Biallo-Tipp: Der nicht-bezogene, also aufgeschobene, Teil der Rente „wächst“ mit jedem Monat des teilweisen Rentenverzichts um 0,5 Prozent, nach 18 Monaten also um neun Prozent.
Beispiel: Mark S. hat bislang monatlich 5.000 Euro brutto verdient. Als Rente könnte er ab Januar 2026 – das ist der Monat nach Erreichen seines regulären Rentenalters – eine Bruttorente in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Er überlegt weiter zu arbeiten und Job mit Rente zu kombinieren. Bei vollem Job und voller Rente würden trotz des Aktivrentenfreibetrags sowohl auf das Arbeitsentgelt als auch auf die Rente (nach der verpflichtenden Steuererklärung) Steuern anfallen.
Wählt er dagegen die Weiterarbeit mit halber Arbeitszeit und halbem Entgelt – also 2.500 Euro brutto –, so bezieht er sein Gehalt aufgrund der Aktivrentenregelung bei Berücksichtigung der absetzbaren Sozialversicherungsbeiträge und des Werbungskostenpauschbetrags steuerfrei.
Als Rente erhält Mark S. dann zunächst monatlich statt 2.500 nur 1.250 Euro brutto. Eine Rente in dieser Höhe ist für ihn steuerfrei, insbesondere weil er hierbei den vollen steuerlichen Grundfreibetrag nutzen kann.
Gibt er nach anderthalb Jahren seinen Job auf und bezieht die volle Rente, so ist der nicht genutzte Rententeil auf (1.250 Euro plus 9 Prozent =) 1367,50 Euro „gewachsen“. Zusätzlich hat er in seinem Teilzeitjob 2026 weitere Rentenansprüche in Höhe von etwa 24 Euro erworben. Insgesamt käme er damit nach dem 2025/26 geltenden aktuellen Rentenwert Mitte 2027 auf eine Rente in Höhe von 1.250 plus 1.367,50 Euro plus 24 Euro = 2.637,50 Euro. Hierauf würden noch die beiden Rentenerhöhungen im Juli 2026 und 2027 aufgeschlagen. Die im ersten Halbjahr 2027 gezahlten weiteren Beiträge würden ihm zudem ein weiteres Rentenplus bringen, allerdings erst Mitte 2028.
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