Das Risikobewertungskomitee (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat TFA (Trifluoressigsäure) als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Die Ewigkeitschemikalie wird damit künftig als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B geführt – mit dem Gefahrenhinweis: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.“

Mit der Bestätigung der besonderen Gefährlichkeit von TFA durch die EU-Behörde wurde festgestellt: TFA ist keine harmlose Umweltverunreinigung, sondern eine gefährliche Ewigkeitschemikalie, die sich dauerhaft in der Umwelt anreichert. PFAS-Pestizide, die TFA freisetzen, erfüllen damit die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr.

Grundlage für die Einstufung als fortpflanzungsschädigend waren Studien, in denen TFA bei Kaninchen schwere Fehlbildungen am Fötus und bei Ratten eine Abnahme der Spermienqualität und -zahl ausgelöst hat.

„Die ECHA-Einstufung bestätigt: TFA ist kein harmloses PFAS-Abbauprodukt. Wir begrüßen die gründliche, objektive und unabhängige Einschätzung durch den RAC‑Ausschuss ausdrücklich. Die Beweise wurden sorgfältig geprüft, und die wissenschaftliche Begründung entsprach höchsten Standards.“ – Dr. Peter Clausing, Toxikologe, PAN Germany

Neue Einstufung hat Folgen für Pestizidzulassungen

Die EU-Pestizidverordnung schließt fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 1B von der Genehmigung aus. Dieses Ausschlusskriterium gilt auch, wenn relevante Abbauprodukte diese Eigenschaften haben. Gleichzeitig verpflichtet die Verordnung die Behörden, bestehende Zulassungen zu überprüfen und zu widerrufen, wenn die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Dies wurde auch in einem von GLOBAL 2000 beauftragten Rechtsgutachten des Innsbrucker Europarechtlers Prof. Dr. Peter Hilpold bestätigt.

PMT-Einstufung verschärft die Lage zusätzlich

Die Einstufungen als PMT (persistent, mobil, toxisch) sowie als vPvM (äußerst persistent, äußerst mobil) bedeuten: TFA ist nicht nur giftig für die Fortpflanzung, sondern auch extrem langlebig und mobil im Wasserkreislauf. Die Kombination aus Persistenz, Mobilität und Toxizität macht den Stoff besonders problematisch. Nach Erkenntnissen des deutschen Umweltbundesamtes sind PFAS-Pestizide die wichtigste Quelle der TFA-Belastung des Grundwassers – mit einer jährlichen potenziellen Freisetzung von bis zu 434 Tonnen allein in Deutschland.

Politik muss handeln

Die Politik muss jetzt handeln: Die Toxizität und Umweltrelevanz von TFA steht außer Frage. Nach dem Pestizidrecht sind die EU und ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, PFAS‑Pestizide und TFA‑emittierende Substanzen ohne Verzögerung zu verbieten. Denn jede Verzögerung bedeutet mehr Verschmutzung, mit der künftige Generationen leben müssen.“  – Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide, PAN Germany.

Für PAN Germany steht fest: Die zuständigen Behörden in Deutschland müssen nun unverzüglich die Zulassungen aller TFA-freisetzenden PFAS-Pestizide überprüfen und die erforderlichen regulatorischen Konsequenzen ziehen.

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