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	<title>Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Autor bei Presse-Blog</title>
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	<title>Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Autor bei Presse-Blog</title>
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		<title>BGH verurteilt VW im Abgasskandal zu Schadensersatz</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2020/05/25/bgh-verurteilt-vw-im-abgasskandal-zu-schadensersatz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 May 2020 14:10:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Im VW-Abgasskandal ist es heute zum ersten Urteil des Bundesgerichtshofs gekommen. Erwartungsgemäß hat der BGH mit Urteil vom 25. Mai 2020 Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt (Az.: VI ZR 252/19). Eine Überraschung ist das Urteil nicht. Denn <a href="https://www.presse-blog.com/2020/05/25/bgh-verurteilt-vw-im-abgasskandal-zu-schadensersatz/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/05/25/bgh-verurteilt-vw-im-abgasskandal-zu-schadensersatz/" data-wpel-link="internal">BGH verurteilt VW im Abgasskandal zu Schadensersatz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Im VW-Abgasskandal ist es heute zum ersten Urteil des Bundesgerichtshofs gekommen. Erwartungsgemäß hat der BGH mit Urteil vom 25. Mai 2020 Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt (Az.: VI ZR 252/19).</p>
<p>Eine Überraschung ist das Urteil nicht. Denn einerseits hatten schon vor dem BGH zahlreiche Landgerichte und Oberlandesgerichte VW aufgrund der Abgasmanipulationen zum Schadensersatz verurteilt und andererseits hatte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters bereits in der mündlichen Verhandlung vor rund drei Wochen deutlich zu erkennen gegeben, dass er die Argumente des Autobauers größtenteils für unzulässig hält und VW wohl zum Schadensersatz verurteilen wird.</p>
<p>Genauso ist es jetzt gekommen. In dem Verfahren vor dem höchsten deutschen Zivilgericht ging es um die Klage eines Verbrauchers, der im Januar 2014 für rund 31.500 Euro einen VW Sharan mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 als Gebrauchtwagen gekauft hatte. Er habe bewusst ein umweltfreundliches Auto kaufen wollen, gab er an. Doch als der Abgasskandal bekannt wurde, fühlte er sich verschaukelt. Daher machte er Schadensersatzansprüche geltend.</p>
<p>Seine Klage hatte in zweiter Instanz vor dem OLG Koblenz Erfolg. VW müsse das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. VW hätte demnach noch rund 25.600 Euro zahlen müssen. Gegen dieses Urteil legten beiden Seiten Revision ein, der Kläger verlangte den vollen Kaufpreis – also ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung. VW vertrat die Auffassung, dass überhaupt kein Schaden entstanden sei.</p>
<p>Der BGH bestätigte nun das Urteil des OLG Koblenz weitgehend. Dabei machten die Karlsruher deutlich, dass VW durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sittenwidrig gehandelt habe und sich das Verhalten seiner Mitarbeiter auch zurechnen lassen muss. Der Schaden sei dem Kläger schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, denn es könne davon ausgegangen werden, dass er den Wagen bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse VW den Kaufpreis erstatten. Für die gefahrenen Kilometer dürfe Volkswagen allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen, so der BGH.</p>
<p>„Die Auffassung des BGH, dass VW eine Nutzungsentschädigung anrechnen darf, ist ein kleiner Wermutstropfen und rechtlich auch umstritten. Dennoch ist es natürlich erfreulich, dass im Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 endlich Rechtssicherheit eingetreten ist und die Schadensersatzansprüche der geschädigten Käufer durchgesetzt werden können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte. Noch mehr als 60.000 Verfahren sind zum Abgasskandal anhängig.</p>
<p>Für diese Verfahren ist das Urteil des BGH natürlich wegweisend. Es dürfte aber auch darüber hinaus wirken. Im Abgasskandal geht es auch um Schadensersatzansprüche bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren oder dem Nachfolgeaggregat des Typs EA 288. Zudem rücken auch andere Hersteller wie Mercedes in den Fokus, die bei der Abgasreinigung z.B. sog. thermische Fenster genutzt haben.</p>
<p>„Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hat erst Ende April deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen für grundsätzlich unzulässig hält, wenn sie zu einem erhöhten Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr führen. Diese Einschätzung und das heutige Urteil des BGH dürften auch hier den Weg für Schadensersatzansprüche frei gemacht haben“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.</p>
<p>Mehr Informationen: <a href="https://www.diesel-abgasskandal.de/" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">https://www.diesel-abgasskandal.de/</a></div>
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<div>Über CLLB Rechtsanw&auml;lte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
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<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB<br />
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/05/25/bgh-verurteilt-vw-im-abgasskandal-zu-schadensersatz/" data-wpel-link="internal">BGH verurteilt VW im Abgasskandal zu Schadensersatz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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		<title>LG Stuttgart verurteilt Daimler zu Schadensersatz bei Mercedes GLC 220d</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2020/05/19/lg-stuttgart-verurteilt-daimler-zu-schadensersatz-bei-mercedes-glc-220d/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2020 15:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hat das Landgericht Stuttgart Daimler im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt. Der Kläger kann gegen Rückgabe seines Mercedes GLC 220d die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Stuttgart mit <a href="https://www.presse-blog.com/2020/05/19/lg-stuttgart-verurteilt-daimler-zu-schadensersatz-bei-mercedes-glc-220d/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/05/19/lg-stuttgart-verurteilt-daimler-zu-schadensersatz-bei-mercedes-glc-220d/" data-wpel-link="internal">LG Stuttgart verurteilt Daimler zu Schadensersatz bei Mercedes GLC 220d</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hat das Landgericht Stuttgart Daimler im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt. Der Kläger kann gegen Rückgabe seines Mercedes GLC 220d die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Stuttgart mit Urteil vom 21.04.2020 (Az.: 23 O 81/19).</p>
