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	<title>Firma ARAG SE, Autor bei Presse-Blog</title>
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	<description>Presseinformationen weltweit  an Journalisten und Leser verbreiten</description>
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	<title>Firma ARAG SE, Autor bei Presse-Blog</title>
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		<title>Autofahrer, Radler, Fußgänger: Das gilt an der Ampel</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2026/08/03/autofahrer-radler-fugnger-das-gilt-an-der-ampel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Aug 2026 07:11:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mobile & Verkehr]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer eine rote Ampel überfährt, muss mit Konsequenzen rechnen. Selbst dann, wenn niemand gefährdet wird und kein Unfall passiert. Je nach Situation reichen die Folgen von Bußgeldern und Punkten bis hin zu einem Fahrverbot. Doch ab wann liegt überhaupt ein <a href="https://www.presse-blog.com/2026/08/03/autofahrer-radler-fugnger-das-gilt-an-der-ampel/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2026/08/03/autofahrer-radler-fugnger-das-gilt-an-der-ampel/" data-wpel-link="internal">Autofahrer, Radler, Fußgänger: Das gilt an der Ampel</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Wer eine rote Ampel überfährt, muss mit Konsequenzen rechnen. Selbst dann, wenn niemand gefährdet wird und kein Unfall passiert. Je nach Situation reichen die Folgen von Bußgeldern und Punkten bis hin zu einem Fahrverbot. Doch ab wann liegt überhaupt ein Rotlichtverstoß vor? Welche Unterschiede gelten bei Gelb- und Rotphasen? Und welche Regeln müssen Radfahrer und Fußgänger beachten? Anlässlich des Tages der Ampel am 5. August erklärt ARAG Experte Jan Kemperdiek, worauf Verkehrsteilnehmer achten sollten.</p>
<p>Dunkelgelb oder hellrot – gibt es da einen Unterschied hinsichtlich des Regelverstoßes?<br />
Jan Kemperdiek:</b> Die Regel ist grundsätzlich eindeutig: Sobald eine Ampel Rot zeigt und überfahren wird, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Dieser kann mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet werden. In der Praxis ist die Entscheidung oft nur eine Frage von Sekunden: Reicht es noch über die Kreuzung oder ist Bremsen die bessere Wahl? Im Zweifel sollte man abbremsen. Die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Straßenverkehrsordnung</a> beschreibt Gelb als Signal, anzuhalten und auf die nächste Grünphase zu warten.</p>
<p>Wer die Gelbphase falsch einschätzt und erst bei Rot in die Kreuzung hineinfährt, gefährdet unter Umständen sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Kommt es dabei zu einer Gefährdung oder zu einem Unfall mit Sachschaden, wird dies als qualifizierter Rotlichtverstoß gewertet. Dann drohen Bußgelder zwischen 320 und 360 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.</p>
<p>Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt dagegen vor, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde Rot zeigte. In diesem Fall beträgt das Bußgeld mindestens 90 Euro, hinzu kommt ein Punkt im <a href="https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_node.html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Fahreignungsregister</a> .</p>
<p>Maßgeblich ist also nicht, wann man die Ampel sieht, sondern wann die Haltelinie überfahren wird. Entscheidend für die Bewertung ist außerdem, wie lange die Ampel bereits Rot zeigte.</p>
<p><b>Kann man bei Gelb noch schnell fahren oder sollte man lieber eine Vollbremsung hinlegen, um am Ende nicht noch einen Rotlichtverstoß zu riskieren?<br />
Jan Kemperdiek:</b> Weder noch, denn man sollte so vorausschauend fahren, dass man gar nicht erst in diese Situation kommt. Aber die Frage ist etwas knifflig. Denn eine Vollbremsung kann ebenfalls Risiken mit sich bringen, zum Beispiel einen Auffahrunfall. Die Straßenverkehrsordnung nennt deshalb Ausnahmen: Wer durch starkes Bremsen andere Verkehrsteilnehmer gefährden würde, muss nicht zwangsläufig abrupt anhalten. Dennoch gilt: Fährt ein nachfolgendes Fahrzeug auf, weil dessen Fahrer Gas gibt, weil er davon ausgeht, dass der Vordermann noch bei Gelb die Ampel überfährt, trägt in der Regel der Hintermann die Verantwortung. Er ist verpflichtet, ausreichend Abstand zu halten. Anders kann die Situation aussehen, wenn jemand bewusst beschleunigt, um noch „durchzukommen“, und dabei einen Unfall verursacht. Das kann unter Umständen auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.</p>
<p><b>Was gilt für Radfahrer an der Ampel?<br />
Jan Kemperdiek:</b> Auch Radfahrer dürfen rote Ampeln natürlich nicht ignorieren. Verstöße können ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich ziehen. Entscheidend ist dabei, welche Ampel tatsächlich gilt. Fahren Radfahrer auf der Straße ohne gesonderte Verkehrsführung, orientieren sie sich an den Signalen für den Autoverkehr. In vielen Bereichen gibt es jedoch eigene Lichtzeichen für den Radverkehr oder kombinierte Ampeln für Radfahrer und Fußgänger. Maßgeblich ist dabei immer die Verkehrsfläche, auf der sich der Radfahrer tatsächlich bewegt, unabhängig davon, wo er theoretisch fahren müsste. Gerade an Kreuzungen mit getrennten Radwegen oder kombinierten Fuß- und Radwegen rate ich zu einem genauen Blick auf die Beschilderung und die jeweiligen Lichtsignale.</p>
<p><b>Werden Fußgänger bei Rotlichtverstößen milder bestraft? Welche Regeln gelten für sie?<br />
Jan Kemperdiek:</b> Für Fußgänger fallen die Sanktionen geringer aus. Dennoch ist auch dies kein Kavaliersdelikt und es gibt auch hier klare Regeln. Entscheidend ist, ob lediglich die Fahrbahn bei Rot überquert wurde und ob dadurch zusätzlich eine Gefahr geschaffen wurde oder ein Unfall entstanden ist. Jeder Verkehrsteilnehmer muss das für ihn vorgesehene Lichtzeichen beachten. Bei Fußgängern sind das die bekannten roten und grünen Figuren.</p>
<p>Und ich möchte betonen, dass es egal ist, wie diese grünen Figuren aussehen – es gilt: „Bei Grün gehen, bei Rot stehen“. Auch wenn manche Städte inzwischen auf individuelle Gestaltung statt auf einheitliche Standards setzen: So zeigen in Haan kleine Handballspieler die Signale an, in einigen Ruhrgebietsstädten Bergleute, in Hameln der Rattenfänger und in Mainz die Mainzelmännchen. In mehreren Städten finden sich zudem Ampelsymbole mit Paarmotiven, darunter auch gleichgeschlechtliche Darstellungen. Ein Bürger aus Hildesheim hatte gegen solche gleichgeschlechtlichen Ampelpärchen sogar geklagt, scheiterte damit jedoch vor dem Verwaltungsgericht Hannover (Az.: 7 A 4883/23).</p>
<p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?<br />
