Der Bundesrat verzichtet auf die Aufrufung des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat. Hintergrund war der Umgang mit E-Zigaretten. Somit kann die Novelle des ElektroG wie geplant Anfang 2026 in Kraft treten.

Wie 320 Grad berichtet, hat der Bundestag am 06.11.2025 die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) verabschiedet, die die Sammlung und Entsorgung alter Elektrogeräte verbessern und die Rücknahmepflichten für Händler stärken soll. Informationspflichten für Verbraucher sollen demnach verbessert und die Rolle kommunaler Sammelstellen rechtlich klarer gefasst werden.

Am 05.11.2025 hatte laut Berichten des Bundestages bereits der Umweltausschuss dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (ElektroG, 21/1506) in der zuvor vom Ausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Hierbei wurde insbesondere betont, die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien vermindern zu wollen.

Euwid berichtete bereits im Vorwege, dass die relevante inhaltliche Änderung am Entwurf der ElektroG-Novelle die neue Rücknahmepflicht für E-Zigaretten betrifft. Sie soll künftig nicht nur für Einwegprodukte gelten, wie ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehen, sondern auch auf Mehrweg-Vapes und elektronische Tabakerhitzer ausgeweitet werden, um Umgehungsmöglichkeiten für die Hersteller zu verhindern und einen einheitlichen Entsorgungsweg für Verbraucher zu schaffen.

Nach einem neueren Bericht des Euwid drohte jedoch eine Verzögerung der ElektroG Novelle, da sich der Umweltausschuss im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses bei dem Gesetzgebungsverfahren aussprach. Hintergrund war der Umgang mit E-Zigaretten. Der Bundesratsausschuss bewertete die geplante Rücknahmepflicht als unzureichend, um die bestehenden Probleme im Zusammenhang mit der unsachgemäßen Entsorgung von E-Zigaretten zu beheben. Der Umweltausschuss hielt daher an der Forderung fest, Einweg-Vapes im ElektroG zu verbieten. Als Begründung verwies er auf die zunehmende Zahl von Bränden in Entsorgungsanlagen, die mutmaßlich durch falsch entsorgte Geräte verursacht werden.

Am 21.11.2025 verzichtete der Bundesrat laut Euwid auf die Aufrufung des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat, da die Länderkammer der Empfehlung des Umweltausschusses nicht folgte. Jedoch scheinen der anhaltende Druck von Entsorgungs- und Umweltverbänden, dem Bundesrat sowie der Prüfauftrag des Bundestages nun zumindest in Bezug auf das geforderte Verbot von Einweg-Vapes Wirkung zu zeigen. In einer Protokollerklärung zur Sitzung der Länderkammer signalisiert die Bundesregierung ihre Bereitschaft, ein entsprechendes gesetzliches Verbot auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig betont die Bundesregierung in ihrer Erklärung, dass ein Verbot elektronischer Einwegzigaretten zuvor von der EU-Kommission genehmigt werden muss. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens könne die Maßnahme tatsächlich umgesetzt werden.

Somit kann die Novelle des ElektroG wie geplant am 01.01.2026 in Kraft treten, wie der Bundesrat berichtet. take-e-way hält Sie dazu gerne informiert.

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