<p>„Das Gericht ist davon ausgegangen, dass Daimler mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung bei dem Fahrzeug verwendet hat. Dies habe die Daimler AG im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast auch nicht widerlegt. Daher sei sie zum Schadensersatz verpflichtet“, erklärt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte, der das Urteil für seinen Mandanten erstritten hat.</p>
<p>Der Kläger hatte den Mercedes GLC 220d 4Matic mit dem Dieselmotor OM651 im April 2016 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 4.300 km für 47.350 Euro gekauft. Neben einem SCR-Katalysator und AdBlue-Tank wird bei dem Fahrzeug bei der Abgasreinigung auch ein sog. Thermofenster verwendet, dass dafür sorgt, dass die Abgasrückführung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert wird.</p>
<p>Nach dem verpflichtenden Rückruf des Modells wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung ließ der Kläger zwar das Software-Update aufspielen, machte im Februar 2019 aber auch Schadensersatzansprüche geltend.</p>
<p>Das LG Stuttgart gab der Klage weitgehend statt. Daimler habe in dem Fahrzeug mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger daher Anspruch auf Schadensersatz, so das Gericht.</p>
<p>Laut der Verordnung VO 715/2007/EG müsse ein Hersteller ein Fahrzeug so ausrüsten, dass die Emissionsgrenzwerte nicht nur im Prüfmodus, sondern auch unter normalen Betriebsbedingungen eingehalten werden. Abschalteinrichtungen, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems reduzieren, seien daher unzulässig und nur in engen Ausnahmen erlaubt, führte das LG Stuttgart aus.</p>
<p>Da das KBA keine technischen Details zu den Gründen des verpflichtenden Rückrufs veröffentlicht habe, sei es dem Kläger nicht möglich detailliert vorzutragen, welche konkrete Steuerungsfunktion Gegenstand des Rückrufs war und wie diese wirkt. Für Daimler sei es hingegen ein Leichtes, hierzu Angaben zu machen. Dem sei der Autobauer im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast aber nicht nachgekommen, so das Gericht. Daimler habe zwar vorgetragen, dass das KBA eine optimierte Aussteuerung der komplementären Berechnungsmodelle zum Betrieb des SCR-Katalysators gefordert habe, es sei aber unklar geblieben, was die Behörde konkret beanstandet habe und deshalb den Rückruf angeordnet hat, so das LG Stuttgart weiter.</p>
<p>Da Daimler kein Licht ins Dunkel gebracht habe, könne das Gericht auch nicht ansatzweise nachvollziehen, ob die Einwände des Autobauers gegen den Rückruf berechtigt sind. Daher sei davon auszugehen, dass Daimler zumindest im Hinblick auf das SCR-System eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat.</p>
<p>Ein Käufer dürfe davon ausgehen, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht und auch nicht nachträglich der Entzug der Typengenehmigung droht. Daher liege es nahe, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Der Schaden sei ihm schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und lasse sich auch nicht durch ein Software-Update beseitigen. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse Daimler daher den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.</p>
<p>„Dieses Urteil wird auch durch die Einschätzung der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston zu Abschalteinrichtungen vom 30. April gestärkt. Sie erklärte, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem erhöhten Emissionsausstoß im normalen Straßenverkehr führen. Zudem hat auch den BGH Mercedes-Kunden mit Beschluss vom 28. Januar 2020 den Rücken gestärkt. Angesichts dieser Entwicklung sind die Chancen Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen, noch einmal erheblich gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Braun.</p>
<p>Mehr Informationen: <a href="https://www.diesel-abgasskandal.de/mercedes-abgasskandal/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.diesel-abgasskandal.de/mercedes-abgasskandal/</a></div>
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<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/05/19/lg-stuttgart-verurteilt-daimler-zu-schadensersatz-bei-mercedes-glc-220d/" data-wpel-link="internal">LG Stuttgart verurteilt Daimler zu Schadensersatz bei Mercedes GLC 220d</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Abgasskandal: OLG Stuttgart verurteilt VW zu Schadensersatz – Ansprüche nicht verjährt</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2020/05/19/abgasskandal-olg-stuttgart-verurteilt-vw-zu-schadensersatz-ansprueche-nicht-verjaehrt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2020 09:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[abschalteinrichtung]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2020/05/19/abgasskandal-olg-stuttgart-verurteilt-vw-zu-schadensersatz-ansprueche-nicht-verjaehrt/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der 7. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat keine Zweifel gelassen: VW hat sich im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadensersatzpflichtig gemacht, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 30. April 2020 (Az. 7 U 470/19). Zudem entschied der Senat, dass <a href="https://www.presse-blog.com/2020/05/19/abgasskandal-olg-stuttgart-verurteilt-vw-zu-schadensersatz-ansprueche-nicht-verjaehrt/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/05/19/abgasskandal-olg-stuttgart-verurteilt-vw-zu-schadensersatz-ansprueche-nicht-verjaehrt/" data-wpel-link="internal">Abgasskandal: OLG Stuttgart verurteilt VW zu Schadensersatz – Ansprüche nicht verjährt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der 7. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat keine Zweifel gelassen: VW hat sich im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadensersatzpflichtig gemacht, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 30. April 2020 (Az. 7 U 470/19). Zudem entschied der Senat, dass die Schadensersatzansprüche auch noch nicht verjährt seien.</p>
<p>Die Kläger hatten im Jahr 2012 einen VW Sharan als Neuwagen für rund 35.000 Euro gekauft. Unter der Haube steckt bei dem Fahrzeug der Dieselmotor des Typs EA 189, der wie sich im September 2015 herausstellte, im großen Stil von Abgasmanipulationen betroffen ist. Die Folgen sind bekannt: Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt und die Installation eines Software-Updates.</p>
<p>Die Kläger ließen das Update zwar aufspielen, machten im Februar 2019 aber auch Schadensersatzansprüche geltend. Das OLG Stuttgart gab den Klägern Recht. VW habe das Fahrzeug unter Geheimhaltung der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. So sei nur vorgetäuscht worden, dass die Emissionswerte eingehalten werden. Tatsächlich wurden die Grenzwerte überschritten, so dass der Entzug der Zulassung des Fahrzeuges gedroht habe, so das OLG. Die Täuschung sei auch kausal für die Kaufentscheidung der Kläger gewesen, denen schon durch Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden sei.</p>