Dann schauen Sie im <a href="https://www.arag.com/de/newsroom/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">ARAG newsroom</a> vorbei.</div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2026/08/03/autofahrer-radler-fugnger-das-gilt-an-der-ampel/" data-wpel-link="internal">Autofahrer, Radler, Fußgänger: Das gilt an der Ampel</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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		<title>Kurioses aus dem Straßenverkehr: Was Gerichte entscheiden</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2026/07/31/kurioses-aus-dem-straenverkehr-was-gerichte-entscheiden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jul 2026 07:24:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ob betrunken im Parkhaus, ein gefährlicher Gully oder angebliche Strandgebühren: Im Straßenverkehr kommt es immer wieder zu kuriosen Fällen. Nicht selten müssen Gerichte klären, wer verantwortlich ist und wo Haftungsgrenzen verlaufen. Anhand ausgewählter Entscheidungen zeigen die ARAG Experten, welche Maßstäbe <a href="https://www.presse-blog.com/2026/07/31/kurioses-aus-dem-straenverkehr-was-gerichte-entscheiden/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Ob betrunken im Parkhaus, ein gefährlicher Gully oder angebliche Strandgebühren: Im Straßenverkehr kommt es immer wieder zu kuriosen Fällen. Nicht selten müssen Gerichte klären, wer verantwortlich ist und wo Haftungsgrenzen verlaufen. Anhand ausgewählter Entscheidungen zeigen die ARAG Experten, welche Maßstäbe dabei gelten und worauf Verkehrsteilnehmer achten sollten.</p>
<p>Führerscheinentzug wegen Trunkenheitsfahrt durch ein Parkhaus?<br />
</b>Ein Fahrer wollte sichtlich betrunken mit seinem Auto das Parkhaus verlassen. Eine Mitarbeiterin des Parkhauses verhinderte dies, indem sie die Schranke an der Ausfahrt deaktivierte. Der Fahrer fuhr zu seinem Parkplatz zurück. Die anschließende Blutprobe ergab einen Blutalkoholwert von 1,98 Promille. Gegen die Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr argumentierte er, er sei auf einem Privatgelände eingesperrt gewesen und habe daher nicht am „Verkehr“ teilgenommen. Damit hatte er keinen Erfolg. Nach Auskunft der ARAG Experten folgten die Richter des Bayerischen Oberlandesgerichts dieser Argumentation nicht. Ihrer Ansicht nach handelte es sich bei der Fahrt vom Parkplatz zur Schranke und wieder zurück sehr wohl um eine Trunkenheitsfahrt im öffentlichen Verkehr. Der Parkhaus-Fahrer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt und verlor seine Fahrerlaubnis (Az.: 204 StRR 102/26).</p>
<p><b>Wer haftet bei einem Sturz durch beschädigten Gully?<br />
</b>Schlaglöcher und Straßenschäden können für Motorradfahrer schnell gefährlich werden. Doch nicht jeder Unfall aufgrund eines mangelhaften Straßenbelags führt automatisch zu einem Anspruch auf Schadenersatz. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem ein Motorradfahrer gestürzt war, nachdem er nach eigenen Angaben mit dem Hinterrad an einem beschädigten Gullydeckel hängen geblieben war. Für die Folgen des Unfalls verlangte er von der Stadt mehr als 6.000 Euro Schadenersatz. Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Zwar seien Kommunen verpflichtet, ihre Straßen in einem ausreichend sicheren Zustand zu halten. Eine absolute Sicherheit könne jedoch nicht verlangt werden. Nach Auffassung der Richter müssen Verkehrsteilnehmer erkennbare Straßenverhältnisse grundsätzlich hinnehmen und ihre Fahrweise daran anpassen. Eine besondere Verkehrssicherungspflicht besteht regelmäßig erst bei erheblichen Straßenschäden. Im konkreten Fall konnte das Gericht nicht feststellen, dass der Schaden am Gully die hierfür erforderliche Größenordnung erreicht hatte. Damit blieb der Motorradfahrer auf seinem Schaden sitzen (Landgericht Frankenthal, Az.: 3 O 181/25).</p>
<p><b>Fahrschüler geblitzt – wer haftet?<br />
</b>Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass grundsätzlich der Fahrlehrer für Verkehrsverstöße während einer praktischen Fahrstunde verantwortlich ist. Denn ist verpflichtet, das Fahrverhalten seines Schülers zu überwachen und bei Bedarf einzugreifen. Daher werden Bußgeld und mögliche Punkte in der Regel dem Fahrlehrer zugerechnet. Anders kann die Lage bei schwerwiegenden oder vorsätzlichen Verstößen sein. Verhält sich ein fortgeschrittener Fahrschüler besonders fahrlässig, kann ausnahmsweise auch eine eigene Verantwortung in Betracht kommen. Wird ein Prüfling während der praktischen Fahrprüfung geblitzt, hat das meist unmittelbare Folgen: Die Prüfung ist nicht bestanden. Zudem kann der Fahrschüler in dem Fall auch selbst für den Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen werden. Gleiches gilt übrigens auch, wenn es während einer praktischen Fahrstunde zu einem Verkehrsunfall kommt. Auch hier haftet in der Regel der Fahrlehrer als Fahrzeugführer. Daneben kann aber auch ein Anspruch gegen den Fahrschüler bestehen, wenn er einen Fahrfehler begeht, den er unter Berücksichtigung seines Ausbildungsstandes leicht hätte vermeiden können (Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 772/02).</p>
<p><b>Parkgebühren sind keine versteckten Zusatzkosten<br />
</b>Wer an beliebten Küstenorten direkt am Strand parken möchte, muss häufig zahlen. Doch handelt es sich dabei womöglich um versteckte Strandgebühren? Davon war ein Küstenbewohner in der Gemeinde Wangerland überzeugt und klagte gegen Parkentgelte für strandnahe Parkplätze. Er sah darin eine versteckte und damit unzulässige Gebühr für den Zugang zum Strand. Doch nach Ansicht der Richter handelt es sich bei den erhobenen Beträgen um Entgelte für die Nutzung von Parkflächen und nicht um Gebühren für den Strandbesuch selbst. Die Möglichkeit, den Strand zu erreichen, werde dadurch nicht eingeschränkt. Entscheidend war in diesem Fall, dass Besucher nicht verpflichtet sind, die kostenpflichtigen Parkplätze zu nutzen. Bezahlt wird lediglich für den Komfort, das Fahrzeug in unmittelbarer Strandnähe abzustellen. Der freie Zugang zum Strand bleibt davon unberührt (Verwaltungsgericht Oldenburg, Az.: 6 A 1883/24).</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Swimming-Pool im Garten: Was Verbraucher wissen sollten</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2026/07/30/swimming-pool-im-garten-was-verbraucher-wissen-sollten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Jul 2026 07:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[arag]]></category>
		<category><![CDATA[bad]]></category>
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		<category><![CDATA[bäume]]></category>
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		<category><![CDATA[München]]></category>
		<category><![CDATA[nobel]]></category>
