Mit dem Ablauf des gestrigen Tages sind nunmehr sämtliche Neuregelungen des im Herbst novellierten Batterierechts in Kraft getreten. Batteriehersteller hatten bis zum Ablauf des 15. Januar 2026 Zeit, ihre Batterien an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) zu beteiligen und noch einige gesetzlich geforderte Angaben zu machen. Andernfalls geht das Gesetz von einem Verlust der Batterie-Registrierung aus. In diesem Fall besteht für den Hersteller ein Vertriebsverbot. „Die letzte wichtige Umstellung auf das neue Batterierecht ist sehr gut gelaufen“, so Dr. Andrea Menz, Generalbevollmächtigte der stiftung ear. 

Seit Ende Dezember waren eine Vielzahl von OfHs durch die ear zugelassen worden. Dank der breiten Kommunikation seitens der Stiftung und seitens der OfHs konnte die weit überwiegende Mehrheit aller Batterie-Registrierungen bestehen bleiben. „Die Anstrengung aller Beteiligten hat sich in jedem Fall gelohnt. Im Bereich der Gerätebatterien konnten sogar 92% aller Registrierungen erhalten werden. Das ist eine sehr gute Quote“, so Menz weiter.

Hersteller, die bis zum Fristablauf noch keine OfH gefunden haben, sollten dies nun dringend nachholen, da der Vertrieb ohne gültige Registrierung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Anschließend muss die Registrierung neu beantragt werden. „Ein vollständiger Antrag, für den eine OfH die Herstellermengen bestätigt hat, wird von uns innerhalb von maximal einer Woche freigegeben.“  

Über stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

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