<p>Weiter führte das Gericht aus, dass VW auch sittenwidrig gehandelt habe. Aus Profitstreben seien Behörden und potenzielle Kunden getäuscht worden. Die Schädigung der Kunden und der Umwelt sei dabei in Kauf genommen worden. Das Verhalten von VW sei daher als besonders verwerflich und sittenwidrig zu beurteilen. Zudem sei ein Schädigungsvorsatz und die Kenntnis der Sittenwidrigkeit begründenden Umstände gegeben. VW sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Daran ändere auch das Aufspielen eines Software-Updates nichts. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse VW den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Unterm Strich erhalten die Kläger knapp 25.000 Euro plus Zinsen.</p>
<p>So wie das OLG Stuttgart haben inzwischen die meisten Landgerichte und auch Oberlandesgerichte entschieden, dass VW im Abgasskandal zu Schadensersatz verpflichtet ist. „Bemerkenswert ist aber, dass der 7. Zivilsenat des OLG Stuttgart klarstellte, dass die Ansprüche auch bei Klageerhebung 2019 nicht verjährt sind. Denn die dreijährige Verjährungsfrist habe frühestens Ende 2016 begonnen. Möglicherweise sogar später, so dass immer noch Schadensersatzklagen möglich sind“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.</p>
<p>Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kläger Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat. Das sei nicht bereits 2015 der Fall gewesen, stellte der Senat klar. Weder die Ad-hoc-Meldung von VW vom 22.09.2015 zu den Abgasmanipulationen, noch die folgende Berichterstattung in den Medien lasse auf eine Kenntnis der Kläger schließen. Es liege auch keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Kläger auf einer von VW eingerichteten Plattform im Internet die Betroffenheit seines Fahrzeugs nicht überprüft habe. Zu diesem Zeitpunkt habe sich trotz der Medienberichterstattung ein aktives Bemühen um die Feststellung der Betroffenheit des eigenen Fahrzeugs noch nicht aufgedrängt. Die Verjährung habe daher frühestens Ende 2016 begonnen, so das OLG Stuttgart.</p>
<p>„Andere Gerichte sehen den Beginn der Verjährung sogar noch später. Die Verjährung beginne erst, wenn die Rechtslage eindeutig geklärt ist, also z.B. nach einem Urteil des BGH. Bisher hat der BGH im Abgasskandal allerdings noch nicht entschieden. Sein erstes Urteil wird erst am 25. Mai erwartet und wird mit großer Wahrscheinlichkeit verbraucherfreundlich ausfallen“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.</p>
<p>Mehr Informationen: <a href="https://www.diesel-abgasskandal.de/" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">https://www.diesel-abgasskandal.de/</a></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/05/19/abgasskandal-olg-stuttgart-verurteilt-vw-zu-schadensersatz-ansprueche-nicht-verjaehrt/" data-wpel-link="internal">Abgasskandal: OLG Stuttgart verurteilt VW zu Schadensersatz – Ansprüche nicht verjährt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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		<title>BGH verkündet Urteil im VW-Abgasskandal am 25. Mai</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2020/05/15/bgh-verkuendet-urteil-im-vw-abgasskandal-am-25-mai/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 May 2020 13:07:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[??gebrauchtwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Abgasskandal]]></category>
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		<category><![CDATA[volkswagen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2020/05/15/bgh-verkuendet-urteil-im-vw-abgasskandal-am-25-mai/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Am 25. Mai 2020 ist es (endlich) soweit. Dann wird der Bundesgerichthof zu ersten Mal ein Urteil im VW-Abgasskandal gegen VW wegen Schadensersatzes sprechen. Alles andere als eine Verurteilung von VW zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wäre eine faustdicke <a href="https://www.presse-blog.com/2020/05/15/bgh-verkuendet-urteil-im-vw-abgasskandal-am-25-mai/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/05/15/bgh-verkuendet-urteil-im-vw-abgasskandal-am-25-mai/" data-wpel-link="internal">BGH verkündet Urteil im VW-Abgasskandal am 25. Mai</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Am 25. Mai 2020 ist es (endlich) soweit. Dann wird der Bundesgerichthof zu ersten Mal ein Urteil im VW-Abgasskandal gegen VW wegen Schadensersatzes sprechen. Alles andere als eine Verurteilung von VW zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wäre eine faustdicke Überraschung.</p>
<p>In dem Verfahren zum Aktenzeichen VI ZR 252/19 hatte der BGH seine vorläufige Einschätzung bereits am 5. Mai bekannt gegeben. Danach ist klar, dass VW schlechte Karten hat. Die Argumente des Autobauers, dass durch die Abgasmanipulation kein Schaden entstanden sei und wenn doch, dieser durch die Installation eines Software-Updates beseitigt worden sei, überzeugten den Vorsitzenden Richter Seiters offenbar nicht. Er ließ durchblicken, dass er VW für schadensersatzpflichtig hält und der Schaden schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden ist. Der BGH ist offensichtlich der Auffassung, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen erst gar nicht gekauft hätte.</p>
<p>Konkret geht es in dem Fall um einen vom Dieselskandal betroffenen VW Sharan, den der Kläger 2014 als Gebrauchtwagen bei einem Händler erworben hatte. Als der Dieselskandal im Herbst 2015 bekannt wurde, sah er sich von Volkswagen getäuscht und machte Schadensersatzansprüche geltend.</p>
<p>Das OLG Koblenz sprach ihm Schadensersatz zu. Der Kaufvertrag müsse rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse VW den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Gegen dieses Urteil legten beiden Seiten Revision ein, der Kläger verlangte den vollen Kaufpreis – also ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung.</p>
<p>In diesem Punkt wird er voraussichtlich keinen Erfolg haben. Es spricht vieles dafür, dass der BGH das Urteil des OLG Koblenz weitgehend bestätigen wird. Heißt: VW ist zwar schadensersatzpflichtig, hat aber Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung. „Mit einem Urteil des BGH tritt nach fast fünf Jahren  endlich Rechtssicherheit im Abgasskandal ein. Dann steht mit großer Wahrscheinlichkeit fest, dass die geschädigten Käufer Anspruch auf Schadensersatz haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte. Noch ein wichtiger Punkt: Diese Schadensersatzansprüche bestehen auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens. So war der Sachverhalt zumindest in dem Verfahren vor dem BGH.</p>
<p>Mit dem Urteil sind noch nicht alle strittigen Fragen im Abgasskandal geklärt. Aspekte des Verjährungsbeginns oder des Anspruchs auf Deliktzinsen ab Kaufpreiszahlung müssen noch geklärt werden. Im Sommer sind noch weitere Verfahren zum Abgasskandal am BGH terminiert.</p>