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		<category><![CDATA[Pflege]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ob Kinder-Planschbecken, Pop-Up-Pool oder gemauerte Nobel-Variante: Eine eigene Badestelle ist voll im Trend – und mehr als 38 Prozent der Gartenbesitzer in Deutschland würden sich einen eigenen Pool im Garten bauen, wenn Geld keine Rolle spielte. Denn er steht für Erholung, Abkühlung <a href="https://www.presse-blog.com/2026/07/30/swimming-pool-im-garten-was-verbraucher-wissen-sollten/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Ob Kinder-Planschbecken, Pop-Up-Pool oder gemauerte Nobel-Variante: Eine eigene Badestelle ist voll im Trend – und mehr als <a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1400339/umfrage/gartenbesitzer-in-deutschland-nach-wuenschen/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">38 Prozent der Gartenbesitzer</a> in Deutschland würden sich einen eigenen Pool im Garten bauen, wenn Geld keine Rolle spielte. Denn er steht für Erholung, Abkühlung und ein Stück Urlaub zu Hause. Doch bevor das erste Bad genossen werden kann, gibt es für Eigentümer Einiges zu beachten. Von rechtlichen Fragen über mögliche Lärmbelästigung und nacktes Badevergnügen bis hin zu Pflege und Sicherheit. Die ARAG Experten mit einem Überblick.</p>
<p>Wann ist ein Pool im eigenen Garten erlaubt?<br />
</b>Nicht jeder Pool darf einfach so im Garten gebaut werden. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von Größe, Tiefe und Bundesland ab. Kleinere Becken mit mehr als 50 Kubikmetern Wasserinhalt sind oft genehmigungsfrei. Das entspricht beispielsweise einem acht Meter langen, vier Meter breiten und 1,50 Meter tiefen Becken. Einige Bundesländer verlangen auch für Schwimmbecken bis zu 100 Kubikmeter keine Baugenehmigung. Größere Pools gelten dagegen meist als bauliche Anlage und müssen bei der zuständigen Behörde angezeigt und genehmigt werden. Auch Abstandsregeln zum Nachbargrundstück spielen eine Rolle. Werden diese nicht eingehalten, kann es im schlimmsten Fall zu Rückbauverpflichtungen kommen. Die ARAG Experten raten daher, sich frühzeitig bei der örtlichen Bauaufsicht zu informieren, um unnötige Kosten und Konflikte zu vermeiden.</p>
<p>Stimmt bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Partei nicht zu, kann es mit dem Poolbau vorbei sein, bevor er richtig begonnen hat. In einem konkreten Fall handelte es sich bei der Fläche, auf der das Becken entstehen sollte, um den gemeinschaftlichen Garten zweier Doppelhaushälften. Jedem Wohnungseigentümer stand nach Auskunft der ARAG Experten ein Sondernutzungsrecht an dem Gartenteil zu, das an die eigene Haushälfte anschließt. Der geplante Pool hätte jedoch auch Bereiche des gemeinschaftlichen Eigentums betroffen und stellte damit eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung dar. Das Veto des Nachbarn stoppte das Vorhaben vorzeitig (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 140/22).</p>
<p><b>Wie viel Rücksicht auf Nachbarn ist Pflicht?<br />
</b>Planschen von Groß und Klein, Spielen oder Poolpartys können schnell zur Belastung für Nachbarn werden. Grundsätzlich gelten die üblichen Ruhezeiten von 22 bis 7 Uhr. Zudem gibt es weitere gesonderte Zeiten an Sonn- und Feiertagen. In dieser Zeit sollten laute Aktivitäten unterbleiben. Zudem können technische Anlagen wie Pumpen oder Filter Lärm verursachen. Hier empfehlen die ARAG Experten, auf möglichst leise Modelle zu achten und diese so zu platzieren, dass sie Nachbarn nicht stören.</p>
<p><b>Dürfen Poolbesitzer nackt baden?<br />
</b>In den eigenen vier Wänden darf man die Hüllen fallen lassen. Und zwar wann und so oft man mag. Das gilt auch für das Sonnenbaden auf dem Balkon oder das Planschen im Garten-Pool. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass sich davon kein Nachbar berechtigt gestört fühlen darf. Wer sich so freizügig zeigt, darf sich anders herum nicht beschweren, wenn er Blicke auf sich zieht. Aber auch hier ist es ein Unterschied, ob die angezogenen Nachbarn mal einen Seitenblick wagen oder gezielt durch ihr Fenster schauen, um etwas mehr nackte Haut zu erspähen. Letzterem kann mit einer Unterlassungsklage begegnet werden (Oberlandesgericht München, Az.: 32 Wx 65/05).</p>
<p><b>Wer ist bei Unfällen verantwortlich?<br />
</b>Ein Pool birgt nicht nur für Kinder Risiken. Kommt es zu einem Unfall auf dem eigenen Grundstück, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden. Deshalb weisen die ARAG Experten auf die sogenannte Verkehrssicherungspflicht hin. Danach muss der Pool so gesichert sein, dass Dritte möglichst nicht zu Schaden kommen. Das kann beispielsweise durch Zäune, Abdeckungen oder abschließbare Zugänge erfolgen. Besonders wichtig ist dies, wenn Kinder unbeaufsichtigt Zugang zum Garten haben könnten. Eine private Haftpflichtversicherung kann im Ernstfall schützen, ersetzt aber nicht die Pflicht zur Vorsorge.</p>
<p>Kopfsprünge in flaches Wasser, wilde Rutschpartien oder Rangeleien im Pool bergen ein erhebliches Verletzungsrisiko. Selbst vermeintlich harmloses Ballspielen kann böse enden. Bricht durch einen unglücklichen Treffer sogar ein Schneidezahn ab, gibt es weder Schmerzensgeld oder Ersatz der Zahnarztkosten. Denn laut den Richtern des Landgerichts Nürnberg-Fürth gehört solch ein Unfall im Pool zum Teil des allgemeinen Lebensrisikos (Az.: 15 S 7420/24).</p>
<p><b>Was passiert, wenn nachbarliches Laub den Badespaß trübt?<br />
</b>Nachbarlicher Streit kann aber auch durch einen ganz anderen Störfaktor hervorgerufen werden: zu viel Laub vom anderen Grundstück. Waren die Bäume vorher da, muss der Poolbesitzer den erhöhten Reinigungsaufwand hinnehmen, ohne Ausgleichsleistungen in Form einer sogenannten Laubrente zu erhalten. Im konkreten Fall handelte es sich um zwei Eichen, die vor knapp 100 Jahren eigentlich viel zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt worden waren. Das Laub landet zum großen Teil auf dem Nachbargrundstück. Genau dort errichtete der Nachbar seinen Pool. Eine Laubrente erhielt er daher nicht (Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 19 U 67/23).</p>
<p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?<br />
Dann schauen Sie im <a href="https://www.arag.com/de/newsroom/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">ARAG newsroom</a> vorbei.</div>
