Die Gesellschafter der Berger Fahrzeugtechnik GmbH haben entschieden, ihre verbleibenden Anteile an die Schmitz Cargobull AG zu veräußern. Damit wird Schmitz Cargobull, seit 2024 mit 49 Prozent an Berger beteiligt, künftig 100-prozentiger Eigentümer des Unternehmens. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden. 

2025 investierten beide Unternehmen gemeinsam in die Produktionstechnik am Standort Radfeld sowie in die Entwicklung der neuen Evolution Generation von BERGERecotrail. Die neue Produktlinie verbindet das gewichtsoptimierte Leichtbau-Chassis von Berger mit dem modularen Aufbausystem von Schmitz Cargobull.

Andreas Schmitz, Vorstandsvorsitzender der Schmitz Cargobull AG: „Die Zusammenarbeit hat gezeigt, wie viel technische Tiefe und Engagement in den Produkten der Berger Fahrzeugtechnik stecken. Mit der Übernahme gewinnen wir die ausgeprägte Leichtbaukompetenz von Berger, die unser Portfolio ideal erweitert. Für unsere Kunden entsteht ein noch breiteres Angebot an effizienten Transportlösungen aus einer Hand.“

Gerhard Berger, Hauptgesellschafter der BERGER Fahrzeugtechnik erklärt: „Die Übergabe und Integration in die Schmitz Cargobull Gruppe ist die optimale Voraussetzung, um unsere Technologien schneller weiterzuentwickeln und mehr Kunden in Europa zu erreichen. Die Verbindung unserer Leichtbaukompetenz mit der industriellen Stärke und dem Netzwerk von Schmitz Cargobull ist eine solide Basis für weiteres Wachstum.“

Langfristige Weiterentwicklung

Die Integration verfolgt das Ziel, die Leichtbauspezialisierung von Berger Fahrzeugtechnik langfristig zu sichern und weiter auszubauen. Schmitz Cargobull bietet dafür die geeigneten Strukturen und Rahmenbedingungen.

Für Kunden entsteht ein erweitertes Trailerangebot aus einer Hand – inklusive der Leichtbau-Lösungen von Berger – ergänzt durch das europaweite Vertriebs-, Service- und Ersatzteilnetz von Schmitz Cargobull. Bestehende Produkte, Ansprechpartner und Services bleiben unverändert bestehen.

Vorbehaltlich behördlicher Zustimmung: Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Quelle: Schmitz Cargobull

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