<p>Rechtsanwalt Dr. Leitz ist sicher, dass eine verbraucherfreundliche Entscheidung des BGH wegweisend für weitere Verfahren sein wird: „Dabei geht es nicht nur um den Motor des Typs EA 189, sondern auch um 3-Liter-Dieselmotoren, das Nachfolgemodell EA 288 oder auch um Fahrzeuge anderer Hersteller, bei denen z.B. Thermofenster bei der Abgasreinigung verwendet werden. Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hat erst Ende April deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen für grundsätzlich unzulässig hält, wenn sie zu einem erhöhten Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr führen.“</p>
<p>Mehr Informationen: <a href="https://www.diesel-abgasskandal.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.diesel-abgasskandal.de/</a></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/05/15/bgh-verkuendet-urteil-im-vw-abgasskandal-am-25-mai/" data-wpel-link="internal">BGH verkündet Urteil im VW-Abgasskandal am 25. Mai</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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		<title>Abgasskandal: EuGH-Generalanwältin bringt auch Daimler in Bedrängnis</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2020/05/05/abgasskandal-eugh-generalanwaeltin-bringt-auch-daimler-in-bedraengnis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 May 2020 08:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Abgasskandal]]></category>
		<category><![CDATA[abschalteinrichtung]]></category>
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		<category><![CDATA[agr]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Abschalteinrichtungen, die die Wirkungen von Emissionskontrollsystem verringern, verstoßen gegen europäisches Recht und sind unzulässig. Generalanwältin Eleanor Sharpston hat in ihrem Schlussantrag deutliche Worte im Abgasskandal gefunden. Sollte der EuGH in dem Verfahren zum Aktenzeichen C-693/18 dem Antrag der Generalanwältin folgen, <a href="https://www.presse-blog.com/2020/05/05/abgasskandal-eugh-generalanwaeltin-bringt-auch-daimler-in-bedraengnis/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/05/05/abgasskandal-eugh-generalanwaeltin-bringt-auch-daimler-in-bedraengnis/" data-wpel-link="internal">Abgasskandal: EuGH-Generalanwältin bringt auch Daimler in Bedrängnis</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Abschalteinrichtungen, die die Wirkungen von Emissionskontrollsystem verringern, verstoßen gegen europäisches Recht und sind unzulässig. Generalanwältin Eleanor Sharpston hat in ihrem Schlussantrag deutliche Worte im Abgasskandal gefunden. Sollte der EuGH in dem Verfahren zum Aktenzeichen C-693/18 dem Antrag der Generalanwältin folgen, wäre dies nicht nur ein harter Schlag für VW, sondern auch für viele andere Autohersteller wie Daimler.</p>
<p>Auch wenn es in dem Verfahren vor dem EuGH um einen VW mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189 geht, reicht die Einschätzung der Generalanwältin viel weiter. Denn nicht nur das von VW beim EA 189 verwendete sog. AGR-System ist nach Auffassung der Generalanwältin eine unzulässige Abschalteinrichtung. Vielmehr seien Abschalteinrichtungen grundsätzlich illegal, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen.</p>
<p>Damit kommen auch andere Funktionen wie das Thermofenster, bei dem die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert bzw. ganz abgeschaltet wird, ins Spiel. Daimler benutzt diese Funktion bei zahlreichen Mercedes-Modellen und begründet dies damit, dass dies aus Motorschutzgründen notwendig sei, beispielsweise um den Motor vor Versottung zu schützen. „Mit dieser Argumentation kommt Daimler nicht mehr durch. Die Generalanwältin machte klar, dass Abschaltfunktionen nur in ganz engen Ausnahmen zulässig sind, etwa um den Motor vor unmittelbaren oder plötzlichen Schäden zu schützen, nicht aber vor Verschleiß oder Verschmutzung. Thermofenster, die schon bei Temperaturen, die über viele Wochen im Jahr üblich sind, für eine Reduzierung der Abgasreinigung sorgen, gehören nicht zu diesen Ausnahmen“, erklärt Rechtanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte.</p>
<p>Die Generalanwältin führte aus, dass eine Abschalteinrichtung vorliegt, wenn durch dieses Konstruktionsteil Parameter wie beispielsweise Temperatur erkannt werden und die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems im realen Fahrbetrieb verändert wird. Rechtsanwalt Braun: „Das ist bei Thermofenstern der Fall. Hier kann die Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Temperatur reduziert werden.“</p>
<p>Zudem stellte die Generalanwältin klar, dass die Autohersteller nach der Verordnung Nr. 715/2007 dafür sorgen müssen, dass die Grenzwerte für den Emissionsausstoß während des gesamten normalen Betriebs eingehalten werden. „Auch das ist bei Thermofenstern nicht der Fall“, so Rechtsanwalt Braun.</p>
<p>Die Chancen, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen Daimler durchzusetzen, sind damit weiter gestiegen. Der Bundesgerichtshof hatte Mercedes-Kunden bereits mit Beschluss vom 28. Januar 2020 den Rücken gestärkt (Az.: VIII ZR 57/19). Der BGH hatte klargestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung auch dann vorliegen kann, wenn es keinen Rückruf des Fahrzeugs durch das Kraftfahrt-Bundesamt gibt. Der Rückruf sei keine Voraussetzung. Auch der Kläger müsse nicht im Detail darstellen können, wie die Abschalteinrichtung funktioniert. Er reiche, wenn er hinreichende Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung liefert. Dann müsse das Gericht dem Kläger auch Gehör schenken und dürfe z.B. ein Sachverständigengutachten nicht ablehnen.</p>
<p>„Damit hat der BGH die Beweisführung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Daimler bereits erheblich erleichtert. Nach den deutlichen Ausführungen der EuGH-Generalanwältin sind die Chancen auf Durchsetzung der Schadensersatzansprüche noch einmal wesentlich gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Braun.</p>
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		<title>EuGH-Generalanwältin im Abgasskandal – Abschalteinrichtungen sind unzulässig</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2020/05/04/eugh-generalanwaeltin-im-abgasskandal-abschalteinrichtungen-sind-unzulaessig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 May 2020 08:01:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Abgasskandal]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Abschalteinrichtungen, die dazu führen, dass die Grenzwerte beim Emissionsausstoß überschritten werden, sind unzulässig. Das stellte EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Schlussantrag am 30. April unmissverständlich klar. Folgen die Richter am EuGH in dem Verfahren zum Aktenzeichen C-693/18 ihrer Einschätzung (was <a href="https://www.presse-blog.com/2020/05/04/eugh-generalanwaeltin-im-abgasskandal-abschalteinrichtungen-sind-unzulaessig/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Abschalteinrichtungen, die dazu führen, dass die Grenzwerte beim Emissionsausstoß überschritten werden, sind unzulässig. Das stellte EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Schlussantrag am 30. April unmissverständlich klar. Folgen die Richter am EuGH in dem Verfahren zum Aktenzeichen C-693/18 ihrer Einschätzung (was sie aller Regel tun), bricht im Abgasskandal ein ganz neues Kapitel an.</p>