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		<title>Sieben Meter hohe Hecke darf bleiben</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2026/07/29/sieben-meter-hohe-hecke-darf-bleiben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Jul 2026 07:27:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat laut ARAG Experten entschieden, dass eine bis zu sieben Meter hohe Bambushecke nicht zurückgeschnitten werden muss, wenn die gesetzlichen Grenzabstände eingehalten werden. Ein Nachbar hatte verlangt, die Hecke auf drei Meter zu begrenzen, weil <a href="https://www.presse-blog.com/2026/07/29/sieben-meter-hohe-hecke-darf-bleiben/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat laut ARAG Experten entschieden, dass eine bis zu sieben Meter hohe Bambushecke nicht zurückgeschnitten werden muss, wenn die gesetzlichen Grenzabstände eingehalten werden. Ein Nachbar hatte verlangt, die Hecke auf drei Meter zu begrenzen, weil er sich durch die Höhe beeinträchtigt fühlte. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Bambus rechtlich als Hecke anzusehen ist und der vorgeschriebene Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten wird. Zudem ergab eine Ortsbesichtigung, dass die Hecke keine erdrückende oder mauerartige Wirkung entfaltet. Auch aus dem Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme ergab sich daher kein Anspruch auf Rückschnitt. Die eingeschränkten Lichtverhältnisse beruhten nach Auffassung des Gerichts überwiegend auf der Lage des Grundstücks und dessen eigener Bebauung (Az.: 17 U 132/22).</p>
<p>Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000258" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt am Main</a> .</div>
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		<title>Keine Rückgabe von Diesel-Fahrzeug wegen zu häufiger Warnsignale</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2026/07/29/keine-rckgabe-von-diesel-fahrzeug-wegen-zu-hufiger-warnsignale/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Jul 2026 07:25:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken. Danach stellen häufige Aufforderungen zur Regeneration des Dieselpartikelfilters bei überwiegendem Kurzstreckenbetrieb keinen Sachmangel dar. Eine Leasingnehmerin wollte ihren Diesel-Jeep zurückgeben, weil sie bereits nach etwa 160 Kilometern zu sogenannten Regenerationsfahrten <a href="https://www.presse-blog.com/2026/07/29/keine-rckgabe-von-diesel-fahrzeug-wegen-zu-hufiger-warnsignale/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken. Danach stellen häufige Aufforderungen zur Regeneration des Dieselpartikelfilters bei überwiegendem Kurzstreckenbetrieb keinen Sachmangel dar. Eine Leasingnehmerin wollte ihren Diesel-Jeep zurückgeben, weil sie bereits nach etwa 160 Kilometern zu sogenannten Regenerationsfahrten aufgefordert wurde. Dabei müssen Diesel-Fahrzeuge etwa 15 bis 30 Minuten mit mehr als 60 Stundenkilometern und bei rund 2.000 Umdrehungen gefahren werden, damit der Ruß im Dieselpartikelfilter zu Asche verbrannt wird. Bei Kurzstrecken im Stadtverkehr bleibt der Motor in der Regel zu kalt für diesen notwendigen Verbrennungsprozess. Nach einem Sachverständigengutachten stellte das Gericht fest, dass das Fahrzeug technisch einwandfrei ist und dem Stand vergleichbarer Fahrzeuge entspricht. Da die Klägerin das Fahrzeug überwiegend auf kurzen Strecken nutzte und eine solche Nutzung beim Vertragsschluss nicht ausdrücklich vereinbart worden war, musste sie die damit verbundenen häufigeren Regenerationsfahrten hinnehmen. Diese seien zwar lästig, aber technisch bedingt und daher kein Mangel des Fahrzeugs (Az.: 5 U 82/23).</p>
<p>Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://olgzw.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/ein-widerspruch-kurstrecke-und-diesel" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Pressemitteilung des OLG Zweibrücken</a> .</div>
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		<item>
		<title>Schmerzensgeld nach turbulentem Flug</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2026/07/29/schmerzensgeld-nach-turbulentem-flug/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Jul 2026 07:24:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Frankfurt am Main hat einem Urlauber nach Auskunft der ARAG Experten nach schweren Turbulenzen auf einem Flug nach Mauritius Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen. Der Mann war durch Turbulenzen mit seinem Kopf heftig gegen die Kabinendecke gestoßen und erlitt <a href="https://www.presse-blog.com/2026/07/29/schmerzensgeld-nach-turbulentem-flug/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2026/07/29/schmerzensgeld-nach-turbulentem-flug/" data-wpel-link="internal">Schmerzensgeld nach turbulentem Flug</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Das Landgericht Frankfurt am Main hat einem Urlauber nach Auskunft der ARAG Experten nach schweren Turbulenzen auf einem Flug nach Mauritius Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen. Der Mann war durch Turbulenzen mit seinem Kopf heftig gegen die Kabinendecke gestoßen und erlitt dabei unter anderem zwei Halswirbelfrakturen. Die erste Urlaubsnacht musste er daraufhin im Krankenhaus verbringen und konnte den Urlaub wegen starker Schmerzen kaum genießen. Zudem war nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub eine Operation erforderlich. Das Gericht sah den Urlaub als vollständig vereitelt an und sprach dem Ehepaar den vollständigen Reisepreis von 5.800 Euro wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu. Zusätzlich sprach das Gericht dem verletzten Mann aufgrund der Schwere der Verletzungen, der langwierigen Behandlung und der fortbestehenden Beschwerden ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zu (Az.: 2-24 O 527/23).</p>
<p>Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/neuere-rechtsprechung-des-landgerichts-frankfurt-am-main-zum-reiserecht-0" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main</a> .</div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2026/07/29/schmerzensgeld-nach-turbulentem-flug/" data-wpel-link="internal">Schmerzensgeld nach turbulentem Flug</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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		<item>
