Angehörige übernehmen den größten Anteil bei der Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz. Nicht selten bedeutet das einen Einsatz rund um die Uhr. Die Pflegeversicherung stellt zwar eine Vielzahl von unterschiedlichen Leistungen zur Unterstützung zur Verfügung, oftmals sind diese den Betroffenen aber nicht bekannt oder sie sind unsicher, ob überhaupt ein Anspruch auf diese Leistungen besteht.

„Mein Mann wacht regelmäßig nachts auf. Er findet sich dann in der Wohnung nicht zurecht und hat große Angst. Ich habe jedes Mal Mühe, ihn wieder zu beruhigen und zurück ins Bett zu bekommen. Spielt das für die Ermittlung des Pflegegrads eine Rolle?“ „Meine Mutter kann sich noch selbstständig anziehen. Aber wenn ich ihr die Kleider nicht hinlege und darauf achte, in welcher Reihenfolge sie sie anzieht, kann es passieren, dass das Unterhemd über der Bluse trägt. Ist das jetzt Pflege oder nicht?“

Antworten auf solche Fragen gibt der Leitfaden zur Pflegeversicherung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG), der jetzt in neuer Auflage erschienen ist. Er klärt über die Antragstellung, den Ablauf einer Begutachtung zum Pflegegrad und den Weg für einen möglichen Widerspruch auf. Dabei stehen die Besonderheiten, die im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen wichtig sind, im Vordergrund.

In einem weiteren Teil des Leitfadens werden die einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung und ihre Kombinationsmöglichkeiten erklärt. Sie reichen von Unterstützung im Haushalt über Betreuungsangebote, Hilfe bei der Körperpflege, Vertretung bei Urlaub der Pflegeperson bis hin zu Leistungen für die Versorgung in einer Demenz-WG oder im Pflegeheim. Dabei können verschiedene Leistungen flexibel je nach Bedarf verwendet werden. Betroffene und Angehörige benötigen gut verständliche Informationen, um die teilweise sehr komplizierten Regelungen zu durchschauen.

Günther Schwarz, der über 30 Jahre lang Mitarbeiter der Beratungsstelle der Evangelischen Gesellschaft in Stuttgart war, und Susanna Saxl-Reisen, stellvertretende Geschäftsführerin der DAlzG, haben den Ratgeber auch für die 19. Auflage überarbeitet. Er enthält im Anhang neben den wichtigsten Auszügen aus den Gesetzestexten auch Vorlagen für ein ärztliches Attest, ein Widerspruchsschreiben, eine Vorlage für einen Selbsteinschätzungsbogen sowie eine Berechnungstabelle zur Bestimmung des Pflegegrads. Um Ressourcen zu sparen, wird der Leitfaden ab dieser Auflage nur noch in digitaler Form, als barrierefreies PDF, zur Verfügung gestellt. So können zukünftig auch veränderte gesetzliche Regelungen schneller integriert werden.

Die Broschüre

Deutsche Alzheimer Gesellschaft (Hrsg.): Leitfaden zur Pflegeversicherung. Antragstellung, Begutachtung, Widerspruchsverfahren, Leistungen. 19. Auflage 2026, 250 Seiten, digital, 5 Euro.

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Über Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft engagiert sich für ein besseres Leben mit Demenz. Sie unterstützt und berät Menschen mit Demenz und ihre Familien. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und ist ein unabhängiger Ansprechpartner für Medien, Fachverbände und Forschung. In ihren Veröffentlichungen und in der Beratung bündelt sie das Erfahrungswissen der Angehörigen und das Expertenwissen aus Forschung und Praxis. Als Bundesverband von mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften unterstützt sie die Selbsthilfe vor Ort. Gegenüber der Politik vertritt sie die Interessen der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Die DAlzG setzt sich ein für bessere Diagnose und Behandlung, mehr kompetente Beratung vor Ort, eine gute Betreuung und Pflege sowie eine demenzfreundliche Gesellschaft.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ist als Interessenvertreterin von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen im Lobbyregister des Deutschen Bundestags eingetragen und hat sich dem dafür geltenden Verhaltenskodex verpflichtet.

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