<p>„Nicht nur VW-Kunden, sondern auch die Käufer anderer Marken hätten dann gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte. In dem Fall vor dem EuGH geht es zwar um einen VW mit dem Dieselmotor EA 189. Doch die Einschätzung der Generalanwältin geht über die Abgasmanipulationen bei dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor EA 189 weit hinaus. „Demzufolge wären auch viele andere Dieselmotoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung, beispielsweise Thermofenster, ausgestattet“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Leitz. Noch liegt nur die Einschätzung der Generalanwältin vor. Das Urteil des EuGH steht noch aus. Es wäre nicht überraschend, wenn die Richter der Generalanwältin folgen.</p>
<p>Wie die Generalanwältin ausführte, seien Abschalteinrichtungen, die zu einer Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems führen, nach der Verordnung Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen davon seien nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Diese Ausnahmen seien aber eng auszulegen und nur möglich, wenn der Motor vor dem Eintreten von unmittelbaren und plötzlichen Schäden geschützt werden müsste, stellte die Generalanwältin klar. Der Schutz des Motors vor Verschleiß oder Verschmutzung sei von der Ausnahmeregelung nicht erfasst.</p>
<p>Außerdem führte die Generalanwältin aus, dass die Automobilhersteller dafür sorgen müssten, dass ihre Fahrzeuge die Grenzwerte bei den Emissionen im normalen Betrieb und nicht nur im Prüfmodus einhalten. Dies impliziere auch, dass die Fahrzeuge unter Einhaltung dieser Grenzwerte sicher zu funktionieren haben.</p>
<p>Dass die Generalanwältin zu der Auffassung kommt, dass VW beim Motor EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat, durfte erwartet werden. Nun hat die Generalanwältin die Autoindustrie mit ihrer Einschätzung aber noch viel empfindlicher getroffen und Abschalteinrichtungen für grundsätzlich unzulässig erklärt, wenn sie dazu führen, dass Grenzwerte beim Schadstoffausstoß nicht eingehalten werden.</p>
<p>„Mithin können die Autobauer nicht mehr argumentieren, dass Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden müssen oder Thermofenster aus Motorschutzgründen nötig sind. Die Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, sind damit deutlich gestiegen; nicht nur bei Fahrzeugen aus dem VW-Konzern, sondern auch bei Dieselmodellen von Mercedes oder BMW“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.</p>
<p>Mehr Informationen: <a href="https://www.diesel-abgasskandal.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.diesel-abgasskandal.de/</a></div>
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<div>Über CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
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		<title>V + GmbH &#038; Co. Fonds 1, 2 und 3 KG i.L.: Fondsgesellschaft fordert ausstehende Raten</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2020/04/15/v-gmbh-co-fonds-1-2-und-3-kg-i-l-fondsgesellschaft-fordert-ausstehende-raten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Apr 2020 08:25:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2020/04/15/v-gmbh-co-fonds-1-2-und-3-kg-i-l-fondsgesellschaft-fordert-ausstehende-raten/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Zahlreiche Anleger der V + GmbH &#38; Co. Fonds 1 KG i.L. haben in den letzten Tagen Zahlungsaufforderungen der Rechtsanwaltskanzlei Pforr erhalten. Entsprechende Aufforderungen sollen auch an die Anleger der V + GmbH &#38; Co. Fonds 2 KG und der <a href="https://www.presse-blog.com/2020/04/15/v-gmbh-co-fonds-1-2-und-3-kg-i-l-fondsgesellschaft-fordert-ausstehende-raten/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/04/15/v-gmbh-co-fonds-1-2-und-3-kg-i-l-fondsgesellschaft-fordert-ausstehende-raten/" data-wpel-link="internal">V + GmbH &amp; Co. Fonds 1, 2 und 3 KG i.L.: Fondsgesellschaft fordert ausstehende Raten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Zahlreiche Anleger der V + GmbH &amp; Co. Fonds 1 KG i.L. haben in den letzten Tagen Zahlungsaufforderungen der Rechtsanwaltskanzlei Pforr erhalten. Entsprechende Aufforderungen sollen auch an die Anleger der V + GmbH &amp; Co. Fonds 2 KG und der der V + GmbH &amp; Co. Fonds 3 KG verschickt werden.</p>
<p>Die sich in Liquidation befindlichen Fondsgesellschaften haben eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt gegen Anleger vorzugehen, die eine Ratenzahlungsverpflichtung eingegangen waren. Gefordert werden nicht nur die fällig gewordenen Raten sondern die gesamte noch ausstehende Zeichnungssumme auf einmal.</p>
<p>Offensichtlich möchte der Fonds möglichst schnell zu einer Einigung gelangen und unterbreitet den Anlegern der V + GmbH &amp; Co. Fonds 1 KG daher auch gleich ein Vergleichsangebot. Das Angebot sieht einen „<i>Nachlass von 21 %“</i> auf die geforderte Zahlung vor. Weiter sollen die Anleger auf eine Schlusszahlung des Fonds verzichten, d.h. das gesamte eingezahlte Kapital wäre mit dem Verglich endgültig verloren</p>
<p>Die auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die nicht nur zahlreiche Anleger der V + GmbH &amp; Co. Fonds 1 bis 3 KG i.L. in Gerichtsverfahren gegen Anlageberater und Gründungsgesellschafter vertritt sondern auch bereits zahlreiche Anleger der Venture Plus GmbH &amp; Co. Fonds 4 KG rechtlich betreut, von denen der Fonds ebenfalls die ausstehenden Raten einfordert, hilft Betroffenen bei der Wahrung ihrer Rechte.</p>
<p>Die Rechtslage ist nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte keineswegs so eindeutig, wie es das Anwaltsscheiben darstellen will. „Vielmehr gehen wir davon aus“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München Berlin, „dass die geltend gemachten Ansprüche in vielen Fällen nicht oder nicht in der geforderten Höhe durchsetzbar sind.“ Rechtsanwalt Alexander Kainz rät daher allen betroffenen Anlegern keinesfalls vorschnelle Zahlungen zu leisten, sondern die Ansprüche von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei prüfen zu lassen.</p>