		<title>Waldbrand im Urlaub: Was Reisende wissen sollten</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2026/07/28/waldbrand-im-urlaub-was-reisende-wissen-sollten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jul 2026 07:36:00 +0000</pubDate>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2026/07/28/waldbrand-im-urlaub-was-reisende-wissen-sollten/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Waldbrände sorgen derzeit in beliebten Urlaubsregionen Europas für Evakuierungen und gesperrte Straßen. Besonders betroffen sind derzeit Frankreich und Spanien, wo zahlreiche Feuer außer Kontrolle geraten sind. Auch das Auswärtige Amt weist aktuell auf die erhöhte Waldbrandgefahr hin und hat seine Reise- und Sicherheitshinweise für <a href="https://www.presse-blog.com/2026/07/28/waldbrand-im-urlaub-was-reisende-wissen-sollten/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2026/07/28/waldbrand-im-urlaub-was-reisende-wissen-sollten/" data-wpel-link="internal">Waldbrand im Urlaub: Was Reisende wissen sollten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Waldbrände sorgen derzeit in <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/spanien-node/spaniensicherheit-210534?isLocal=false&amp;isPreview=false" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">beliebten Urlaubsregionen</a> Europas für Evakuierungen und gesperrte Straßen. Besonders betroffen sind derzeit Frankreich und Spanien, wo zahlreiche Feuer außer Kontrolle geraten sind. Auch das Auswärtige Amt weist aktuell auf die erhöhte Waldbrandgefahr hin und hat seine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/frankreich-node/frankreichsicherheit-209524?isLocal=false&amp;isPreview=false" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Reise- und Sicherheitshinweise</a> für beide Länder entsprechend aktualisiert. Doch was bedeutet das für Urlauber? Wann können sie eine Reise kostenlos stornieren? Welche Rechte haben Pauschal- und Individualreisende? Und wie kann jeder dazu beitragen, Waldbrände zu verhindern? ARAG Experte Tobias Klingelhöfer mit den wichtigsten Antworten.</p>
<p>Viele Urlauber verfolgen derzeit mit Sorge die Nachrichten aus Frankreich und Spanien. Was kann man Reisenden raten?<br />
Tobias Klingelhöfer: </b>Zunächst einmal sollten Urlauber die Lage am Urlaubsort regelmäßig beobachten und sich ausschließlich auf offizielle Informationen verlassen. Das Auswärtige Amt veröffentlicht laufend aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise. Gerade für Spanien und Frankreich wird derzeit ausdrücklich vor der erhöhten Waldbrandgefahr gewarnt. Wer bereits vor Ort ist, sollte die Anweisungen der Behörden und Rettungskräfte unbedingt befolgen. Evakuierungsanordnungen haben immer Vorrang vor allen Reiseplänen.</p>
<p><b>Wann können Urlauber eine Pauschalreise kostenlos stornieren?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Nicht jeder Waldbrand berechtigt automatisch zum kostenfreien Rücktritt. Entscheidend ist, ob außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen. Das kann etwa der Fall sein, wenn der Urlaubsort selbst betroffen ist, Evakuierungen angeordnet werden oder Straßen, Hotels oder Flughäfen nicht mehr erreichbar sind. Eine förmliche Reisewarnung des Auswärtigen Amts stellt ein besonders starkes Indiz für eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise dar. Allerdings kann auch ohne Reisewarnung ein kostenfreier Rücktritt möglich sein, wenn außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände am Urlaubsort die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.</p>
<p><b>Gelten dieselben Rechte auch für Individualreisende?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Nein. Wer Flug, Hotel oder Ferienwohnung selbst gebucht hat, ist grundsätzlich an die jeweiligen Verträge gebunden. Ob eine kostenfreie Stornierung möglich ist, richtet sich nach den vereinbarten Stornierungsbedingungen oder der Kulanz des Anbieters. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig Kontakt mit der Unterkunft oder der Fluggesellschaft aufzunehmen.</p>
<p><b>Was gilt, wenn Urlauber ihren Aufenthalt abbrechen müssen?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Muss eine Pauschalreise wegen eines Waldbrandes oder einer behördlichen Evakuierung vorzeitig beendet werden, können Reisende unter Umständen eine anteilige Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen verlangen. Außerdem kann der Reiseveranstalter verpflichtet sein, die Rückreise zu organisieren. Wichtig ist, sämtliche Einschränkungen zu dokumentieren und den Reiseveranstalter möglichst sofort zu informieren.</p>
<p><b>Können Urlauber den Reisepreis mindern, wenn der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Ja, allerdings nur, wenn tatsächlich ein Reisemangel vorliegt. Werden beispielsweise Hotelbereiche dauerhaft gesperrt, wichtige Einrichtungen können nicht genutzt werden oder Ausflüge fallen wegen behördlicher Maßnahmen aus, kann eine Reisepreisminderung in Betracht kommen. Einzelne geschlossene Sehenswürdigkeiten oder kurzfristige Einschränkungen gehören dagegen häufig zum allgemeinen Lebensrisiko.</p>
<p><b>Hilft eine Reiserücktrittsversicherung bei Waldbränden?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Das hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Naturereignisse sind nicht automatisch versichert. Viele Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherungen leisten nur bei ausdrücklich vereinbarten versicherten Ereignissen, etwa einer schweren Erkrankung oder einem Unfall.</p>
<p><b>Wie können sich Urlauber schon vor Reiseantritt informieren?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Neben den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-und-sicherheitshinweise" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Reise- und Sicherheitshinweisen</a> des Auswärtigen Amts bieten mittlerweile auch digitale Dienste wertvolle Unterstützung. So zeigt Google in Maps und der Google-Suche inzwischen aktuelle Informationen zu Waldbränden an. Nutzer können betroffene Gebiete erkennen und erhalten Hinweise zu Sperrungen oder Evakuierungen, sofern entsprechende Daten der Behörden vorliegen. Auch die <a href="https://firms.modaps.eosdis.nasa.gov/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">NASA</a> oder die <a href="https://forest-fire.emergency.copernicus.eu/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Europäische Kommission</a> bieten Seiten an, auf denen man die Lage von Waldbränden überprüfen kann. Solche Informationen ersetzen zwar nicht die Anweisungen der Einsatzkräfte, können aber helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen.</p>
<p><b>Viele Waldbrände entstehen durch Menschen. Wie lässt sich das verhindern?<br />
Tobias Klingelhöfer: </b><a href="https://www.bmel-statistik.de/forst-holz/waldbrandstatistik" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Knapp ein Drittel aller Waldbrände</a> in Deutschland entsteht durch Fahrlässigkeit. Oft sind dabei Camper, Waldbesucher oder Kinder beteiligt. Schon kleine Unachtsamkeiten können verheerende Folgen haben. Deshalb gilt: Im Wald und in Waldnähe niemals offenes Feuer entzünden, keine Zigarettenkippen wegwerfen und keine Glasflaschen liegen lassen, da sie wie Brenngläser wirken können. Fahrzeuge sollten außerdem nicht auf trockenem Gras geparkt werden, weil heiße Fahrzeugteile einen Brand auslösen können. In vielen Regionen gelten während der Sommermonate zusätzliche Feuer- und Rauchverbote. Diese sollten unbedingt beachtet werden.</p>
