Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates werden die Bezugsdauer für Kinderkrankengeld verlängert und der Bezugsgrund erweitert. Im laufenden Jahr können nun pro Elternteil 20 Tage für die Betreuung von Kindern genutzt werden, bei Alleinerziehenden sind es 40. Bei mehreren Kindern sind es maximal 45 bzw. 90 Tage. Des Weiteren können die Kind-Krank-Tage nun auch beantragt werden, wenn z. B. aufgrund von Schul- oder Kitaschließungen die Betreuung des Kindes nicht gewährleistet ist oder die Präsenzpflicht in den Schulen aufgeho-ben wurde.

Versicherte der AOK PLUS, die die neue Regelung nutzen möchten, können dies einfach und schnell bei der Gesundheitskasse beantragen. Anders als bei einer Erkrankung des Kindes reicht ein formloser Antrag per Brief oder in der Online-Filiale, aber auch mündlich über die kostenfreie Servicenummer 08001059000.

Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:

  • Eine kurze Begründung des Antrages.
  • Name des Kindes und Zeitraum der Betreuung.
  • Ob eine Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers im Falle eines kranken Kindes vorliegt.
  • Ob die Antragstellenden alleinerziehend sind oder nicht.
  • Ob eine im Haushalt lebende Person die Betreuung des Kindes hätte übernehmen können.
  • Die Bankverbindung der Antragstellenden.

Anschließend wird der Antrag von der AOK PLUS wie ein normaler Antrag auf Kinderkranken-geld bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer variiert dabei und ist auch davon abhängig, wie schnell der Arbeitgeber den Nachweis über das ausgefallene Arbeitsentgelt für den Zeitraum der Kin-derbetreuung übersendet, da erst mit diesem das Kinderkrankengeld berechnet werden kann.

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