<p>Sofern der Erwerb der Fondsbeteiligung, wie es insbesondere bei der Beteiligung an der V + GmbH &amp; Co. Fonds 3 KG nicht selten der Fall ist,  noch keine zehn Jahre zurückliegt, lohnt es sich in vielen Fällen Schadenersatzansprüche gegen Dritte, wie z.B. gegen Anlageberater einer näheren Prüfung zu unterziehen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte kann bei der Durchsetzung dieser Ansprüche schon zahlreiche Erfolge vorweisen. So hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für von ihr vertretene Anleger positive gerichtliche Entscheidungen gegen Berater und/oder Gründungsgesellschafter erwirkt. Weiter konnten bereits zahlreiche  Vergleiche für Anleger geschlossen werden, die in oben genannte Fonds investiert hatten. Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche erhält der Anleger das gesamte eingezahlte Kapital zurück und wird von weiteren, etwaigen Nachzahlungen auf die Beteiligung freigestellt. Im Gegenzug muss er nur die Rechte aus der Beteiligung an den Berater übertragen.</p></div>
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<div>Über CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
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</ul></div>
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            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---2/794845.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/04/15/v-gmbh-co-fonds-1-2-und-3-kg-i-l-fondsgesellschaft-fordert-ausstehende-raten/" data-wpel-link="internal">V + GmbH &amp; Co. Fonds 1, 2 und 3 KG i.L.: Fondsgesellschaft fordert ausstehende Raten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Was tun, wenn die Private Krankenversicherung die Kosten für die Schlafapnoe Heilbehandlung nicht übernimmt?</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2020/04/08/was-tun-wenn-die-private-krankenversicherung-die-kosten-fuer-die-schlafapnoe-heilbehandlung-nicht-uebernimmt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Apr 2020 13:24:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[ahi]]></category>
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		<category><![CDATA[schlafapnoe]]></category>
		<category><![CDATA[schlaganfall]]></category>
		<category><![CDATA[universität]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2020/04/08/was-tun-wenn-die-private-krankenversicherung-die-kosten-fuer-die-schlafapnoe-heilbehandlung-nicht-uebernimmt/</guid>

					<description><![CDATA[<p>München, Berlin, 07.04.2020 Schlafapnoe Patienten, die sich für eine nachhaltige Heilbehandlung mittels Operation entschieden haben, haben oft Schwierigkeiten von ihren Krankenkassen eine Kostenübernahme zu erhalten. Sollte eine Vorfinanzierung der Behandlungskosten nicht möglich sein, empfiehlt es sich nach Prüfung des Einzelfalls <a href="https://www.presse-blog.com/2020/04/08/was-tun-wenn-die-private-krankenversicherung-die-kosten-fuer-die-schlafapnoe-heilbehandlung-nicht-uebernimmt/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/04/08/was-tun-wenn-die-private-krankenversicherung-die-kosten-fuer-die-schlafapnoe-heilbehandlung-nicht-uebernimmt/" data-wpel-link="internal">Was tun, wenn die Private Krankenversicherung die Kosten für die Schlafapnoe Heilbehandlung nicht übernimmt?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">München, Berlin, 07.04.2020</p>
<p>Schlafapnoe Patienten, die sich für eine nachhaltige Heilbehandlung mittels Operation entschieden haben, haben oft Schwierigkeiten von ihren Krankenkassen eine Kostenübernahme zu erhalten.</p>
<p>Sollte eine Vorfinanzierung der Behandlungskosten nicht möglich sein, empfiehlt es sich nach Prüfung des Einzelfalls eine sog. Feststellungsklage gegen die eigene Versicherung einzureichen.</p>
<p>Die Feststellungsklage klärt dann im Verhältnis zwischen dem Patienten und der Versicherung rechtsverbindlich, ob eine Kostenübernahmeverpflichtung der Versicherung besteht.</p>
<p>Die Feststellungsklage ist immer dann möglich, wenn die Behandlungskosten von Seiten des Patienten / Versicherungsnehmers noch nicht bezahlt sind und die Operation noch nicht durchgeführt wurde.</p>
<p>In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten eines solchen Verfahrens, so dass dieses für viele Versicherungsnehmer im Ergebnis ohne Aufwendung weiterer Kosten geführt werden kann.</p>
<p>Die meisten Rechtsanwälte stellen die entsprechenden Deckungsanfragen bei den Rechtsschutzversicherungen ohne weitere Kosten und damit im Ergebnis für den Versicherungsnehmer kostenfrei.</p>
<p>Erfolgsaussichten</p>
<p>Verweigert die Versicherung nach der operativen Therapie die Kostenerstattung kann der betroffene Patient eine entsprechende Leistungsklage einreichen, mit dem Ziel, dass die Versicherung zur Übernahme der Kosten für die Operation verurteilt wird.</p>
<p>Hierbei unterstützen auch Berater, wie  <a href="https://schlafapneo-heilen.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://schlafapneo-heilen.de</a> Patienten zu deren Rückfragen.</p>
<p>„Die Erfolgsaussichten für Privatpatienten einen derartigen Prozess zu gewinnen schätzen wir nach der derzeitigen Rechtslage gut ein,“ erklärt ein Sprecher der Kanzlei CLLB. „Denn Private Krankenversicherungen sind grundsätzlich verpflichtet medizinisch notwendige Heilbehandlungen zu erstatten, so CLLB weiter.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat zuletzt in seinem Urteil vom 29.03.2017 – IV ZR 533/15 die Rechte der privat versicherten Patienten für den Fall der Behandlung von Fehlsichtigkeiten gestärkt.</p>
<p>Die Richter des BGH stellten in ihrer Entscheidung klar, dass eine Fehlsichtigkeit (auch wenn sie nur leichtgradig ist) als Krankheit gilt und dass privat Krankenversicherte grundsätzlich Anspruch auf eine vollständige Heilung ihrer Erkrankung haben und nicht auf Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen o.Ä. verwiesen werden dürfen</p>
<p>Der Versicherer dürfe sich nach der rechtskräftigen Entscheidung des BGH nicht darauf zurückziehen, dass eine derartige Operation höhere Kosten verursacht, als die Anschaffung von Brillen oder Kontaktlinsen.</p>
<p>Auf der Grundlage des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geht es gerade nicht um die Kostenregulierung einer Linderung der Beschwerden. Vielmehr besteht nach der Entscheidung des BGH grundsätzlich Anspruch auf Erstattung einer Heilbehandlung, wenn diese im jeweiligen Krankheitsbild verfügbar ist.</p>
<p>„LASIK-Urteil“ als Grundlage für die Erstattung der Schlafapnoe Heilbehandlungskosten</p>
<p>Diese als „LASIK-Urteil“ bekanntgewordene BGH-Entscheidung bildet nach unserer Auffassung auch die Rechtsgrundlage für die Beantwortung der Frage, ob Privatversicherungen auch die Kostenübernahme für   Schlafapnoe Heilbehandlung zu tragen haben.</p>
<p>Es zeigen sich hier deutliche Parallelen zur Therapie der obstruktiven Schlafapnoe.</p>