<p><b>Was sollten Urlauber tun, wenn sie einen Waldbrand entdecken?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Wer Rauch oder Flammen bemerkt, sollte sich zunächst selbst in Sicherheit bringen und anschließend sofort den Notruf wählen. In Deutschland erreicht man Feuerwehr und Rettungsdienst über die 112. Diese europaweit einheitliche Notrufnummer gilt auch in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie unter anderem in der Schweiz, Norwegen und Island. Außerhalb Europas können andere Notrufnummern gelten. Deshalb empfiehlt es sich, sich bereits vor Reisebeginn über die wichtigsten Notfallkontakte des Urlaubslandes zu informieren. Bei der Meldung helfen möglichst genaue Angaben zum Standort, zur Ausbreitung des Feuers und dazu, ob Menschen gefährdet sind. Auf eigene Löschversuche sollte man unbedingt verzichten.</p>
<p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?<br />
Dann schauen Sie im <a href="https://www.arag.com/de/newsroom/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">ARAG newsroom</a> vorbei.</div>
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		<title>Neue EU-Reparaturregel: Mehr Rechte bei Defekten</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2026/07/27/neue-eu-reparaturregel-mehr-rechte-bei-defekten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Jul 2026 07:09:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Akkus]]></category>
		<category><![CDATA[arag]]></category>
		<category><![CDATA[bgb]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2026/07/27/neue-eu-reparaturregel-mehr-rechte-bei-defekten/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Defekte Smartphones, streikende Waschmaschinen, hohe Reparaturkosten kurz nach Ablauf der Gewährleistung: Für Verbraucher war das bislang oft mit viel Ärger, Aufwand und hohen Kosten verbunden. Mit einer neuen Richtlinie der Europäischen Union (EU) soll sich das ändern. Ziel ist es, <a href="https://www.presse-blog.com/2026/07/27/neue-eu-reparaturregel-mehr-rechte-bei-defekten/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2026/07/27/neue-eu-reparaturregel-mehr-rechte-bei-defekten/" data-wpel-link="internal">Neue EU-Reparaturregel: Mehr Rechte bei Defekten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Defekte Smartphones, streikende Waschmaschinen, hohe Reparaturkosten kurz nach Ablauf der Gewährleistung: Für Verbraucher war das bislang oft mit viel Ärger, Aufwand und hohen Kosten verbunden. Mit einer neuen Richtlinie der Europäischen Union (EU) soll sich das ändern. Ziel ist es, Reparaturen einfacher und bezahlbarer zu machen, Produkte länger nutzbar zu halten und Elektroschrott zu reduzieren. Bis spätestens 31. Juli 2026 muss Deutschland die Vorgaben in <a href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2026_Foerderung_Reparatur_von_Waren.html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">nationales Recht</a> umsetzen. Die ARAG Experten erläutern, welche Änderungen Verbraucher erwarten und welche Produkte betroffen sind.</p>
<p>Was ändert sich mit dem Recht auf Reparatur?<br />
</b>Die EU-Richtlinie 2024/1799 verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, ein erweitertes Reparaturrecht einzuführen. Verbraucher sollen defekte Produkte künftig einfacher und zu fairen Bedingungen reparieren lassen können. Gleichzeitig soll die Lebensdauer vieler Geräte deutlich steigen. Betroffen sind vor allem Haushaltsgroßgeräte und elektronische Produkte wie Kühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Smartphones oder Tablets. Auch bestimmte reparaturfähige Einzelteile fallen unter die neuen Vorgaben. Welche Produkte konkret dazugehören, ist im <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401799" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Anhang des EU-Amtsblatts</a> geregelt. Neu ist außerdem: Kann ein betroffenes Produkt nicht repariert werden, gilt dies laut ARAG Experten künftig als Mangel. Dafür wird auch der Mangelbegriff im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 434 BGB) angepasst.</p>
<p>Für Verbraucher besonders relevant ist zudem, dass künftig stärker der Hersteller in der Verantwortung steht. Er darf eine Reparatur nicht ohne Weiteres ablehnen oder stattdessen automatisch einen Austausch anbieten. Gerade bei Akkus oder Displays war das bislang häufig ein Problem.</p>
<p><b>Was bedeutet die neue EU-Richtlinie in der Praxis?<br />
</b>Die neue Regelung stärkt Verbraucherrechte gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen erhalten Verbraucher künftig für bestimmte Produkte während deren üblicher Lebensdauer einen Anspruch darauf, dass Hersteller eine Reparatur ermöglichen. Dazu gehört laut ARAG Experten auch, dass notwendige Ersatzteile und Reparaturinformationen zu angemessenen Bedingungen verfügbar sein müssen. Hersteller dürfen eine Reparatur nicht ohne sachlichen Grund verweigern oder sie durch überhöhte Kosten unattraktiv machen. So soll verhindert werden, dass funktionsfähige Geräte allein wegen kleinerer Defekte ersetzt werden müssen.</p>
<p>Neu ist außerdem, dass die fehlende Reparierbarkeit eines betroffenen Produkts künftig selbst einen Sachmangel darstellen kann. Kann ein Hersteller ein unter die Richtlinie fallendes Gerät also nicht reparieren, obwohl dies grundsätzlich vorgesehen ist, können sich daraus Gewährleistungsansprüche ergeben.</p>
<p>Ein weiterer Vorteil betrifft die gesetzliche Gewährleistung: Entscheidet sich ein Verbraucher bei einem mangelhaften Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt für eine Ersatzlieferung, verlängert sich die Gewährleistungsfrist nach der erfolgreichen Reparatur um weitere zwölf Monate. Aus der bisherigen zweijährigen Gewährleistungsfrist können so insgesamt bis zu drei Jahre werden.</p>
<p><b>Sind Reparaturen auch nach der Gewährleistungsfrist möglich?<br />
</b>Ja, zumindest bei den von der Richtlinie erfassten Produkten. Das neue Recht auf Reparatur ist nicht auf die gesetzliche Gewährleistungsfrist beschränkt. Auch nach deren Ablauf können Verbraucher vom Hersteller verlangen, dass eine Reparatur grundsätzlich ermöglicht wird. Ein Anspruch auf eine kostenlose Reparatur besteht dann allerdings nicht. Hersteller dürfen für Ersatzteile und Reparaturleistungen ein Entgelt verlangen, dieses muss nach Auskunft der ARAG Experten jedoch angemessen sein.</p>
<p>Kostenfreie Reparaturen bleiben weiterhin auf Fälle beschränkt, in denen ein Sachmangel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist vorliegt. Außerhalb dieses Zeitraums müssen Verbraucher die Reparaturkosten grundsätzlich selbst tragen. Ziel der Neuregelung ist es jedoch, Reparaturen wirtschaftlich attraktiver zu machen und die Nutzungsdauer von Produkten deutlich zu verlängern. Davon profitieren insbesondere Besitzer hochwertiger Elektrogeräte, die bislang häufig schon bei kleineren Defekten ersetzt wurden.</p>
<p><b>Mehr Transparenz schon vor dem Kauf<br />
