Gibt es bald mehr BAföG?
Die Zahl der BAfög-Empfänger ist seit Jahren rückläufig. 2024 erhielten nur 326.000 die geförderte Finanzspritze: im Schnitt 657 Euro im Monat. In einigen Unistädten reicht das gerade für die Miete. Der BAföG-Höchstsatz von 992 Euro sieht aber nur eine Wohnkostenpauschale von 380 Euro vor. Der Grundbedarf wird mit 475 Euro monatlich veranschlagt – weniger als in der Grundsicherung. Das deutsche Studierendenwerk fordert deshalb eine schnelle Reform und Anhebung der Sätze. Auch der Bundesrat hat sich im März dafür ausgesprochen. Es braucht mehr Geld, denn auch die geplante Erhöhung der Wohnkostenpauschale auf 440 Euro kann nicht mit der Mietentwicklung Schritt halten. Studierende warten zudem monatelang auf das Geld.
Nebenjob: Mehr arbeiten, weniger studieren
Viele Studierende erarbeiten sich ihren Lebensunterhalt selbst. Der Verdienst aus Nebenjobs macht im Schnitt 42 Prozent ihrer Gesamteinkünfte aus. 32 Prozent steuern Eltern und Großeltern bei. 14 Prozent stammen – statistisch betrachtet – aus BAföG-Zahlungen, knapp zwölf Prozent sind Einkünfte wie das Kindergeld oder eine Hinterbliebenenrente. Steigen Miete und Nebenkosten, brauchen Studenten mehr Unterstützung von zu Hause oder sie müssen mehr arbeiten, was zu Lasten des Studiums geht. Meist gibt es aber keine Alternative. Beliebt sind Jobs am Lehrstuhl, in der Nachhilfe oder Gastronomie. Firmen bieten Ferienjobs oder eine Mitarbeit auf Stundenbasis an. Im Idealfall bessern Studierende nicht nur ihre Finanzen auf, sondern sammeln auch Berufserfahrung. Was bei Nebentätigkeiten zu beachten ist, lesen Sie im biallo-Ratgeber zum Thema Studentenjobs.
Haben Studierende Anspruch auf Wohngeld?
In den meisten Fällen nicht, denn Studenten haben grundsätzlich die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Sie erhalten den staatlichen Mietzuschuss auch nicht, wenn ihr BAföG-Antrag abgelehnt wurde. Ausnahmen kann es nur geben, wenn keine formale „Förderfähigkeit“ vorliegt, beispielsweise weil die Altersgrenze oder Förderhöchstdauer überschritten ist oder sie in Teilzeit studieren. Auch wenn Studierende das BAföG als Volldarlehen, etwa für eine Zweitausbildung, erhalten, können sie einen Wohngeldantrag stellen. Wer nicht mit anderen Studis in einer WG, sondern mit Angehörigen zusammenlebt, kann über seine Kinder, Partner oder andere Verwandte wohngeldberechtigt sein. Erkundigen Sie sich bei der Wohngeldstelle der Stadt. Ob beziehungsweise wie viel das Amt zahlt, hängt davon ab, wer im Haushalt lebt und wie hoch Einkommen sowie Miete ausfallen.
Wo gibt es Hilfe in finanziellen Notlagen?
Fürchten Sie, die nächste Miete nicht bezahlen zu können? Dann wenden Sie sich schnell an die Berater des Studierendenwerks. Diese unterstützen Sie dabei, Ihre finanzielle Situation langfristig zu verbessern. In akuten Notlagen gibt es auch Überbrückungshilfen, die einmalig beantragt werden können. Solche Notfallfonds, wie etwa der Studentenhilfe München e.V. oder des Studierendenwerks Frankfurt am Main, speisen sich aus Spenden. Die Gelder sind zweckgebunden und müssen wie beantragt für Miete, Lehrmittel oder Krankenkassenbeiträge verwendet werden.
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