<p>Diese ist wohl unstreitig als Krankheit anzuerkennen. Weitere Infos dazu finden sich auch hier: <a href="https://schlafapnoe-heilen.de/therapie" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://schlafapnoe-heilen.de/therapie</a></p>
<p>Der Schweregrad der Schlafapnoe spielt dabei keine Rolle.</p>
<p>Die üblicherweise als Symptombehandlung eingesetzte Überdruckbeatmung (CPAP-Therapie) oder die Zahnschienentherapie (Unterkieferprotrusionsschiene) stellen in diesem Zusammenhang nur Hilfsmittel dar.</p>
<p>Die volle Funktionsfähigkeit der (nächtlichen) Atmung kann durch diese Hilfsmittel nicht wiederhergestellt werden.</p>
<p>Klinische Studien belegen medizinische Notwendigkeit der Schlafapnoe Heilbehandlung</p>
<p>Die oftmals von den Privatversicherern vorgebrachte Argumentation die Schlafapnoe Heilbehandlung würde von den Patienten nur begehrt werden, um den Unannehmlichkeiten der CPAP-Therapie oder Zahnschienentherapie zu entgehen, verfängt nach unserer Auffassung nicht.</p>
<p>Die Arbeitsgemeinschaft der Universität Neusüdwales in Sydney um Dr. Yu, Dr. Zhou und Dr. Neal untersuchte insgesamt 10 Einzelstudien mit einer Gesamtzahl von 7266 Patienten.</p>
<p>Auf Basis valider Daten kamen sie zu der Erkenntnis, dass es für die Wahrscheinlichkeit des Auftretens kardiovaskulärer Ereignisse (Herzinfarkt, Schlaganfall) keinen Unterschied gibt zwischen Apnoe-Patienten mit CPAP-Therapie und Apnoe-Patienten, die gar nicht therapieren.</p>
<p>Sollte die Versicherung die Kostenregulierung der Schlafapnoe Heilbehandlung verweigern, lohnt es sich fachkundigen Rechtsrat einzuholen und ggf. mit anwaltlicher Unterstützung Leistungsklage einzureichen.</p>
<p>Die Erfolgsaussichten eines derartigen Vorgehens sind gerade auch im Hinblick auf die aktuelle Entscheidung des BGH im Zusammenhang mit LASIK-Behandlungen als sehr gut zu bewerten.</p>
<p>Patienten, die rechtliche Unterstützung bei der Frage nach einer Kostenerstattungspflicht durch ihre Krankenversicherungen haben, sollten sich daher fachkundig beraten lassen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden, erklärt das Team von CLLB, dass bereits etliche Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte unterstützt.</p></div>
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<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/04/08/was-tun-wenn-die-private-krankenversicherung-die-kosten-fuer-die-schlafapnoe-heilbehandlung-nicht-uebernimmt/" data-wpel-link="internal">Was tun, wenn die Private Krankenversicherung die Kosten für die Schlafapnoe Heilbehandlung nicht übernimmt?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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		<title>Widerruf von Kreditverträgen: Mit einem sensationellen Urteil stärkt der EuGH das Recht auf Widerruf für Millionen von Verbrauchern</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2020/03/27/widerruf-von-kreditvertraegen-mit-einem-sensationellen-urteil-staerkt-der-eugh-das-recht-auf-widerruf-fuer-millionen-von-verbrauchern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Mar 2020 13:19:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[autobanken]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verhandelt wurde die Klage eines deutschen Darlehensnehmers gegen seine Sparkasse. Im Jahr 2012 kam es zum Vertragsschluss mit der Kreissparkasse Saarlouis über einen grundpfandrechtlich gesicherten Kredit über 100 000 Euro mit einem bis zum 30. November 2021 gebundenen Sollzinssatz von <a href="https://www.presse-blog.com/2020/03/27/widerruf-von-kreditvertraegen-mit-einem-sensationellen-urteil-staerkt-der-eugh-das-recht-auf-widerruf-fuer-millionen-von-verbrauchern/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/03/27/widerruf-von-kreditvertraegen-mit-einem-sensationellen-urteil-staerkt-der-eugh-das-recht-auf-widerruf-fuer-millionen-von-verbrauchern/" data-wpel-link="internal">Widerruf von Kreditverträgen: Mit einem sensationellen Urteil stärkt der EuGH das Recht auf Widerruf für Millionen von Verbrauchern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Verhandelt wurde die Klage eines deutschen Darlehensnehmers gegen seine Sparkasse. Im Jahr 2012 kam es zum Vertragsschluss mit der Kreissparkasse Saarlouis über einen grundpfandrechtlich gesicherten Kredit über 100 000 Euro mit einem bis zum 30. November 2021 gebundenen Sollzinssatz von 3,61 % pro Jahr.</p>
<p>Im Jahr 2016 widerrief der Kläger den Vertrag mit Hinweis darauf, dass aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung die vereinbarte Widerrufsfrist noch nicht angelaufen sei.</p>
<p>Das Landgericht Saarbrücken hatte die Sache zum EuGH (C-66/19) gegeben, um die Konformität einer Widerrufspassage mit europäischem Recht prüfen zu lassen.</p>
<p>Der EuGH stellte heute in seinem Urteil fest &#8211; „<i>Es reicht nicht aus, dass der Vertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere nationale Rechtsvorschriften verweist</i>“</p>
<p>Verbrauchern könnten Verweise auf Gesetzestexte nicht zuzumuten werden, wenn es sich dabei um sogenannte Kaskadenverweise handele und am Ende bis zu 8 Seiten komplexer Gesetzestexte gelesen und verstanden werden müssten – zu kompliziert, um einen Sachverhalt und die Auswirkungen auf das Darlehen abschätzen zu können.</p>
<p>Folge: Darlehen, die Verbraucher zur Finanzierung von Autos oder Immobilien seit dem 10. Juni 2010 aufgenommen haben, sind damit möglicherweise widerrufbar. Während Immobiliendarlehen nur bis März 2016 mit der entsprechenden Klausel vergeben wurden, nutzen Autobanken die vom EuGH kritisierte Klausel noch heute.</p>
<p>Betroffen sind nach Expertenmeinung etwa 20 Millionen Autokredit- und Leasingverträge mit einem Gesamtvolumen von geschätzt 340 Milliarden Euro. Bei ebenfalls widerrufbaren Baukrediten für private Haushalte geht es nach Recherchen um eine Darlehenssumme von insgesamt 1,2 Billionen Euro.</p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Sittner, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht und Partner bei CLLB Rechtsanwälte: „Durch die aktuelle Entscheidung sind die Erfolgschancen in Widerrufsverfahren wieder deutlich gestiegen.“</p>
<p>CLLB Rechtsanwälte prüft Darlehensverträge kostenlos und kümmert sich unverbindlich um zur Verfügung stehende Rechtsschutzversicherungen. Auch für die außergerichtliche Kommunikation mit der kreditgebenden Bank steht die Kanzlei zur Verfügung.</p>
<p>Mehr Informationen: <a href="https://www.auto-kredit-widerruf.de" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">https://www.auto-kredit-widerruf.de</a></div>
