontrolle ermöglichen.
Darüber hinaus sollte geprüft werden, wie über andere fiskalische Instrumente eine gerechtere Verteilung des knappen sozialen Wohnraums erreicht werden kann.

Ein Plädoyer für Fairness

Für Eigenheimbesitzer und all jene, die es gerne werden möchten, ist es schwer nachvollziehbar, dass der Staat beim Wohneigentum zahlreiche Abschöpfungsinstrumente einsetzt – etwa Grunderwerbsteuer, Spekulationssteuer oder Notarkosten – und damit dazu beiträgt, dass Deutschland im EU-Vergleich die niedrigste Eigenheimquote aufweist.

Auch Mieterinnen und Mieter, die auf dem freien Wohnungsmarkt teure Mieten zahlen müssen, haben wenig Verständnis dafür, wenn staatlich subventionierter Wohnraum dauerhaft fehlbelegt ist.

Fazit

Es wäre daher ein wichtiger und überfälliger Schritt, dieses Thema im Rahmen der aktuellen Wohnungskrise erneut aufzugreifen und Lösungen zu finden, die soziale Gerechtigkeit, Effizienz und Fairness im Wohnungswesen wiederherstellen.

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