</b>Bereits vor dem Kauf sollen Verbraucher besser informiert werden. Hersteller und Händler müssen künftig angeben, wie reparierbar ein Produkt ist, wie lange Ersatzteile verfügbar bleiben und ob Software-Updates angeboten werden. Damit wird die Entscheidung für oder gegen ein Produkt stärker daran ausgerichtet, wie lange es tatsächlich genutzt werden kann. Verbraucher sollen so besser einschätzen können, ob sich ein Kauf langfristig lohnt.</p>
<p>Geplant ist nach Auskunft der ARAG Experten außerdem eine EU-weite Online-Plattform, über die Verbraucher passende Reparaturdienste in ihrer Nähe finden können. Auch Bewertungen und Vergleichsmöglichkeiten sollen dort integriert werden. Zusätzlich soll ein standardisiertes Formular helfen, Reparaturanfragen schneller und einfacher abzuwickeln.</p>
<p><b>Was sollten Verbraucher im Schadensfall beachten?</b><br />
Trotz der neuen Rechte bleibt eine sorgfältige Dokumentation wichtig. Die ARAG Experten raten, Defekte möglichst genau festzuhalten, zum Beispiel durch Fotos und eine kurze Beschreibung des Problems. Kaufbelege und Rechnungen sollten aufbewahrt und im Reparaturfall gemeinsam mit dem Gerät eingereicht werden. Lehnt ein Hersteller die Reparatur ab, können Verbraucher sich künftig ausdrücklich auf das neue EU-Recht berufen und Unternehmen müssen transparenter begründen, wenn eine Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist.</p>
<p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?<br />
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		<item>
		<title>WLAN im Hotel: So surfen Urlauber sicher</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2026/07/24/wlan-im-hotel-so-surfen-urlauber-sicher/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Jul 2026 07:19:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[apps]]></category>
		<category><![CDATA[arag]]></category>
		<category><![CDATA[banking]]></category>
		<category><![CDATA[datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[datenvolumen]]></category>
		<category><![CDATA[free]]></category>
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		<category><![CDATA[windows]]></category>
		<category><![CDATA[wlan]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2026/07/24/wlan-im-hotel-so-surfen-urlauber-sicher/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Fast 44 Prozent der Deutschen nutzen im Urlaub häufig öffentliche WLAN-Netze. Auch Hotels bieten ihren Gästen fast immer einen WLAN-Zugang an, meistens kostenlos. Doch genau dieser Service kann zur Sicherheitslücke werden. Die ARAG IT-Experten informieren, was Urlauber beachten sollten, damit sie auch <a href="https://www.presse-blog.com/2026/07/24/wlan-im-hotel-so-surfen-urlauber-sicher/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Fast <a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1558617/umfrage/nutzung-von-oeffentlichem-wlan-im-urlaub/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">44 Prozent der Deutschen</a> nutzen im Urlaub häufig öffentliche WLAN-Netze. Auch Hotels bieten ihren Gästen fast immer einen WLAN-Zugang an, meistens kostenlos. Doch genau dieser Service kann zur Sicherheitslücke werden. Die ARAG IT-Experten informieren, was Urlauber beachten sollten, damit sie auch im Hotel-WLAN sicher surfen.</p>
<p>Warum Hotel-WLANs ein Einfallstor für Angriffe sein können<br />
</b>Ein Passwort für das Hotel-WLAN vermittelt zunächst ein Gefühl von Sicherheit. Tatsächlich ist diese Hürde laut ARAG IT-Experten jedoch oft gering: Zugangsdaten sind leicht zu erfragen oder werden an viele Gäste gleichzeitig vergeben. Hinzu kommt, dass Kriminelle gezielt sogenannte „WLAN-Zwillinge“ einrichten. Diese Netzwerke tragen täuschend echte Namen wie „Hotel Free WiFi“ und verleiten Gäste dazu, sich unbemerkt mit einem fremden Zugang zu verbinden.</p>
<p>Die Folge: Daten werden unter Umständen unverschlüsselt übertragen und können abgefangen werden. Besonders kritisch wird es, wenn persönliche Informationen wie Passwörter, Fotos oder Zahlungsdaten betroffen sind. Zudem besteht die Gefahr, dass Schadsoftware auf das Gerät gelangt und später, sobald man zu Hause wieder das heimische WLAN nutzt, weitere Systeme infiziert.</p>
<p><b>Sensible Daten besser nicht im Hotelnetz eingeben<br />
</b>Gerade bei Tätigkeiten wie Online-Banking oder Einkäufen im Internet ist Vorsicht geboten. In offenen oder schlecht gesicherten Netzwerken können Angreifer vergleichsweise leicht auf übertragene Daten zugreifen. Deshalb empfehlen die ARAG IT-Experten, für solche Anwendungen auf das mobile Datennetz zurückzugreifen, auch wenn dadurch eigenes Datenvolumen verbraucht wird. Wer dennoch lieber das Hotel-WLAN nutzt, sollte darauf achten, dass die aufgerufenen Seiten verschlüsselt sind. Erkennbar ist dies an „https“ in der Adresszeile des Browsers. Das ersetzt jedoch keine umfassende Sicherheitsstrategie, sondern ist nur ein zusätzlicher Schutz.</p>
<p><b>Mit einfachen Einstellungen das Risiko deutlich senken<br />
</b>Schon vor Reiseantritt lassen sich wichtige Vorkehrungen für ein sicheres Surfen treffen. Wer seine Betriebssysteme und Apps stets aktualisiert, schließt bekannte Sicherheitslücken und erschwert Angriffe. Ebenso sinnvoll ist es laut ARAG IT-Experten, die automatische Verbindung zu bekannten Netzwerken zu deaktivieren. So wird verhindert, dass sich das Gerät unbemerkt mit einem unsicheren WLAN verbindet.</p>
<p>Die automatische Verbindung zu bekannten WLAN-Netzen lässt sich direkt in den Geräteeinstellungen ausschalten: Auf dem Smartphone (Android oder iOS) öffnet man die WLAN-Einstellungen und deaktiviert die Option „Automatisch verbinden“ oder entfernt gespeicherte Netzwerke, bei denen sich das Gerät nicht mehr selbstständig einwählen soll. Bei vielen Geräten gibt es zusätzlich eine Funktion wie „Automatisch Hotspots beitreten“, die ebenfalls ausgeschaltet werden kann.</p>
<p>Am Laptop (Windows oder macOS) wählt man in den WLAN-Einstellungen das jeweilige Netzwerk aus und entfernt den Haken bei „Automatisch verbinden“ oder löscht das Netzwerk komplett aus der Liste der bekannten Verbindungen.</p>
<p>Nach der Nutzung raten die ARAG IT-Experten, die Verbindung zum Hotelnetz aktiv zu trennen. Andernfalls könnten Apps im Hintergrund weiterhin Daten übertragen, ohne dass Nutzer dies bemerken. Auch das bewusste Auswählen des richtigen Netzwerks, beispielsweise durch einen Abgleich mit den offiziellen Angaben des Hotels, hilft, Fehlverbindungen zu vermeiden.</p>
<p><b>Zusätzlicher Schutz durch verschlüsselte Verbindungen<br />
