Wie die Kreisverwaltung mitteilt, sind Zeltlager, Zeltfreizeiten und Zeltveranstaltungen mit Übernachtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Kreisgebiet untersagt, wenn vor Ort keine ausreichenden ortsfesten Sanitäranlagen vorhanden sind. Da ein Großteil der zeltbezogenen Übernachtungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Kreisgebiet nicht über ausreichende Sanitäranlagen verfügt, ist aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation das Verbot erforderlich und angemessen.

Freizeiten können nur dann durchgeführt werden, wenn der Veranstalter sicherstellen kann, dass für zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer inklusive Betreuungspersonal eine Einheit von Toilette, Dusche und Waschbecken vorhanden ist. Nur dann darf – nach vorheriger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises – unter den gegebenen Voraussetzungen ein Zeltlager durchgeführt werden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Campingplätze, die sich entsprechend geltender Hygiene- und Abstandsregelungen auf die Gäste vorbereitet haben.

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