„Unsere Sporthallen stehen den Vereinen und Organisationen das ganze Jahr über zur Verfügung – auch in den Sommerferien“, erklärt der Vogelsberger Landrat und Sportdezernent Dr. Jens Mischak in einer Pressemitteilung und verweist auf einen entsprechenden Beschluss des Kreisausschusses. Der hatte in seiner jüngsten Sitzung die überarbeiteten „Richtlinien für die außerschulische Benutzung und Überlassung von Sportstätten“ verabschiedet. In Kraft treten sie zum 1. Januar 2026.

Bislang, so Dr. Mischak, waren die Sporthallen in den Sommerferien in der Regel vier Wochen geschlossen. Laut neuer Richtlinie sind sie nun das ganze Jahr über geöffnet, es sei denn, es steht eine Grundreinigung an oder es müssen Reparatur- oder Sanierungsarbeiten durchgeführt werden.

„Unsere heimischen Vereine können die Sporthallen kostenfrei nutzen“, ergänzt Erster Kreisbeigeordneter Patrick Krug. Auch in diesem Punkt hat es eine Neuerung gegeben. Bislang mussten die Vereine und Organisationen in den Schulferien regelmäßig selbst für eine Reinigung der Hallen sorgen oder die Reinigungskosten tragen, „das übernehmen wir künftig. So und mit der Möglichkeit, kreiseigene Hallen ganzjährig zu nutzen, stärken wir den Vereinssport“, so Patrick Krug. Um besser planen zu können und um mögliche doppelte Kosten zu verhindern, muss die Hallennutzung mit acht Wochen Vorlauf angemeldet werden.

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