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	<title>Firma Dipl.-Oec. Hergen Kassuba, Steuerberater, Autor bei Presse-Blog</title>
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		<title>Bundesfinanzhof stärkt Steuerbefreiung</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2026/08/25/bundesfinanzhof-strkt-steuerbefreiung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dipl.-Oec. Hergen Kassuba, Steuerberater]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Aug 2026 09:56:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem aktuellen Urteil (Az. II R 27/23) die Steuerbefreiung für geerbte Familienheime in wichtigen Punkten konkretisiert. Danach kann die Begünstigung unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur das Wohnhaus selbst, sondern auch gemeinsam genutzte Garten- und Wegeflächen <a href="https://www.presse-blog.com/2026/08/25/bundesfinanzhof-strkt-steuerbefreiung/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem aktuellen Urteil (Az. II R 27/23) die Steuerbefreiung für geerbte Familienheime in wichtigen Punkten konkretisiert. Danach kann die Begünstigung unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur das Wohnhaus selbst, sondern auch gemeinsam genutzte Garten- und Wegeflächen umfassen.</p>
<p>„Für viele Erbinnen und Erben ist das eine erfreuliche Klarstellung“, erklärt Steuerberater <b>Hergen Kassuba</b>. „Entscheidend ist nicht allein das Flurstück, auf dem das Gebäude steht, sondern die steuerlich festgestellte wirtschaftliche Einheit des Grundstücks.“</p>
<p><b>Deutlich höhere Steuerbefreiung möglich</b></p>
<p>Im entschiedenen Fall hatte das Finanzamt zunächst lediglich den Wert des mit dem Wohnhaus bebauten Grundstücks berücksichtigt und einen steuerbefreiten Grundbesitzwert von rund 521.000 Euro anerkannt. Der Bundesfinanzhof bestätigte hingegen die Auffassung des Klägers, wonach auch Garten- und Wegeflächen zur wirtschaftlichen Einheit gehörten. Dadurch erhöhte sich der steuerbegünstigte Grundstückswert auf mehr als 1,17 Millionen Euro.</p>
<p>„Das Urteil zeigt, welche erheblichen finanziellen Auswirkungen die richtige Bewertung eines Grundstücks haben kann“, so Kassuba.</p>
<p><b>Das eigentliche Risiko liegt oft im Verfahren</b></p>
<p>Besonders bedeutsam ist nach Ansicht des Steuerexperten ein weiterer Hinweis des Bundesfinanzhofs. Danach müssen Einwendungen gegen den Umfang der wirtschaftlichen Einheit bereits im Feststellungsverfahren beim zuständigen Belegenheitsfinanzamt geltend gemacht werden.</p>
<p>„Viele Betroffene beschäftigen sich erst mit dem eigentlichen Erbschaftsteuerbescheid. Zu diesem Zeitpunkt können wesentliche Fragen bereits verbindlich entschieden sein“, erläutert Kassuba. „Deshalb sollten insbesondere bei größeren Grundstücken oder mehreren Flurstücken bereits die Feststellungsbescheide sorgfältig geprüft werden.“</p>
<p><b>Frühzeitige Beratung schafft Sicherheit</b></p>
<p>Gerade im Erbschaftsteuerrecht hängen steuerliche Vorteile häufig nicht nur von den gesetzlichen Voraussetzungen, sondern auch vom richtigen Verfahren und den einzuhaltenden Fristen ab. Eine frühzeitige steuerliche Begleitung kann dazu beitragen, Gestaltungsspielräume zu sichern und unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Dipl.-Oec. Hergen Kassuba, Steuerberater</div>
<p>Dipl.-Oec. Hergen Kassuba ist Steuerberater in Bremen und Fachberater f&uuml;r Internationales Steuerrecht. Er ber&auml;t Privatpersonen, Familien und Unternehmer in komplexen steuerlichen Fragestellungen &ndash; insbesondere dort, wo Verm&ouml;gen, Immobilien, Nachfolge und grenz&uuml;berschreitende Sachverhalte zusammentreffen.</p>
<p>Zu seinen Beratungsschwerpunkten z&auml;hlen die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die steuerliche Begleitung von Testamenten und Testamentsvollstreckungen, die Immobilienbesteuerung, das internationale Steuerrecht, die Einkommensteuer sowie die Steuerlegalisierung.</p>
<p>Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der vorausschauenden Gestaltung von Verm&ouml;gens&uuml;bertragungen und Nachfolgel&ouml;sungen. Dabei verfolgt Hergen Kassuba den Anspruch, komplexe steuerliche Zusammenh&auml;nge verst&auml;ndlich zu vermitteln, steuerliche Risiken fr&uuml;hzeitig zu erkennen und individuelle, langfristig tragf&auml;hige L&ouml;sungen zu entwickeln.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dipl.-Oec. Hergen Kassuba, Steuerberater<br />
Schlachte 41<br />
28195 Bremen<br />
Telefon: +49 (421) 566420-0<br />
Telefax: +49 (421) 566420-19<br />
<a href="http://steuerkanzlei-kassuba.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://steuerkanzlei-kassuba.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Hergen Kassuba<br />
Telefon: +49(0)4215664200<br />
E-Mail: &#105;&#110;&#102;&#111;&#064;&#115;&#116;&#101;&#117;&#101;&#114;&#107;&#097;&#110;&#122;&#108;&#101;&#105;&#045;&#107;&#097;&#115;&#115;&#117;&#098;&#097;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dipl-oec-hergen-kassuba-steuerberater/bundesfinanzhof-strkt-steuerbefreiung/boxid/1070785" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Dipl.-Oec. Hergen Kassuba, Steuerberater</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dipl-oec-hergen-kassuba-steuerberater" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von Dipl.-Oec. Hergen Kassuba, Steuerberater</a>
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</ul></div>
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