Die Krankenhausreform geht in Bayern in die entscheidende Phase. Der Medizinische Dienst (MD) Bayern hat die Prüfung von rund 3.400 Anträgen der Kliniken auf Zuweisung von Leistungsgruppen nahezu abgeschlossen. Ab Herbst entscheidet das Bayerische Gesundheitsministerium auf dieser Grundlage, welche Leistungsgruppen den einzelnen Krankenhausstandorten zugewiesen werden. Der VPKA fordert, dabei die Versorgungssituation vor Ort in den Mittelpunkt zu stellen.

Die Leistungsgruppen wurden mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eingeführt und durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) weiterentwickelt. Sie legen künftig fest, welche Behandlungen ein Krankenhaus anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann. Für jede Leistungsgruppe gelten bestimmte Anforderungen, etwa an Personal, technische Ausstattung und medizinische Strukturen. Damit sollen Leistungen stärker nach Qualität und Spezialisierung gebündelt werden. Der MD Bayern hat geprüft, ob die Krankenhausstandorte für die jeweils beantragten Leistungsgruppen die vorgegebenen Qualitätskriterien erfüllen. Seine Gutachten bilden eine wesentliche fachliche Grundlage für das weitere Verfahren. Die Entscheidung darüber, welche Leistungsgruppen einem Standort tatsächlich zugewiesen werden, trifft jedoch das Bayerische Gesundheitsministerium im Rahmen der Krankenhausplanung. Die Zuweisungsentscheidungen sollen ab Herbst erfolgen; bis Ende des Jahres soll der Prozess abgeschlossen sein.

„Die Gutachten des Medizinischen Dienstes sind eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Sie dürfen aber die Krankenhausplanung nicht ersetzen. Das Ministerium muss bei den anstehenden Zuweisungsentscheidungen regionale Versorgungsbedarfe, Erreichbarkeit, gewachsene Spezialisierungen und die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Kliniken berücksichtigen. Hierbei gilt es, die vorhandenen planerischen Spielräume zu Gunsten der Einrichtungen und damit der Patientenversorgung zu nutzen“, appelliert Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin des VPKA Bayern. Gerade spezialisierte Versorgungsangebote dürften nicht allein deshalb verloren gehen, weil sie sich nicht ohne Weiteres in ein einheitliches Raster einfügen. Stenger unterstreicht: „Der VPKA unterstützt das Ziel, die bayerische Krankenhauslandschaft langfristig leistungsfähig und wirtschaftlich tragfähig aufzustellen. Konzentration und Kooperation können dabei sinnvoll und notwendig sein. Strukturveränderungen dürfen aber nicht zum Selbstzweck werden. Es wäre ein falsches Ergebnis der Reform, wenn gewachsene leistungsfähige Spezialisierungen verloren gingen, obwohl sie für Patientinnen und Patienten gebraucht werden. Entscheidend muss sein, was für eine hochwertige und verlässliche Versorgung der Menschen gebraucht wird. Nachweislich leistungsfähige Strukturen müssen eine Zukunft haben.“

Über den Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 75 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 175 Einrichtungen mit knapp 29.000 Betten/Plätzen. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.
Kreillerstr. 24
81673 München
Telefon: +49 (89) 5730-99
Telefax: +49 (89) 5734-88
http://www.vpka-bayern.de

Ansprechpartner:
Ulrike Messenzehl
Telefon: 08319607290
E-Mail: info@denkstroeme.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel