Wenn Sie bei mehreren Banken Wertpapierdepots führen, kann es vorkommen, dass Sie mit dem Depot A Gewinne und mit dem Depot B Verluste erzielt haben. Die Banken wissen aber nichts voneinander. Fehlbeträge bei der Bank A können Sie deshalb nicht automatisch mit Gewinnen bei der Bank B verrechnen lassen, um weniger Kapitalertragsteuer auf Ihre Gewinne zahlen zu müssen. Das geht nur, wenn Sie bei Bank B bis 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen. Diese reichen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Das Finanzamt erstattet Ihnen dann Abgeltungsteuer zurück, sofern Sie zu viel gezahlt haben.
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