Die Ernteversicherung der Versicherungskammer Bayern kann Abhilfe schaffen. Bis zum 1. April 2022 sogar noch für dieses Erntejahr. Denn für alle Anträge, die bis zu diesem Termin bei der Versicherungskammer Bayern eingegangen sind, besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz für Ernteverluste aufgrund von Trockenheit. Für nach diesem Datum eingehende Anträge greift der Versicherungsschutz für Trockenheit erst im Anbaujahr 2023.
Nähere Informationen erhalten Sie bei allen Vertriebspartner*innen der Versicherungskammer Bayern oder unter:
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