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<div>Über CLLB Rechtsanw&auml;lte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/03/27/widerruf-von-kreditvertraegen-mit-einem-sensationellen-urteil-staerkt-der-eugh-das-recht-auf-widerruf-fuer-millionen-von-verbrauchern/" data-wpel-link="internal">Widerruf von Kreditverträgen: Mit einem sensationellen Urteil stärkt der EuGH das Recht auf Widerruf für Millionen von Verbrauchern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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		<title>Paypalkonto gehackt ! Schaden über € 100.000,00 &#8211; CLLB Rechtsanwälte reichen für Mandanten Klage gegen Paypal ein</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2020/03/23/paypalkonto-gehackt-schaden-ueber-100-000-00-cllb-rechtsanwaelte-reichen-fuer-mandanten-klage-gegen-paypal-ein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Mar 2020 17:09:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[bank]]></category>
		<category><![CDATA[berlin]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2020/03/23/paypalkonto-gehackt-schaden-ueber-100-000-00-cllb-rechtsanwaelte-reichen-fuer-mandanten-klage-gegen-paypal-ein/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die auf modernen Zahlungsverkehr und E-Geld spezialisierte Münchner Wirtschaftskanzlei CLLB, mit Sitz in München und Berlin hat nun einen weiteren Klageauftrag gegen den Zahlungsdienstleister Paypal erhalten: „Wir klagen für einen Mandanten erneut gegen den Online-Dienstleister Paypal. Hier gab oder gibt <a href="https://www.presse-blog.com/2020/03/23/paypalkonto-gehackt-schaden-ueber-100-000-00-cllb-rechtsanwaelte-reichen-fuer-mandanten-klage-gegen-paypal-ein/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/03/23/paypalkonto-gehackt-schaden-ueber-100-000-00-cllb-rechtsanwaelte-reichen-fuer-mandanten-klage-gegen-paypal-ein/" data-wpel-link="internal">Paypalkonto gehackt ! Schaden über € 100.000,00 &#8211; CLLB Rechtsanwälte reichen für Mandanten Klage gegen Paypal ein</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die auf modernen Zahlungsverkehr und E-Geld spezialisierte Münchner Wirtschaftskanzlei CLLB, mit Sitz in München und Berlin hat nun einen weiteren Klageauftrag gegen den Zahlungsdienstleister Paypal erhalten: „Wir klagen für einen Mandanten erneut gegen den Online-Dienstleister Paypal. Hier gab oder gibt es nach Angaben unserer Mandanten Sicherheitslücken im System, die unsere Mandantin weit über € 100.000,00 gekostet haben.</p>
<p>Die Beklagte ist ein börsennotierter Betreiber eines Online-Bezahldienstes, der beim Ein- und Verkauf im Online Handel genutzt werden kann. Da Paypal im Onlinehandel ein favorisiertes Zahlungsweg ist, hatte sich das Unternehmen zu einer Kooperation entschlossen und mehrere Konten bei dem Luxemburger Dienstleister einrichten lassen.</p>
<p>Im Gegensatz zu einer normalen Bank reicht bei Paypal grundsätzlich schon die E-Mail-Adresse und Passwort zur Identifizierung eines Accounts  aus. Mit Eingabe dieser beiden Daten können Zahlungen ausgelöst werden.</p>
<p>Paypal organisiert für seine Mitglieder den Transfer von Zahlungen und ist keine Bank im herkömmlichen Sinn, da nur „E-Geld“ verwaltet wird.</p>
<p>Im Jahr 2019 wurde das von der Beklagten geführte PayPal Konto des Mandanten der Kanzlei CLLB  durch unbefugte Dritte mehrmals „gehackt“.</p>
<p>In der Folge wurden sodann mehrere unberechtigte Abbuchungen vorgenommen – es entstand ein Schaden von insgesamt  mehr als € 100.000,00. Im Rahmen des zunächst geführten außergerichtlichen Verfahrens, weigerte sich Paypal, ihrem Kunden diesen Schaden  zu erstatten.</p>
<p>Ein deutscher Schüler hatte schon im Jahr 2013 entdeckt, dass mit einer sogenannten Cross-Site-Scripting-Attacke sehr einfach Zugriff zu beliebigen Paypal-Konten hergestellt werden können.</p>
<p>Angreifer können durch Eingabe bestimmter Zeichenketten in das Suchfeld der Seite einen Schutzmechanismus unterwandern und dann beliebige Befehle ausführen und Kundendaten stehlen.</p>
<p>Ist eine dritte Person im Besitz von Konto-Adresse und Passwort, kann er ungehindert Transaktionen durchführen.</p>
<p>Nach Darstellung von weiteren Geschädigten gegenüber der Kanzlei CLLB, ist diese Sicherheitslücke wohl bis heute nicht behoben, so dass weitere Schäden nicht ausgeschlossen scheinen.</p>
<p>„Daher muss Paypal nach unserer Rechtsauffassung für den Schaden unserer Mandantin einstehen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB.</p>
<p>Der Anspruch ergibt sich dabei aus dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Nach der Vorschrift des § 55 I ZAG Nr. 1 sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, eine starke Kundenauthentifizierung zu verlangen, wenn der Zahler online auf sein Zahlungskonto zugreift. „Eine starke Authentifizierung dürfte durch die bloße Angabe eines Nutzernamens nebst Passwort nicht ausreichend sein,“ erklärt CLLB weiter.</p>
<p>Die Ausführungen von Seiten Paypal im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens,  dass alle Logins sauber sind und keine unzulässigen Zugriffe erfolgten, kann nicht greifen. Rechtsanwalt István Cocron erklärt dazu:</p>
<p>„Natürlich nicht, die Hacker haben sich ja mit gültigen Zugangsdaten angemeldet!</p>
<p>Nicht der Kontozugriff war unzulässig, sondern der Weg der Hacker zu den Zugangsdaten – diese hätten besser geschützt werden müssen. Die Klage ist dem Landgericht München zugestellt worden. CLLB steht mit weiteren Geschädigten in Kontakt und wird weiter über den Fortgang des Verfahrens berichten.</p></div>
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<div>Über CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB<br />
Liebigstra&szlig;e 21<br />
80538 M&uuml;nchen<br />
Telefon: +49 (89) 552999-50<br />
Telefax: +49 (89) 552999-90<br />
<a href="http://www.cllb.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.cllb.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">István Cocron<br />
Rechtsanwalt<br />
Telefon: +49 (30) 28878960<br />
Fax: +49 (30) 288789620<br />
E-Mail: &#107;&#097;&#110;&#122;&#108;&#101;&#105;&#064;&#099;&#108;&#108;&#098;&#046;&#100;&#101;
</div>
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<div>Weiterführende Links</div>
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                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/cllb-rechtsanwaelte/Paypalkonto-gehackt-Schaden-ueber-100-000-00-CLLB-Rechtsanwaelte-reichen-fuer-Mandanten-Klage-gegen-Paypal-ein/boxid/791932" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</a>
                    </li>
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                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/cllb-rechtsanwaelte" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</a>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/03/23/paypalkonto-gehackt-schaden-ueber-100-000-00-cllb-rechtsanwaelte-reichen-fuer-mandanten-klage-gegen-paypal-ein/" data-wpel-link="internal">Paypalkonto gehackt ! Schaden über € 100.000,00 &#8211; CLLB Rechtsanwälte reichen für Mandanten Klage gegen Paypal ein</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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