</b>Wer auch unterwegs nicht auf sensible Online-Dienste verzichten möchte, dem raten die ARAG IT-Experten, auf ein sogenanntes VPN (virtual private network) zurückzugreifen. Ein virtuelles privates Netzwerk verschlüsselt den gesamten Datenverkehr und leitet ihn durch einen geschützten Tunnel. Dadurch wird es für Dritte deutlich schwieriger, Daten mitzulesen oder abzufangen. Für Privatanwender gibt es zahlreiche VPN-Angebote, die sich einfach installieren lassen. Kostenpflichtige Dienste bieten in der Regel mehr Stabilität und Datenschutz als kostenlose Varianten, die häufig Einschränkungen beim Datenvolumen oder zusätzliche Werbung mit sich bringen.</div>
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		<title>Schulstart: Schulweg, Betreuung, und wichtige Regeln</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2026/07/23/schulstart-schulweg-betreuung-und-wichtige-regeln/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Jul 2026 07:13:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung & Karriere]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neuer Stundenplan, neue Abläufe und oft auch ein ganz neuer Alltag für die ganze Familie: Mit dem Schulstart beginnt für mehr als 800.000 Kinder ein spannender Lebensabschnitt, der Eltern aber oft auch vor organisatorische Herausforderungen stellt. Besonders die Betreuung am Nachmittag beschäftigt <a href="https://www.presse-blog.com/2026/07/23/schulstart-schulweg-betreuung-und-wichtige-regeln/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Neuer Stundenplan, neue Abläufe und oft auch ein ganz neuer Alltag für die ganze Familie: Mit dem Schulstart beginnt für mehr als <a href="https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/11/PD25_404_211.html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">800.000 Kinder</a> ein spannender Lebensabschnitt, der Eltern aber oft auch vor organisatorische Herausforderungen stellt. Besonders die Betreuung am Nachmittag beschäftigt viele Familien. Hinzu kommen Fragen rund um Schulweg, Hausaufgaben und Versicherung im Schulalltag. Die ARAG Experten geben einen Überblick über Rechte, Pflichten und praktische Tipps zum Schulstart.</p>
<p>Was bedeutet der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?<br />
</b>Für viele Eltern ist die Betreuung nach Unterrichtsschluss entscheidend, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Ab August 2026 gilt deshalb erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder. Zunächst betrifft er Kinder der ersten Klassen, anschließend wird er schrittweise auf alle Grundschuljahrgänge ausgeweitet. Laut ARAG Experten umfasst der Anspruch eine Betreuung an fünf Werktagen mit in der Regel acht Stunden täglich, also meist bis 16 Uhr. Dazu zählen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS), aber auch andere schulische oder außerschulische Betreuungsformen.</p>
<p>Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass der gesetzliche Anspruch nicht automatisch bedeutet, dass überall ausreichend Plätze vorhanden sind. Viele Kommunen kämpfen weiterhin mit fehlendem Personal, Platzmangel und Wartelisten. Eltern sollten sich deshalb möglichst früh über Anmeldefristen und Voraussetzungen informieren. In vielen Städten müssen Nachweise über Berufstätigkeit oder familiäre Situationen eingereicht werden.</p>
<p><b>Was ist, wenn kein OGS-Platz frei ist?<br />
</b>Trotz Rechtsanspruch kann es in der Praxis zu Engpässen kommen. Eltern sollten eine Ablehnung deshalb nicht einfach hinnehmen, sondern prüfen, ob sie schriftlich erfolgt ist und welche Gründe genannt werden. Je nach Bundesland oder Kommune gelten unterschiedliche Vergabekriterien. Unter Umständen kann sich ein Widerspruch lohnen, etwa wenn beide Eltern berufstätig oder Alleinerziehende betroffen sind. Auch alternative Angebote freier Träger oder Betreuungsvereine können helfen, Betreuungslücken zu schließen. Entscheidend bleibt jedoch oft der Einzelfall.</p>
<p><b>Darf eine Schule das Elterntaxi verbieten?<br />
</b>Mit dem Schulstart füllen sich morgens wieder Straßen und Schulvorplätze. Viele Eltern bringen ihre Kinder direkt bis vor das Schultor. Das ist zwar gut gemeint, sorgt aber häufig für unübersichtliche und gefährliche Verkehrssituationen. Rein rechtlich gesehen hängt laut ARAG Experten ein Verbot des elterlichen Shuttledienstes davon ab, wie der Verkehr vor der Schule geregelt ist. Gibt es nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechende Halteverbotsschilder und Sperrflächen, sollte die Schule eigentlich nicht einmal darauf hinweisen müssen. Denn die StVO ist natürlich immer einzuhalten. Gibt es keine offizielle Regelung, ist so eine entsprechende Aufforderung der Schule, auf Chauffeurdienste zu verzichten, nur als Bitte oder Empfehlung zu verstehen, und damit nicht bindend.</p>
<p><b>Ab wann dürfen Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren?<br />
</b>Viele Kinder möchten möglichst schnell mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Eltern sollten dabei jedoch nicht nur auf das Alter achten, sondern vor allem auf die Verkehrssicherheit und das Verhalten ihres Kindes im Straßenverkehr. Grundschulkinder sind mit komplexen Verkehrssituationen oft noch überfordert. Die ARAG Experten empfehlen deshalb, Kinder erst etwa ab neun oder zehn Jahren alleine mit dem Rad fahren zu lassen, vorausgesetzt, sie beherrschen das Fahrrad sicher. Viele Schulen bieten im Rahmen des Sachunterrichts einen Fahrradführerschein oder eine vergleichbare Verkehrsschulung an. Wenn die Schule selbst kein solches „Fahrsicherheitstraining“ für Kids auf Rädern anbietet, können Eltern auch bei der Polizei oder einem Fahrradclub in der Nähe anfragen.</p>
<p><b>Wie sind Kinder auf dem Schulweg versichert?<br />
</b>Grundsätzlich stehen Kinder während des Unterrichts, auf dem Schulweg und bei vielen schulischen Veranstaltungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Bundessozialgericht (BSG), Az.: B 2 U 8/16 R). Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der direkte Schulweg genutzt werden sollte. Größere Umwege oder private Abstecher können unter Umständen den Versicherungsschutz gefährden.</p>
<p>Vor allem bei jüngeren ABC-Schützen kann aber auch ein unfreiwilliger Umweg versichert sein. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem ein achtjähriger Junge mit dem Schulbus zwei Haltestellen zu weit gefahren war. Auf dem Rückweg zu Fuß wurde er von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband lehnte die Kostenübernahme ab, da sich der Junge während des Unfalls nicht auf dem direkten Weg zwischen Schule und seinem Zuhause befand. Doch die Richter waren der Ansicht, dass ein Achtjähriger nicht über die nötige Einsichtsfähigkeit und Reife verfüge, um immer den kürzesten Weg nach Hause zu nehmen (BSG, Az.: B 2 U 29/06 R).</p>
<p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?<br />
Dann schauen Sie im <a href="https://www.arag.com/de/newsroom/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">ARAG newsroom</a> vorbei.</div>
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