Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) hat der Gesetzgeber bereits die Grundlage dafür geschaffen, dass die Krankenkassen ihren Versicherten auch das E-Rezept per Smartphone anbieten können. Mit einer entsprechenden Rechtsverordnung sollte dies aus Sicht der AOK nun zeitnah auch in der Praxis ermöglicht werden. „Wichtig ist zudem, dass die Nutzung des E-Rezeptes künftig möglichst barrierefrei und ohne unnötige Hürden wie den obligatorischen Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte möglich wird“, so Litsch. Der derzeitige Prozess sei noch zu kompliziert. Zwar würden alle Versicherten, die eine neue Gesundheitskarte erhalten, schon länger mit den erforderlichen NFC-fähigen Gesundheitskarten ausgestattet. Allerdings hätten bisher nur knapp 2.000 AOK-Versicherte die ebenfalls zur Anmeldung erforderliche PIN angefordert. Das alternative Verfahren ohne Einsatz von NFC-fähiger elektronischer Gesundheitskarte und dazugehöriger PIN, das die Kassen laut DVPMG zum 1. Januar 2022 für das E-Rezept anbieten sollen, ist daher aus Sicht der AOK der richtige Ansatz. „Wir wollen unseren Versicherten zum 1. Januar 2022 dieses alternative Verfahren anbieten. Ob das gelingt, hängt jedoch von den Plänen der gematik zur konkreten Ausgestaltung ab, auf die wir aktuell gespannt warten“, so Litsch. „Ein vergleichbares Online-Verfahren bieten wir jetzt schon zur Anmeldung in der elektronischen Patientenakte der AOK an.“
Litsch: E-Rezept kann Prozesse für alle Beteiligten effizienter machen
Auch wegen der derzeit hohen Hürden für den Zugang sind nach Einschätzung der AOK-Expertinnen und -Experten anfangs noch Probleme in der Kommunikation und der Umsetzung der Prozesse rund um das elektronische Rezept zu erwarten. Die kurzfristige Anpassung des Zeitplans und die Verschiebung der bundesweiten Einführung auf den Beginn des 4. Quartals zeigen, dass diese Probleme auch im Bundesgesundheitsministerium gesehen werden. „Die Implementierung einer Testphase in der Fokusregion Berlin/Brandenburg kann dazu beitragen, die Prozesse vor dem bundesweiten Roll-out zu überprüfen und Schnittstellenprobleme gemeinsam zu lösen“, so Martin Litsch.
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Umsetzungsprobleme sei es gut, dass es in der Startphase des E-Rezeptes mit dem herkömmlichen Papierrezept und dem Ausdruck des sogenannten E-Rezept-Tokens durch den Arzt oder die Ärztin noch analoge Alternativen gebe. Abgesehen davon sei die Digitalisierung an dieser Stelle aber absolut sinnvoll, betont der AOK-Vorstand: „Die digitale Übermittlung von Rezepten kann die Prozesse für die Versicherten, aber auch für Apothekerinnen und Apotheker und Krankenkassen in Zukunft deutlich vereinfachen und effizienter machen.“
Elektronische Patientenakte: Anbindung der Praxen wird verpflichtend
Auch für die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist der 1. Juli 2021 ein wichtiger Stichtag: Die Vertragsärzte müssen bis zu diesem Datum gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie über die technischen Komponenten zum Auslesen und Befüllen der ePA verfügen. „Die elektronische Patientenakte ist ein zukunftsweisendes Projekt. Sie wird die Vernetzung der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen unterstützen und einen echten Nutzen für unsere Versicherten haben, wenn sie flächendeckend eingesetzt und von den Ärztinnen und Ärzten befüllt wird“, betont AOK-Vorstand Litsch. Die AOK und die anderen gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten schon seit Januar 2021 den Zugang zu ihrer persönlichen ePA an. „Aber erst mit der verpflichtenden Anbindung der Arztpraxen wird sie wirklich interessant für die Patientinnen und Patienten“, so Litsch. Die AOK werde die Information und Aufklärung ihrer Versicherten über ihre ePA-App „AOK Mein Leben“ in den nächsten Monaten Schritt für Schritt intensivieren.
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